1/1967
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Nr. 82-83
Soweit in einem Monat zwar zwei Sonntags-, Feiertags- nachstehend festgelegten Gesamtbeträge (Ersparnis-
oder Nachtschichten geleistet werden, die Mindestzahl von beträge) nicht verfügt werden:
vier Schichten aber nicht erreicht wird, können zum Aus- n
gleich der fehlenden Schichten solche Sonntags-, Feiertags- a) Teilplan Hauptverwaltung
oder Nachtschichten angerechnet werden, die in den beiden Regierender Bürgermeister
Vormonaten über die Mindestzahl von vier Schichten hinaus — Senatskanzlei — ...%........./... 155000 DM
geleistet worden sind. Eine Schicht kann jedoch nur ein- A
mal zum Ausgleich angerechnet werden. Senator für Inneres ................ 8475000 DM
8 Senator für Justiz ..........,....\'.. 1199000 DM
3 . « Senator für Schulwesen: . 219 000 DM
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 1967 in 7 5
Kraft. Senator für Wissenschaft und Kunst 229 000 DM
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Senator für Arbeit, Gesundheit und
Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt Soziales ........... -- 1198000 DM
werden. Senator für Familie, Jugend und Sport 213000 DM
Senator für Bau- und Wohnungswesen 844 000 DM
Bonn, den 3. Oktober 1967 A S
Senator für Wirtschaft ............. 560000 DM
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder Senator für Finanzen .............. 2493 000 DM
Der Vorsitzer des Vorstandes
gez. Qualen b) Teilplan Bezirksverwaltungen
Sn Tiergarten ee 5906000 DM
Für die Gewerkschaft N
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr Wedding N De len 941 000 DM
— Hauptvorstand — Kreuzberg re an 722000 DM
gez. Jacobi gez. Kluncker Charlottenburg... ME 923 000 DM
Für die Deutsche Angestellten-Gewerkschaft Spandat zu RE 892 000 DM
— Bundesvorstand — Wilmersdorf: ar 693 000 DM
gez. Heinz Groteguth gez. Jahn Zehlendorf 658 000 DM
Schöneberg ee EL 744 000 DM
Stezlitz 644 000 DM
Tempelhof 584 000 DM
Neukölln 1124 000 DM
L 183] AH 18. 12. 1967 Reinickendorf N N 904 000 DM
Fernruf: 24.0031 — (082) 437 2. Die Ersparnisbeträge werden durch Verzicht auf die
In VA Beschäftigung planmäßiger oder nichtplanmäßiger
Dienstkräfte erreicht. Bei der Berechnung der Erspar-
An die Mitglieder des Senats nisse im einzelnen sind nur die in Anlage 1 der Auf-
die Bezirksämter stellungsgrundsätze 1968 (DbIl. 1/1966 Nr. 81) an-
die Sonderbehörden gegebenen Durchschnittssätze zugrunde zu legen.
die nichtrechtsfähigen Anstalten Satz 2 gilt nicht für Ausgaben für nichtplanmäßige
] - Dienstkräfte, die auf Grund von Verhältniszahlen ohne
nachrichtlich Angabe einer Beschäftigungsplanung errechnet wur-
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses den; in diesen Fällen sind die tatsächlich erzielten
den Präsidenten des Rechnungshofes Ersparnisse anzurechnen.
Richtlinien für Verfügungsbeschränkungen 3 Die Personalwirtschaftsstellen führen prüfungsfähige
m önli b im Rech iahr 1968 Unterlagen über die im einzelnen durch Beschäfti-
bei persönlichen Ausgaben im Rechnungsjahr gungsverzicht erzielten Ersparnisse, die geeignet sind,
(Personalmittelersparnisrichtlinien 1968 - PER 68) die Erreichung des in Ziffer 1 angegebenen Gesamt-
betrages nachzuweisen.
Auf Grund des $ 43 Abs.1 Nr.1 LHO wird bestimmt: 4. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar
1. Über die persönlichen Ausgaben bei den Haushalts- 1968 in Kraft.
stellen 000, 001, 010, 011, 020 und 021 darf für den
Bereich jeder Personalwirtschaftsstelle in Höhe der in
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 -, Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61 -
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