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Nr. 1
Ges V 0? — 5592 7ı Anlage
( I-1 | Y far 11.1966!
Fernruf: 35 01 41 — (988) 206 } _ Grundsätze
| ABl. S. 1362 über den Katastrophenschutz
A ee rsehl. städtische Krankenanstalten Dbl. 11/1967 2 O0. TED AUGE tn
Aa ROSE Bern NS — (ABl.1965 8.230; Dbl.1/1965 Nr. 31:
N ES LOn SEM Tr Sehehrliche a Dbl. V/1967 Dbl. 111/1965 Nr. 19; Dbl. V/1965 Nr. 15)
soziale Medizin Berlin Nr. 2 in der Fassung der Verwaltungsvorschriften
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin GR vom 8, November 1966
die Medizinaluntersuchungsämter I bis III Berlin az 5
die Landesanstalt für Lebensmittel-, Arzneimittel- Inhaltsübersicht
und gerichtliche Chemie Berlin Teil A
die Landesimpfanstalt Berli $
© mit roOPenmedisInigeher Beratungsstelle Erste-Hilfe-Leistungen, Krankentransporte und kranken-
Tran hausmäßige Versorgung bei Unfällen sowie bei Ereig-
nachrichtlich a
nissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten
a den BEE Tr Aa Abschnitt I: Zweck der Maßnahmen
den N ehator Ur Verkehr un d Betriebe Abschnitt II: Erste Hilfe und Krankentransport bei
ns Unfällen
den Senator für Schul
den Reehuune het Yon N Deulin Abschnitt III: Erste Hilfe und Krankentransport bei
Ereignissen mit einer größeren Anzahl
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 8: No- von Verletzten
vember 1966 — Beschluß Nr. 3636/66 — die nachstehend Abschnitt IV: Zusammenarbeit des _Rettungsamtes
abgedruckten „Verwaltungsvorschriften zur Änderung Berlin mit der Feuerwehr, den Auf-
der Grundsätze über den Katastrophenschutz für den nahmekrankenhäusern, den. gemein-
Teilbereich Gesundheitswesen“ erlassen. nützigen und privaten Krankentrans-
Die Grundsätze über den Katastrophenschutz für den portunternehmen :
Teilbereich Gesundheitswesen vom 9. Februar 1965 in Abschnitt V: Blutspendewesen ı einschließlich Versor-
der Fassung, die sie durch die Verwaltungsvorschriften gung. mit Blutkonserven
vom 8. November 1966 erhalten haben, sind in der An- Teil B
lage abgedruckt. Mitwirkung des gerichtsärztlichen Dienstes
Im Auftrage TeiLC
. e
Dr. Mühe Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichem Seuchen-
SE geschehen
Verwaltungsvorschriften Teil 1»
zur Änderung der Grundsätze Schlußbestimmungen
über den Katastrophenschutz Auf Grund des $ 6 Abs.1 AZG wird bestimmt:
für den Teilbereich Gesundheitswesen Teil A
. < 7 Erste-Hilfe-Leistungen, Krankentransporte und kranken-
Aut Grund des $ 6 Abs. 1,AZG: wird bestimmt: hausmäßige Versorgung bei Unfällen sowie bei
I. Die Grundsätze über den Katastrophenschutz für den Ereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten
Teilbereich Gesundheitswesen vom 9. Februar 1965
(ABl. 1965 S. 230, Dbl. 1/1965 Nr. 31, Dbl. 1111/1965 4.
Nr. 19 und Dbl. V/1965 Nr. 15) werden wie folgt ge- Zweck der Maßnahmen
ändert: Ziel aller Maßnahmen ist, Verletzte, soweit sie der Kran-
L. In Abschnitt A. III Nummer 2 wird der 2. Satz durch kenhausbehandlung bedürfen, mit aller Beschleunigung und
die folgenden beiden Sätze ersetzt: in den dafür geeigneten Transportmitteln (Krankenwagen)
„Dieser Arzt trifft auch bezüglich der Belegung der dem nächsten geeigneten Krankenhaus zuzuführen. Er-
Krankenhäuser sowie der Inanspruchnahme von forderlichenfalls ist eine bereits am Unfallort notwendige
Notbettenlägern alle erforderlichen Anordnungen. ärztliche Versorgung möglich zu machen und bei einer
Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der größeren Anzahl von Verletzten die Aufnahmebereitschaft
in Betracht kommenden Ärzte sind bei der Zentrale der in IIL4 genannten Krankenhäuser sicherzustellen.
der Feuerwehr und beim Rettungsamt Berlin hinter- mn.
An A 11 wird folgende neue Nummer 5 Erste Hilfe und Krankentransport bei Unfällen
eingefügt: 1 Bei Unfällen und Gasvergiftungen, bei denen besondere
a ax x Mara Hilfsmittel eingesetzt werden müssen, wird die Erste
: en En EEE EEE ns Sind Tür die Hilfe einschließlich des. Krankentransportes von der
X N utzeichnun gen besondere Angaben unter Verwen- Feuerwehr geleistet. Werden über die Unfallwagen der
ehe ix Feuerwehr hinaus weitere Krankenwagen zum Ab-
Nr PET Vi be transport von Verletzten benötigt, können diese von
Die 1 N NE rtigung der »Mitteilung über are teten der on Her wEhT beim Rettungsamt Berlin angefordert
versorgung« ist für die im Bedarfsfall beim Polizei- werd en . TER ]
präsidenten in Berlin — Kommando der Schutz- % Ergibt sich aus der Lage des Falles, daß eine ärztliche
polizei — eingerichtete Nachrichtensammelstelle be- Hilfe bereits am Unfallort. vor dem Abtransport des
stimmt und wird von der Polizei abgeholt.“ Verletzten notwendig wird, kann, wenn andere Mög-
Die bisherigen Nummern 5 bis 7 des Abschnit- lichkeiten nicht bestehen, nach IIL1c verfahren, d.h.
es AN NE rden Nummern 6 bis 8 über das Rettungsamt Berlin der Einsatztrupp des
5 W cn mer n nächst gelegenen Krankenhauses (s. Anlage 1) angefor-
Die den Grundsätzen folgende Aufstellung der „Auf- dert werden.
Sretchen Zehn a Sn 3. Bei anderen unter Ziffer 1 nicht genannten Schadens-
lage 1. In dieser ist a Städt. Humboldt-Kranken- ereignissen, die sich nicht auf öffentlichen Straßen,
Em bs ke ; Wegen oder Plätzen ereignen und bei denen es nur auf
haus zusätzlich mit einem „E“ zu kennzeichnen. den schnellstmöglichen Transport des Verletzten in ein
II. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Dezember geeignetes Krankenhaus ankommt, bleibt es den Be-
1966 in Kraft. teiligten überlassen. bei welchem Krankentransport-
n