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Volume 19. September 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite 270 
Nr. 61 
2. Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde- Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde- 
stens einjähriger Ausbildung und mit verwal- stens einjähriger Ausbildung und mit verwal- 
tungseigener Abschlußprüfung. tungseigener Abschlußprüfung, denen minde- 
3 Wochenpflegerinnen mit staatlicher Anerken- Man acht Pflegepersonen ständig unterstellt 
nung.“ sind. ) 
c) Vergütungsgruppe Kr.IV Fallgruppe 9 erhält die (Hierzu Frotokollnotizen Nrn. 1 und 2) 
folgende Fassung: f) Der Protokollnotiz Nr.2 wird folgender Satz an- 
z fügt: 
„9. Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kinder- SCTUB! a 
krankenschwestern, Hs ständig en ONE „Nichtvollbeschäftigte Personen werden entspre- 
Wachstationen / Wachräumen tätig sind. chend der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 12)“ regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt. 
d) In Vergütungsgruppe Kr.IV wird das folgende $4 
Tätigkeitsmerkmal angefügt: Anwendung des Tarifvertrages über die Gewährung 
„21. Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kin- von Zulagen gemäß 8 33 Abs.1 Buchst. c BAT 
derkrankenschwestern, die ein Heim für Schü- vom 11. Januar 1962 
lerinnen / Schüler $ 1 Abs.1 Nr. 5 des Tarifvertrages vom 11. Januar 1962 
einer Krankenpflegeschule / Kinderkranken- wird in der folgenden Fassung angewendet: 
pflegeschule / Schule für Krankenpflegehilfe 5. Pflegepersonen in Ppsychiatri 5 
x  SEE1: z ; „5. ychiatrischen Krankenhäusern 
Mal durchschnittlich mindestens. 40 Heim- (Heil- und Pflegeanstalten) oder psychiatrischen Kli- 
plätzen beaufsichtigen. niken, Abteilungen oder Stationen, 
Der Protokollnotiz Nr. 4 wird folgender Satz ange- Pflegepersonen in neurologischen Kliniken, Abteilun- 
fügt: gen oder Stationen, die ständig geisteskranke Patien- 
„Nichtvollbeschäftigte Personen werden entspre- ten pflegen, 
chend der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Angestellte in psychiatrischen oder neurologischen 
regelmäßigen Arbeitszeit berücksichtigt. Krankenhäusern, Kliniken oder Abteilungen, die im 
Den Protokollnotizen zu den Vergütungsgruppen EEG-Dienst oder in der Röntgendiagnostik ständig mit 
Kr.I bis Kr.X wird die folgende Protokollnotiz geisteskranken Patienten Umgang haben, 
Nr. 12 angefügt: Angestellte der Krankengymnastik, die überwiegend 
„Nr.-12 Besondere Wachstationen / Wachräume mit geisteskranken Patienten Umgang haben, 
sind nicht Wachstationen in psychiatrischen Klini- sonstige Angestellte, die ständig mit geisteskranken 
ken.“ Patienten zu arbeitstherapeutischen Zwecken zusam- 
Abschnitt B der Anlage 1b zum BAT wird wie folgt menarbeiten oder sie hierbei beaufsichtigen 30,— DM. 
geändert und ergänzt: 85 
a) Den Vergütungsgruppen wird die folgende Vorbe- Übergangsvorschriften 
merkung vorangestellt: (1) Die Ein . & . 
gruppierung der unter diesen Tarifvertrag 
„Krankenschwestern / Krankenpfleger / Kinder- „1 enden Angestellten, die bis zum 15. Februar 1967 gün- 
krankenschwestern werden nach den Tätigkeits- stiger als nach diesem Tarifvertrag eingruppiert worden 
merkmalen der Vergütungsgruppe Kr. IV oder einer sind, bleibt unberührt. 
höheren Vergütungsgruppe des Abschnitts A ein- ) . ge 
gruppiert, wenn sie eine diesen Tätigkeitsmerk- (2) Angestellte, die am 31. März 1937 im Arbeitsverhält- 
malen entsprechende Tätigkeit ausüben und der nis stehen und nach diesem Tarifvertrag die Tätigkeits- 
Abschnitt B ein Tätigkeitsmerkmal für diese Tätig- merkmale einer höheren als ihrer bisherigen Vergütungs- 
keit nicht enthält.“ gruppe erfüllen, werden nach $ 27 BAT höhergruppiert. 
b° Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Kr. I 5 6 
erhält die folgende Fassung: Inkrafttreten 
„Pflegehelferinnen / Pflegehelfer.‘ Di  Tanfvert Pitt 4. AD) 1067 InRrart 
” Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe Leser Tank vertrag tritt am T.-Aprı A STOLT 
Le durch die folgenden Tätigkeitsmerkmale Bonn, den 15. Februar 1967 
„1. Krankenpflegehelferinnen / _Krankenpflege- Für die 
helfer. Bundesrepublik Deutschland: 
Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach minde- Der Bundesminister des Innern 
stens einjähriger Ausbildung und mit verwal- In Vertretun 
tungseigener Abschlußprüfung.“ Tr B 
. gez.: Gumbe1l 
3) Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe 
Kr. IIL_ Fallgruppe 2 wird durch die. folgenden Für die ) 
Tätigkeitsmerkmale ersetzt: Tarifgemeinschaft deutscher Länder: 
„2. Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehel- Der Vorsitzer des Vorstandes 
fer, denen mindestens drei Pflegepersonen gez.: Qualen 
ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2) | Für die 7 N 
Pflegehelferinnen / Pflegehelfer nach min- Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände: 
destens einjähriger Ausbildung und mit ver- Der Vorstand 
waltungseigener Abschlußprüfung, denen min- gez.: Dr. Klett gez.: Repenning 
destens drei Pflegepersonen ständig unterstellt 
sind. Für die 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn.1 und 2)“ Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
:; Das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe — Hauptvorstand — 
Kr. IV Fallgruppe 3 wird durch die folgenden Tätig- gez. Jacobi gez.: Faltermeier 
keitsmerkmale ersetzt:  Für-ci 
„3. Krankenpflegehelferinnen / Krankenpflegehel- \ Ur: die 
fer, denen mindestens acht Pflegepersonen Deutsche Angestellten-Gewerkschaft 
ständig unterstellt sind. — Bundesvorstand — 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn, 1 und 2) gez; Brandt gez.: G. Bruns
	        
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