Ausgegeben am 19. 9.1967. &
1/1967
_ Seite 267
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Dienstblatt des-senmars von Berlin _——
Teil I Inneres — Finanzen — Justiz
Inhalt:
Nr.61 Rundschreiben über Tarifvertrag betr. Änderung und Ergänzung der Anlagen 1a und 1b zum
Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) (Angestellte im Gesundheitswesen) vom 15. Februar 1967 Seite 267
Nr.62 Vierte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Regelung gemäß 810 der Unterhaltszuschuß-
verordnung.......... wma m Seite 272
Nr.63 Rundschreiben über Rechnungslegung der Berliner Kraft- und Licht (Bewag)-A.G. .............. Seite 272
Nr.64 Ausführungsvorschriften über die Gewährung von Baustellenzulagen nach $ 33 Abs.2 BAT ....:.. Seite273
Nr. 65 Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschriften für die
Übernahme von Landesbürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaues, der Instandsetzung und
der Modernisierung von Wohngebäuden ... - Seite 274
aaa] Inn IIB 2 — 0508/120 D A s 1
1-61 ; = | 17. 8. 1967 |
L_x61_ | Fernruf: 87 0591 — (95) 4037 3 Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT
BAR für den Bereich des Bundes und für den Bereich der
An die Mitglieder des Senats Tarifgemeinschaft deutscher Länder
den Präsidenten des Abgeordnstenhauses Teil I und Teil II Abschnitt D der Anlage 1a zum BAT,
den Präsidenten des Rechnungshofes zuletzt geändert durch den Tarifvertrag zur Änderung und
die Bezirkeämter Ergänzung der Anlage 1a zum BAT vom 1. Februar 1967,
die Sonderbehörden werden wie folgt geändert und ergänzt:
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe 1. Teil I wird wie folgt geändert und ergänzt:
nachrichtlich a) Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 23 erhält die fol-
an die Eigengesellschaften gende Fassung:
die gemischtwirtschaftlichen Unt h ; ; ; 4 ; ; Z
a m br „23. Physikalisch-technische Assistenten (tech
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen nische Assistenten für Physik), chemisch-tech-
des öffentlichen Rechts nische Assistenten und Chemotechniker, land-
wirtschaftlich-technische Assistenten
mit staatlicher Anerkennung, die über-
Rundschreiben wiegend als Lehrkräfte an staatlich an-
- z erkannten Lehranstalten: für technische
über Tarifvertrag Assistenten eingesetzt sind und sich durch
betr. Änderung und Ergänzung besondere Erfahrungen und Kenntnisse auf
Grund mehrjähriger Lehrtätigkeit aus der
der Anlagen 1a und 1b Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 30 her-
zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ausheben.
(Angestellte im Gesundheitswesen) (Hierzu Profgkollnotiz Nr. 8)"
vom 15. Februar 1967 b) Vergütungsgruppe Vb Fallgruppe 30 erhält die
folgende Fassung:
Nachstehend gebe ich den Wortlaut dieses Tarifvertrages „30. Physikalisch-technische Assistenten (tech-
bekannt: nische Assistenten für Physik), chemisch-tech-
nische Assistenten und Chemotechniker, land-
A. wirtschaftlich-technische Assistenten
Tarifvertrag mit staatlicher Anerkennung, die über-
zur Änderung und Ergänzung der Anlagen 1a und 1b wiegend als Lehrkräfte an staatlich an-
zum BAT erkannten Lehranstalten für technische
(Angestellte im Gesundheitswesen) Assistenten eingesetzt sind. *
vom. 15. Februar 1967 (Hierzu Protokollnotiz Nr. 8)“
Zwischen c) In Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 30 werden
die Worte „und hierin mehrjährige Erfahrung auf-
der Bundesrepublik Deutschland, weisen‘ durch die Worte „nach einjähriger Bewäh-
vertreten durch den Bundesminister des Innern, rung in dieser Tätigkeit“ ersetzt.
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, d) Als Protokollnotiz Nr. 8 wird eingefügt:
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, „Nr. 8. Bei der Entscheidung, ob die Lehrtätigkeit
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, überwiegt, ist von der für die in Betracht
vertreten durch den Vorstand, einerseits kommende Angestelltengruppe geltenden
regelmäßigen Arbeitszeit auszugehen.‘
und
der Gewerkschaft 2. Teil II Abschnitt D wird wie folgt geändert und er-
Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr gänzt:
— Hauptvorstand - a) Vergütungsgruppe IVb Fallgruppe 5 erhält die
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft folgende Fassung:
— Bundesvorstand — andererseits „5. Medizinisch-technische Assistentinnen mit
staatlicher Anerkennung, die überwiegend als
wird folgendes vereinbart: Lehrkräfte an staatlich anerkannten Lehr-