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Nr. 52
A SozGesJug VIII A 91.7.1967 | 2 Einzelzimmer für Krankenpflegepersonal werden auf‘
| 1-52 | Fernruf: 35 01 41 — (988) 125 ße Zi privatrechtlicher Grundlage vermietet.
GR Die monatlichen Wohnentgelte für diese Einzelzimmer
werden pauschal wie folgt festgesetzt:
An die Mitglieder des Senats Den 5. 67
die Bezirksämter © Gruppe I:
die städtischen Krankenanstalten Einzelzimmer mit einer Wohnfläche über
die Landesnervenklinik Berlin 1m -...w 31,00 DM
nachrichtlich Gruppe Il:
an den Präsidenten des Rechnungshofes Einzelzimmer. ‚mit... einer . Wohnfläche .. bis
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen de
des Orfentlichen Rechte 15 GM Ar EEE 2 DM
Gruppe III:
Zimmer, in denen mehrere Personen wohnen, E.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 11. Juli 1967 mit ohne Rücksicht auf die Größe, pro‘ Person 15,—. DM.
Beschluß Nr. 204/67 Verwaltungsvorschriften zur Änderung x - .
der Richtlinien für die Festsetzung von Entgelten für Woh- DDP N Or DE Dax DE Ste u Yin
d Einzelzimmer sowie von Vergütungen für N N STUPP! u . "
RC Del für Kr fl I er] N. denen das Einzelzimmer mit lagebedingten Mängeln
Diensteinzelzimmer für Krankenpflegepersonal erlassen. behaftet ist (s. Ziffer 3). Die Verminderung tritt nur
Gemäß Teil II Nr.1 der Verwaltungsvorschriften gebe einmal ein, auch wenn mehrere Mängel zusammen-
ich die nunmehr geltende Fassung‘ der Allgemeinen An- treffen. In Gruppe III vermindert sich das Wohn-
weisung unter redaktioneller Fortlassung‘ der zeitlich über- entgelt nicht.
holten. Bestandteile nachstehend bekannt. z Mit den Wohnentgelten sind. abgegolten: Raummiete,
Die bisherige Fassung wurde als Richtlinie lediglich Möblierung, Heizung, Warmwasser, Energieverbrauch
durch Umdruck (Anlage zu meinem Rundschreiben vom (Strom, ggf. Gas), Ausstattung mit Bett- und/Tisch-
26. August. 1964) veröffentlicht. wäsche, Handtüchern, Gardinen und Vorhängen sowie
Reinigung dieser Stücke. Eine tägliche Reinigung der
In Vertretung Räume durch die Krankenanstalt findet nicht statt.
Dr. Gäde Falls die‘ Krankenanstalt die Raumreinigung und
) -pflege wöchentlich durchführt, erhöht sich das monat-
liche Wohnentgelt für das Zimmer um 7,— DM.
- = Schönheitsreparaturen in angemessenen Zeitabständen
5 Allgemeine Anweisung obliegen der Krankenanstalt.
für die Festsetzung von Entgelten . 5 n
. n av 1 3. Als mit „lagebedingten. Mängeln behaftet“ im Sinne
für Wohnungen und Einzelzimmer der Ziffer 2 gelten Zimmer: .
sowie von Vergütungen a) unmittelbar (Wand an. Wand) neben Gemeinschafts-
für Diensteinzelzimmer für Krankenpflegepersonal bädern, Gemeinschaftstoiletten, Fahrstühlen oder
.. v4 Anstaltsküchen,
(Wohnentgelte und -vergütungen * . N
Er b) unter oder über Krankenstationen oder Wirtschafts-
für Krankenpflegepersonal) bereichen, soweit durch deren Betrieb der Wohnort
in der Fassung vom 11. Juli 1967 erheblich gemindert wird,
c) unter oder über Krankenpflegeschulen (Internaten),
Auf Grund des $ 6 Abs.1 AZG wird bestimmt: d) im Kellergeschoß, im Dachgeschoß (Mansarden)
I. Allgemeines und in Baracken,
Allgemeine wohnungsfürsorgerische Maßnahmen’ für das e) mit Zugang nur durch Krankenstationen,
Pflegepersonal der landeseigenen Krankenanstalten, ins- f) mit Steinfußböden oder überklebten Kachelwänden,
besondere der Bau von Wohnhäusern für Krankenpflege- Y n 5 ;
personal sowie die Mietpreisentwicklung auf dem Woh- g) Ohne ausreichende Licht- und Luftzufuhr,
nungsmarkt erfordern eine Neuordnung bei der Vergabe h) ohne Waschbecken und fließendes Wasser.
von Einzelzimmern. (bisher Diensteinzelzimmer) im Be-
reich der Krankenanstalten sowie die Festsetzung von
Wohnentgelten für Einzelzimmer und Wohnungen für 5.
dl:
Krankenpflege persone nen . N . 1. Unbeschadet des folgenden Abschnittes C Ziffer 1 sind
Diese Neuordnung‘ berücksichtigt die soziale und be- alle bisherigen Diensteinzelzimmer mit dem Tage des
rufspolitische Situation des Krankenpflegepersonals sowie Inkrafttretens dieser Allgemeinen Anweisung in Ein-
die dienstrechtlichen Ansprüche und die fiskalischen und zelzimmer umzuwandeln.
i | i nhausträger. |
Allzemeinen Interessen Berlins als Krankenhausträge 2. Den derzeitigen Diensteinzelzimmerinhabern ist die
% ex Aufhebung der Wohnverpflichtung und die Rücknahme
1. Einzelzimmer für Krankenpflegepersonal der Zuweisung der Diensteinzelzimmer schriftlich mit-
A zuteilen. Gleichzeitig ist ihnen anheimzustellen, ob sie
. E & “ das Zimmer als Einzelzimmer mieten wollen. Sie sind
Einzelzimmer für Krankenpflegepersonal sind alle ent- gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß die Räumung des
sprechenden Wohngelegenheiten im Bereich der landes- Zimmers als angeordnet gilt, wenn sie von dem An-
eigenen Krankenanstalten, soweit sie nicht gebot nicht innerhalb von drei Monaten Gebrauch
| hnungen im Sinne des Teils III dieser Allgemei- machen. In diesen Fällen gilt die Umzugskostenvergü-
De Anweisung oder ES tung als zugesagt im Sinne des 82 Abs.2 Nr.3 des
; T Bundesumzugskostengesetzes.
b) ausdrücklich als Diensteinzelzimmer ausgewiesen
sind.
Auf Einzelzimmer für Krankenpflegepersonal finden ©.
die Dienst- und Werkdienstwohnungsvorschriften keine JL. Soweit in Einzelfällen künftig die Voraussetzungen der
Anwendung‘ $ 24 Abs. 1 LBesG trifft für diese Zimmer Nr.3 Abs.2 der Dienstwohnungsvorschriften oder der
nicht zu. Nr. 3 Abs. 1 der Werkdienstwohnungsvorschriften unter