1/1967
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Nr. 80
tungsgrundsätze (Dbl. 1/1966 Nr. 38) dür- ‚9. Abrechnung über die Ist-Einnahmen und
fen bis ZUM rk eh R Wera DZ 12, 1967 -Ausgaben
an die für die Ausgabe zuständigen x Ü Wi
Kassen gegeben werden. Belege für die a A
Erstattung der Erträgnisse und für die ch st der Landesh CE üb ie
Erstattung, des Zuschußbedarfs von Cinnah non 9a Asa ben Am N Boch:
Grundstücken innerhalb der Haushalts- a * T TE
unterabschnitte A 9430 dürfen bis zum 27.12.1967 EEE brechen A a hal
an die für die Ausgabe zuständigen a nung der PAUSNAS-
Kassen gegeben werden, Die für die Aus- wirtschaft“ in doppelter Ausfertigung bis 6. 2. 1968
gabe zuSÜÄN digen Kas Sen haben, die abzurechnen. Die Abrechnungen dürfen
Forderungsnachweise und Belege unver- N erdern or dem 1. Februar 1968 gebucht
züglich, spätestens jedoch bis zum .... 28.12. 1967, .
an die für die Einnahme zuständigen N
Kassen zu geben. 10. Abgeschlossene Buchführung
2) Der Ausgleich d 1 ; (1) Die Landeshauptkasse legt der zu-
he SDR DE Sammelnachweise „0; ständigen Prüfstelle den Abschluß der
vorzunehmen. SG Buchführung bis Zum ‚................. 15. 5..1968
" vor. Die übrigen rechnunglegenden Kas-
sen legen die Abschlüsse ihrer Buchfüh-
Auftragskassen und Kassenstellen rungen bis ZUM 2 ;:.:00.00 Hure tkdeknr DO: 2. 1968
Die Abrechnung der: Auftragskassen mit der zuständigen Prüfstelle vor.
der zuständigen rechnunglegenden Kasse (2) Die Landeshauptkasse legt bis zum 31. 5. 1968
ist bis ZUM 20...00000 Kan. sek kaMreWea« 22.12.1967 dem Senator für Finanzen — II G 15 —,
vorzunehmen. Kassenstellen, die mit einer getrennt nach Währungen, den Nachweis
rechnunglegenden Kasse im Abrechnungs- über die Buch- und Kassenbestände vor.
verkehr stehen, verfahren entsprechend. Der Nachweis ist vom Leiter der Landes-
hauptkasse und vom Leiter der Buchhal-
Abrechnung der Auftragswirtschaft tungen zu unterschreiben.
(1) Bei der Abrechnung der Auftrags- (3) Die Bezirkskassen legen die Ab-
wirtschaft ist nach den Richtlinien über schlüsse der Haushaltsunterabschnitte bis
die Auftragswirtschaft (Dbl. 11/1959 ZU er ee Kerr Kur me LEERE bank DT 2. 1068
Nr. 36) zu verfahren. den in Ziffer 18 Abs. 6 genannten Stellen
vor.
(2) Die Abrechnung der Auftra swirt- .
schaft ist, soweit “im ;Dipaelfall kein (4) Die rechnunglegenden Kassen der
früherer Termin bestimmt worden ist, bis Hauptverwaltung geben in zweifacher
ZUM rer KeEEKEH+ 27.12.1967 Ausfertigung bis ZUM ........0.0,00007, 6. 2. 1968
vorzunehmen. Annahme- und Auszah- eine Aufstellung der beim Monats-
lungsanordnungen im Rahmen der Auf- abschluß Januar 1968 für das Rechnungs-
tragswirtschaft müssen daher bis zum .. 20.12. 1967 N EEE TEE hPa De an Yen
an die zuständige Kasse gegeben werden. Senator für Finanzen. — IL 6 15 —
(3) Die schriftliche Bestätigung der ab-
rechnenden Kassen darüber, daß über
sämtliche Auftragskonten abgerechnet ist 11. Unterlagen zur Haushaltsrechnung
und daß der Beleg über die Ausgleichs- (1) Die - rechnun
5 N glegenden Kassen der
zu übersenden ES ES hauptkasse bis zum ..... :: 20.2, 1968
; a) die Abschlüsse der Haushaltsunter-
(4) en rechnunglegenden Kassen ferti- abschnitte,
Sechnis der N SORE Ur RE b) den Nachweis der Mehrausgaben beim
N Sehnit mit ihrer“ Bezeichnung 2 BO ordentlichen Haushalt getrennt nach
jedem Haushaltsunterabschnitt sind Zzu- Haushaltennterahschnitten, E
nächst die Einnahme-Haushaltsstellen und c) die vom Kassenleiter und dem Leiter
im Anschluß daran die Ausgabe-Haus- der Buchhaltung unterschriebene Be-
haltsstellen mit den jeweiligen Istbeträgen stätigung darüber, daß die sich aus
aufzuführen. Bei den Einnahme-Haus- der Sachbuchführung ergebenden Be-
haltsstellen sind auch die verbliebenen stände mit den Kassenbeständen beim
Reste anzugeben. Eine Erklärung des Jahresabschluß übereinstimmen und
Kassenleiters über die Vollständigkeit des d) ein Verzeichnis aller Konten außer-
Verzeichnisses ist beizufügen. Dieses Ver- halb des Haushalts.
zeichnis.ist der zuständigen Prüfstelle zu
übergeben. (2) Die Bezirkskassen übersenden der
Landeshauptkasse bis zum ............. 27.2. 1968
Buchungsschluß a) die Zusammenstellung der Haushalts-
(1) Für alle rechnunglegenden Kassen ist, unterabschnitte und Einzelpläne,
soweit in Ziffer 4 Abs.3 und in Ziffer 5 b) die Zusammenstellung der Mehraus-
Abs. 2 nichts anderes zugelassen ist, am 29.12. 1967 gaben beim ordentlichen Haushalt,
Buchungsschluß. c) die vom Kassenleiter und dem Leiter
(2) Für die in Ziffer 4 Abs. 3 und in der Buchhaltung unterschriebene Be-
Ziffer 5 Abs. 2 genannten Einnahmen und stätigung darüber, daß die sich aus
Ausgaben sowie für Buchungen, durch der Sachbuchführung ergebenden Be-
die bereits gebuchte Zahlungen von einer stände mit den Kassenbeständen beim
Stelle auf eine andere übertragen werden Jahresabschluß übereinstimmen und
(Berichtigungen), ist am ..- .. 26. 1. 1968 dA) ein Verzeichnis aller Konten außer-
Buchunegesschluß. halb des Haushalts.