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eines dringenden dienstlichen Bedürfnisses auf‘ Hälfte der Jubiläumszuwendung; maßgebend ist die
die Dauer von mindestens 2 Jahren besetzen soll, am Jubiläumstage gültige regelmäßige Arbeitszeit des
zugesagt werden. Arbeiters.
Endet das Arbeitsverhältnis aus einem von dem (2) Auf die Zeit der ununterbrochenen Beschäftigung
Arbeiter zu vertretenden Grunde vor Ablauf von im Sinne des Absatzes 1 wird jede bei demselben
2 Jahren nach einem Umzug, für den Umzugs- Arbeitgeber ohne Unterbrechung zurückgelegte Zeit
kostenvergütung nach 8 2 Absatz 2 Nr.1, Ab- der Beschäftigung in einem Dienst-, Arbeits- oder Aus-
satz 3 Nr.1 oder’ Absatz 3 Nr. 6 des Bundesum- bildungsverhältnis, auch soweit sie vor der Vollendung
zugskostengesetzes zugesagt worden war, so hat des 18. Lebensjahres liegt, angerechnet. Die Zeit der
der Arbeiter die Umzugskostenvergütung zu- ununterbrochenen Beschäftigung bei. einer von dem
rückzuzahlen. Dies gilt nicht für eine nach 82 Arbeitgeber übernommenen Einrichtung (Dienststelle,
Absatz 2 Nr. 1 des Bundesumzugskostengesetzes Verwaltung oder Betrieb) wird mitgerechnet, wenn der
zugesagte Umzugskostenvergütung, wenn sich Arbeiter im Zusammenhang mit der Übernahme dieser
an das Arbeitsverhältnis ein Arbeitsverhältnis Einrichtung‘ übernommen und ohne Unterbrechung
unmittelbar anschließt weiterbeschäftigt wurde.
a) mit dem Bunde, mit einem Land, mit einer (3) Ein zwischen zwei Beschäftigungsverhältnissen zu
Gemeinde oder einem Gemeindeverband oder demselben Arbeitgeber liegender Zeitraum von nicht
einem sonstigen Mitglied der Arbeitgeberver- mehr als einem Monat gilt nicht als Unterbrechung der
bände, das der Vereinigung der kommunalen Beschäftigung. Die Zeit, für die ein Beschäftigungsver-
Arbeitgeberverbände angehört, hältnis nicht bestand, wird jedoch für die Feststellung
5° mit einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des Jubiläumszeitpunktes nicht mitgerechnet.
des öffentlichen Rechts, die diesen oder einen : - a
& A a (4) Die Einberufung zum Wehrdienst, zum früheren
an wesentlich gleichen Inhalts an- Reichsarbeitsdienst sowie eine sonstige Dienstverpflich-
. tung gilt nicht als Unterbrechung des Beschäftigungs-
In den Fällen des 8 2 Abs.2 Nr.3 und Abs.3 verhältnisses, wenn der Arbeiter sich nach dem Ende
Nrn.4 und 5 des Bundesumzugskostengesetzes des Wehr- oder Arbeitsdienstes, der sonstigen Dienst-
darf Umzugskostenvergütung nicht zugesagt verpflichtung oder der Kriegsgefangenschaft unver-
werden, wenn das Arbeitsverhältnis aus einem züglich zur Wiederaufnahme der Arbeit meldete und
von dem Arbeiter zu vertretenden Grunde endet. bis zum 31. Dezember 1948 — im Falle der Entlassung
eV . . - aus der Kriegsgefangenschaft nach dem 31. Dezember
1 Bei einer Dienstreise erhält der Arbeiter den 1947 innerhalb eines Jahres nach dieser Entlassung —
Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstun- wiederbeschäftigt wurde.
den, jedoch mindestens für jeden Reisetag für Di . .
2 ? SEES e Zeit zwischen dem Ende des Wehrdienstes,. des
N SEES KU seat am Beschästigungsor! Arbeitsdienstes, der sonstigen Dienstverpflichtung oder
gelelete AS n An s der Kriegsgefangenschaft und der Wiederaufnahme
Der Arbeiter, der an einem Tag, an.dem er nicht der Arbeit wird für die Feststellung des Jubiläums-
dienstplanmäßig zu arbeiten hat, eine Dienst- zeitpunktes nicht mitgerechnet.
reise ausführt, erhält für den an diesem Tag )
zwischen dem Wohnort und dem auswärtigen
Beschäftigungsort zurückgelegten Weg eine Ent- 11. Zum 842 BMT-G:
schädigung. Die Entschädigung beträgt für jede %
volle Reisestunde die Hälfte des Grundlohnes, SS nee Os FG CwWährengs Zusatzurlaub
höchstens jedoch 6 Grundlöhne. Für die Bemes- beträgt 8 8
sung der Reisedauer sind die für die Landes- eLräg
beamten jeweils geltenden Vorschriften des a) zwei Arbeitstage
Reisekostenrechts sinngemäß anzuwenden, für Spritzlackierer an großen Werkstücken in ge-
Neben dem Lohn und der Entschädigung wird schlossenen Räumen (nicht vor Spritzkästen mit
Reisekostenentschädigung nach vorstehendem Absaugen),
PRCHSG A REWSHEn b) drei Arbeitstage für
nn U a EN On SEO EC) und 1. Feuerhausarbeiter
für die Bemessung der Werkdienstwohnungsvergü- Zn x & WU
tung sind die Vorschriften über Werkdienstwohnun- OEM DENE Dr m an Se aaten
gen in der im Lande Berlin jeweils geltenden Fas- Kesselhäusern (unter 3 m Heizerstand) an
sung maßgebend. hochbeanspruchten Dampfkesseln von mehr als
»\ Die Bestimmung des $32 Abs. 2 BMT-G ist nicht 100 am Heizfläche bei Steinkohlen- oder Bri-
anwendbar, wenn Arbeiter für den Gesamtbereich kettfeuerung von Hand zu bedienen oder als
einer Verwaltung oder eines Betriebes beschäftigt Schlacken- oder Aschenzieher an automatisch
sind und der Betriebszweck eine laufend unter- beschickten Dampfkesselanlagen in schlecht ge-
schiedliche Arbeitseinteilung notwendig macht. In lüfteten Räumen ihre Arbeit zu verrichten haben.
den übrigen Fällen wird bis zur Dauer von 4 Wochen Als hochbeanspruchte Dampfkessel sind solche
als Aufwandsentschädigung im Sinne des $ 32 Ab- anzusehen, bei welchen auf den Quadratmeter
satz 2 BMT-G für.den Mehraufwand an Fahrzeit die Heizfläche mehr als 24 kg Dampf erzeugt wer-
Hälfte des darauf entfallenden Grundlohnes gezahlt. den. Hilfsarbeiter sind den Feuerhausarbeitern
Bisherige günstigere Regelungen für einzelne Be- gleichzustellen, wenn sie überwiegend die Tätig-
triebe werden hierdurch nicht berührt. keit der Feuerhausarbeiter ausüben. Diese Rege-
lung gilt auch für die in Ammoniakkühlanlagen
. und Schwefelsäurebereitungsanlagen ständig und
10. Zum $ 37 BMT-G: überwiegend beschäftigten Lohnempfänger. —
(1) Als Jubiläumszuwendungen werden den Arbeitern, : : Endio i u Ce
deren regelmäßige Arbeitszeit mindestens 30 Stunden 2 Dee er, die ständig in der Gasreinigung ar
wöchentlich beträgt, nach einer ununterbrochenen Be- ?
schäftigung 3. Arbeiter in den Koksseparationen der Gaswerke,
von 25 Jahren 350,— DM, 4. Arbeiter an Ofenanlagen der Berliner Gaswerke,
von 40 Jahren 550,— DM, 5. Arbeiter bei der Berliner Stadtreinigung, Be-
von 50 Jahren 750,— DM triebsteil Müllabfuhr, die
gewährt. Arbeiter mit einer regelmäßigen Arbeitszeit a) unmittelbar am Müll- oder Schlacketransport
von 22 bis zu 30 Stunden wöchentlich erhalten die beteiligt sind,
e)