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Volume 9. Oktober 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite 300 
Nr. 68 
sich eine ‚ausreichende Übersicht über das Gebiet der Anmerkung: 
Finanzkontrolle von Bauten und deren Abrechnung ver- 
schaffen. 1. Der Lehrgang umfaßt mindestens 140 Doppelstunden 
(je 90 Minuten); Lehrpläne mit Stoffverteilung, An- 
(4) Im zweiten Teil dieses Ausbildungsabschnittes zahl der Unterrichtsstunden und Anzahl der Klausur- 
(5 Monate) soll der Anwärter die heiz-, maschinen- und arbeiten werden gemäß $ 4 Abs.1 der Satzung der 
elektrotechnischen Aufgaben in Zusammenhang mit den Verwaltungsschule Berlin vom Direktor der Verwal- 
im ersten Teil dieses Ausbildungsabschnittes aufgeführten tungsschule Berlin im Einvernehmen mit dem Senator 
Vorarbeiten für behördliche Bauvorhaben kennenlernen. für Bau- und Wohnungswesen aufgestellt. 
Der Anwärter soll nebst Ausschreibungsunterlagen aus- x x . s 
arbeiten, Angebote prüfen und Vertragsabschlüsse vor- N HERE EN Juli und August bleiben in der Regel unter- 
bereiten. Zu diesem Zweck hat er sich eingehend mit den E ) 
Verdingungsordnungen zu beschäftigen und sich Kennt- 3. Die Klausurarbeiten sind nach Durchsicht und Zen- 
nisse auf dem Gebiet der Preisermittlung anzueignen. sierung vom Unterrichtsleiter zurückzugeben und mit 
den Lehrgangsteilnehmern zu besprechen. 
(5) Während des. zweiten Teiles dieses Ausbildungs- Sn ESS 
abschnittes hat der Anwärter eine Übungsarbeit (Nr.3) 
zu fertigen. 
Anlage 7 
Ausbildungsabschnitt III (2 Monate) (zu Nr. 6) 
Prüfwesen Betriebsbuch 
(1) In diesem Ausbildungsabschnitt soll der Anwärter des Bau-/Vermessungsinspektoranwärters 
mit der technischen und wirtschaftlichen Prüfung der Bau- der Fachrichtung Hochbau — Bauingenieurwesen — 
ausführungsunterlagen, der Rechnungsprüfung und -fest- Vermessungswesen — Kartographie - Maschinenbau — 
stellung und der Wirtschaftsbuchführung beschäftigt wer- Elektrotechnik — Heizungs- und Gesundheitstechnik*) 
den. Außerdem ist er in die Baurechnungslegung und das 
Submissionswesen gründlich -einzuführen.. Darüber hinaus an Fan 
ist ihm Gelegenheit zu geben, die Tätigkeit einer Kasse . (Vor. und: Zuname} ; = 
kennenzulernen. 
(2) Während dieses Ausbildungsabschnittes hat der . Bescheini- 
Anwärter eine Übungsarbeit (Nr. 3) zu fertigen. Zeitraum  AUSS gung des 
der Aus- bildunes- Ausbilders 
Auspiaung bildungs- stelle na und des 
Ausbildungsabschnitt IV (1 Monat) VOR are abschnitt Tätigkeiten „Aus- 
| bildungs- 
Bauaufsicht LESS 
In diesem Ausbildungsabschnitt soll der Anwärter in } 
dem Bauaufsichtsamt eines Bezirks oder in der Abtei- 
lung IX — Bauaufsicht — der Senatsverwaltung für Bau- 
und Wohnungswesen mit Aufgaben der Bauaufsicht be- 
schäftigt werden. Er soll das Baurecht, das Baugenehmi- 
gungsverfahren, die Bauüberwachung und die Abnahme 
von Bauten kennenlernen. Er soll ferner nach Möglichkeit 
bei der Erarbeitung von Entwürfen für Rechtsverordnun- 
gen sowie bei Abfassung von Berichten über grundsätzliche 
Fragen und schwierige Sonderfälle beteiligt werden. 
*) Nichtzutreffendes durchstreichen 
Anlage 6 
(zu Nr. 6) Anlage 8 
(zu Nr. 6) 
Lehrstoffverzeichnis 
Aufbau und Aufgaben der Berliner Verwaltung B teil 
Organisation, Geschäftsordnung, Bürowesen S eure ung N . 
Sprache und Stil in der Verwaltung Der/Die Bau-/Vermessungsinspektoranwärter (in) 
Grundzüge des BGB und des Verfahrens in Zivilsachen — Fachrichtung asus 
Grundzüge des Strafrechts und des Verfahrens in Straf- geb. CN UTC mir/uns für die Zeit 
sachen vom . Sue bis: A 
Haushalts-, Kassen-, Rechnungs-, Bestell- und Submissions- zur Ausbildung überwiesen. 
wesen 
Staatsrecht einschließlich zwischen- und überstaatlicher E7/Sie wurde in folgende Arbeitsgebiete eingeführt: ........... 
infüh x ‘ & 5 
ehr rung in das Gemeinderecht; Berliner. Verfassungs Er/Sie hat während des Berichtszeitraumes folgende Arbei- 
Bau: und Bodenrecht na ferist die dieser Beurteilung als Anlage beigefügt 
Schut h: i ü . 
EHE men. bei der: Durchführung: von Bauten. und bunt NA NOte: 
Wirtschaftsrecht und kommunale Wirtschaftspolitik Das Berichtsbuch hat vorgelegen; das Berichtsbuch und 
Grundzüge des Beamten- und Arbeitsrechts die Arbeit wurden mit dem/der Genannten durchgesprochen.
	        
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