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Volume 25. August 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite 211 
Nr. 58 
= "Mit dem Wochenpauschal im Sinne der Nr. 1 ist Den Schichtlohnzuschlag von 6 v.H. des Grund- 
die Rufbereitschaft während der Wintermonate lohnes an Stelle des im Absatz 1 vereinbarten 
abgegolten. Das Wochenpauschal gemäß Nr.1 Schichtlohnzuschlages erhalten auch 
wird auch gezahlt, wenn der Arbeiter aus der a) Arbeiter in Schichtbetrieben, die im gleichmäßi- 
Rufbereitschaft (Nr. 1) zur Schnee. und Glätte- gen Wechsel in allen 3 Schichten (Früh-, Nach- 
beseitigung herangezogen wird und sich damit mittags- und Nachtschicht) teilnehmen, aber 
ein Lohnanspruch ergibt. üblicherweise keine Sonntags- und Feiertags- 
» Bei der Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereit- arbeit zu leisten brauchen, 
schaft sind $17 Abs.3 und 4 BMT-G und die .Pro- b) Verladearbeiter bei der. Berliner Flughafen- 
tokollerklärungen dazu auch dann anzuwenden, GmbH, die in Früh-, Nachmittags- und Nacht- 
wenn es sich nicht um Überstunden in der Nacht schichten eingesetzt werden. 
oder an Sonn- und Feiertagen handelt. Zeiten, für x . = x : 
die sich danach ein Lohnanspruch oder ein Freizeit- ES A nach $ 22 BMT-G sind hierdurch 
ausgleich ergibt, werden bei der. Anwendung des MICH AIHELOHEN. 
Buchst. a nicht mitgerechnet., Ein Schichtwechsel im Sinne des $ 67 Nrn. 34 und 35 
BMT-G liegt nur dann vor, wenn die Arbeitsschich- 
Zum 8 20 BMT-G: ten sich nicht um mehr als 2 Stunden überschneiden. 
Für Lohnempfänger, die in Verwaltungs- oder Betriebs- e) 824 Absatz 1 Buchst. c BMT-G findet keine Anwen- 
stellen tätig sind, die außerhalb Berlins liegen, ist der dung. Bei Arbeitern in den Sommerbadeanstalten 
Lohn zuständig, der von der Vereinigung der kommu- wird der Besonderheit der Schichtarbeit durch die 
nalen. Arbeitgeberverbände (VKA) und ihren Mitglied- Gewährung des Zuschlages nach $ 5 Absatz 2 des 
verbänden für den Beschäftigungsort vereinbart ist. Tarifvertrages für Angestellte und Arbeiter in den 
Im übrigen gelten die Arbeitsbedingungen, die für ver- Sommerbadeanstalten Berlins (TV-Sommerbade- 
gleichbare Beschäftigte in Berlin vereinbart sind. RA vom 5. November 1963 Rechnung ge- 
ragen. 
Zum 8 21 BMT-G: 8. Zum 8 29 BMT-G: 
Jugendliche, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebens- n BEN ea Ka 
jahr vollendet haben, erhalten bei entsprechender Lei- Oh act DaDen N eden für US OT der Ausmllduns 
stung den Lohn des 16jährigen. Lohnempfängers: in der Freiwilligen Polizeireserve unter Lohnfortzah- 
lung von der Arbeit freigestellt. 
Zum 8 24 BMT-G: 
a) Für ständige Wechselschichtarbeiter (867 Nr.44 in 9. Zum 832 BMT-G: 
Verbindung mit Nr. 45 BMT-G), denen nach $ 24 Ai tt 
BMT-G ein Schichtlohnzuschlag zusteht, beträgt &) DE Br ER Die = w Yopanateis 
dieser Zuschlag 20 v.H. des Grundlohnes.. Durch „Auslagen TUT DMDONSLTEISCH UN! 1ENSLSÄNEE 
diesen Zuschlag sind (Reisekostenvergütung), 
1. der Schichtlohnzuschlag gemäß 8 24 BMT-G und 2. N „Tb der Abordnung (Beschäfti- 
2. die Zeitzuschläge gemäß 8 22 — in Verbindung 5 Se T rm N De Einstell Begrü 
mit 825 Abs.2 — BMT-G für Sonntags-, Feier- ; dur nes Ar N everhält Zinstellung vor Begrün- 
tags-, Vorfesttags- und Nachtarbeit sowie der WS BES DASSCLSVELAS UNSER, . 
Zeitzuschlag für Überzeitarbeit, die sich un- 14 Auslagen für Ausbildungs- und Fortbildungs- 
mittelbar an die dienstplanmäßige Schicht an- reisen, die teilweise in dienstlichem oder betrieb- 
schließt und nicht länger als eine Stunde dauert, lichem Interesse liegen, 
; ; ® 5. Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und 
N ern MATERIE SCHINNSUNZUSCHIAS: [WSEHEN Arbeitsstelle aus besonderem dienstlichen oder 
ieblichen Anlaß 
1. etwaige Zeitzuschläge für die Arbeit, die Schicht- BELTIEHNCHEN AA 
arbeiter an ihren dienstfreien Tagen zu verrich- sind die für die Beamten des. Landes Berlin jeweils 
ten haben, geltenden Bestimmungen mit folgenden Maßgaben 
2 Zeitzuschläge für Überzeitarbeit, die sich un- sinngemäß anzuwenden: 
mittelbar an die dienstplanmäßige Schicht an- 1.1. Für Strecken, die mit regelmäßig verkehrenden 
schließt und länger als eine Stunde dauert. Beförderungsmitteln zurückgelegt worden sind, 
Arbeiter, die zwar in Wechselschichtbetrieben im RT LE HOlwENNiSEN. -FANr- 
Sinne des $ 67 Nrn. 44 und 45 BMT-G beschäftigt ’ 
sind, aber nicht im gleichmäßigen Wechsel in allen beim Benutzen von bis zu den Kosten der 
vorkommenden. Arbeitsschichten (Früh-, Nachmit- TE 
tags- und Nachtschicht) arbeiten, sind keine Wech- Land- oder Wasser- 2. Klasse 
selschichtarbeiter. fahrzeugen 
Luftfahrzeugen Touristen- oder 
h)\ Für ständige Schichtarbeiter ($ 67 Nr. 34 BMT-G), Economyklasse 
denen nach $ 24 BMT-G ein Schichtlohnzuschlag s 
zusteht, beträgt dieser Zuschlag 4 v.H. des Grund- Schlafwagen Touristenklasse 
lohnes. 2.2. Für die Bemessung des Tage- und Übernach- 
Ständige Schichtarbeiter im Sinne des $ 24 in Ver- EEE TuSC a Ammolter Cr. Bieiss- 
bindung mit 8 67 Nr. 34 BMT-G, die hauptsächlich . 
in 2 Schichten (zum Beispiel Früh- und Nachmit- b) Für die Gewährung von Umzu u 
; & ex x . ; g gskostenvergütung 
U 00 1 ee a ME dr sind die für die Beamten des Landes Berlin jeweils 
DUTAN COELHO OCNEN — A SET geltenden Bestimmungen mit folgenden Maßgaben 
dritten Schicht, die den Zeitraum zwischen den bei- anzuwenden: 
den‘ anderen Schichten ausfüllt (Nachtschicht), . ) 
arbeiten, erhalten an Stelle des in Absatz 1 verein- 1. Bei der Anwendung des $ 9 des Bundesumzugs- 
barten Schichtlohnzuschlages von 4 v. H. des Grund- kostengesetzes ist die Tarifklasse IV maßgebend. 
lohnes einen solchen von 6 v.H. des Grundlohnes, 2. Die Umzugskostenvergütung aus Anlaß der Ein- 
sofern die Anzahl der Arbeitstage in der- dritten stellung an einem anderen Ort als dem bisheri- 
Schicht (Nachtschicht) mindestens 1!/e aller Arbeits- gen Wohnort ($2 Abs.3 Nr.1 Bundesumzugs- 
tage in dem für den Schichtwechsel maßgebenden kostengesetz) darf nur bei Einstellung auf einem 
Zeitraum beträgt. Arbeitsplatz, den der Arbeiter zur Befriedigung
	        
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