1/1967
Seite 270
Nr. 61
2. Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde- Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde-
stens einjähriger Ausbildung und mit verwal- stens einjähriger Ausbildung und mit verwal-
tungseigener Abschlußprüfung. tungseigener Abschlußprüfung, denen minde-
3 Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerken- Man acht Pflegepersonen ständig unterstellt
nung.“ sind. )
c) Vergütungsgruppe Kr.IV Fallgruppe 9 erhält die (Hierzu Frotokollnotizen Nrn. 1 und 2)
folgende Fassung: f) Der Protokollnotiz Nr.2 wird folgender Satz an-
z fügt:
„9. Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kinder- SCTUB! a
krankenschwestern, Hs ständig en ONE „Nichtvollbeschäftigte Personen werden entspre-
Wachstationen / Wachräumen tätig sind. chend der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 12)“ regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt.
d) In Vergütungsgruppe Kr.IV wird das folgende $4
Tätigkeitsmerkmal angefügt: Anwendung des Tarifvertrages über die Gewährung
„21. Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kin- von Zulagen gemäß 8 33 Abs.1 Buchst. c BAT
derkrankenschwestern, die ein Heim für Schü- vom 11. Januar 1962
lerinnen / Schüler $ 1 Abs.1 Nr. 5 des Tarifvertrages vom 11. Januar 1962
einer Krankenpflegeschule / Kinderkranken- wird in der folgenden Fassung angewendet:
pflegeschule / Schule für Krankenpflegehilfe 5. Pflegepersonen in Ppsychiatri 5
x SEE1: z ; „5. ychiatrischen Krankenhäusern
Mal durchschnittlich mindestens. 40 Heim- (Heil- und Pflegeanstalten) oder psychiatrischen Kli-
plätzen beaufsichtigen. niken, Abteilungen oder Stationen,
Der Protokollnotiz Nr. 4 wird folgender Satz ange- Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilun-
fügt: gen oder Stationen, die ständig geisteskranke Patien-
„Nichtvollbeschäftigte Personen werden entspre- ten pflegen,
chend der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Angestellte in psychiatrischen oder neurologischen
regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt. Krankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen, die im
Den Protokollnotizen zu den Vergütungsgruppen EEG-Dienst oder in der Röntgendiagnostik ständig mit
Kr.I bis Kr.X wird die folgende Protokollnotiz geisteskranken Patienten Umgang haben,
Nr. 12 angefügt: Angestellte der Krankengymnastik, die überwiegend
„Nr.-12 Besondere Wachstationen / Wachräume mit geisteskranken Patienten Umgang haben,
sind nicht Wachstationen in psychiatrischen Klini- sonstige Angestellte, die ständig mit geisteskranken
ken.“ Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusam-
Abschnitt B der Anlage 1b zum BAT wird wie folgt menarbeiten oder sie hierbei beaufsichtigen 30,— DM.
geändert und ergänzt: 85
a) Den Vergütungsgruppen wird die folgende Vorbe- Übergangsvorschriften
merkung vorangestellt: (1) Die Ein . & .
gruppierung der unter diesen Tarifvertrag
„Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kinder- „1 enden Angestellten, die bis zum 15. Februar 1967 gün-
krankenschwestern werden nach den Tätigkeits- stiger als nach diesem Tarifvertrag eingruppiert worden
merkmalen der Vergütungsgruppe Kr. IV oder einer sind, bleibt unberührt.
höheren Vergütungsgruppe des Abschnitts A ein- ) . ge
gruppiert, wenn sie eine diesen Tätigkeitsmerk- (2) Angestellte, die am 31. März 1937 im Arbeitsverhält-
malen entsprechende Tätigkeit ausüben und der nis stehen und nach diesem Tarifvertrag die Tätigkeits-
Abschnitt B ein Tätigkeitsmerkmal für diese Tätig- merkmale einer höheren als ihrer bisherigen Vergütungs-
keit nicht enthält.“ gruppe erfüllen, werden nach $ 27 BAT höhergruppiert.
b° Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Kr. I 5 6
erhält die folgende Fassung: Inkrafttreten
„Pflegehelferinnen / Pflegehelfer.‘ Di Tanfvert Pitt 4. AD) 1067 InRrart
” Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Leser Tank vertrag tritt am T.-Aprı A STOLT
Le durch die folgenden Tätigkeitsmerkmale Bonn, den 15. Februar 1967
„1. Krankenpflegehelferinnen / _Krankenpflege- Für die
helfer. Bundesrepublik Deutschland:
Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde- Der Bundesminister des Innern
stens einjähriger Ausbildung und mit verwal- In Vertretun
tungseigener Abschlußprüfung.“ Tr B
. gez.: Gumbe1l
3) Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe
Kr. IIL_ Fallgruppe 2 wird durch die. folgenden Für die )
Tätigkeitsmerkmale ersetzt: Tarifgemeinschaft deutscher Länder:
„2. Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehel- Der Vorsitzer des Vorstandes
fer, denen mindestens drei Pflegepersonen gez.: Qualen
ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2) | Für die 7 N
Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach min- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände:
destens einjähriger Ausbildung und mit ver- Der Vorstand
waltungseigener Abschlußprüfung, denen min- gez.: Dr. Klett gez.: Repenning
destens drei Pflegepersonen ständig unterstellt
sind. Für die
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2)“ Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr
:; Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe — Hauptvorstand —
Kr. IV Fallgruppe 3 wird durch die folgenden Tätig- gez. Jacobi gez.: Faltermeier
keitsmerkmale ersetzt: Für-ci
„3. Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehel- \ Ur: die
fer, denen mindestens acht Pflegepersonen Deutsche Angestellten-Gewerkschaft
ständig unterstellt sind. — Bundesvorstand —
(Hierzu Protokollnotizen Nrn, 1 und 2) gez; Brandt gez.: G. Bruns