1/1967
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Nr. 46
Buchst. A -und B aufgeführten Geräte, Filme usw.
können nur an fachkundige Personen verliehen wer-
den.
Zahlungsbedingungen
Der Benutzer erhält für die von ihm entliehenen Geräte,
Filme usw. eine Rechnung. Das Entgelt ist an die darin
genannte Kasse (Landeshauptkasse, Bezirkskasse oder
Auftragskasse der Landesbildstelle) zugunsten des an-
gegebenen Abschnitts des jeweiligen Einzelplans‘ zu
zahlen.
Bei Veranstaltungen im Gebäude der Landesbildstelle
ist das Entgelt unmittelbar. nach Beendigung an den
Beauftragten der Landesbildstelle gegen Quittung zu
entrichten.
Die Landesbildstelle bzw. die Bezirksbildstellen können
die Zahlung des Entgelts vor Inempfangnahme der
Geräte, Filme usw. verlangen.
Allgemeine Bestimmungen und Haftung
Durch Unterzeichnung der Empfangsbescheinigung bei
Abholung oder Übergabe der Geräte, Filme usw. er-
kennt der Benutzer den ordnungsmäßigen und ver-
kehrssicheren Zustand der entliehenen Gegenstände an.
Einwände gegen den ordnungsmäßigen Zustand sind
unverzüglich zu erheben.
Der Benutzer haftet bis zur Rückgabe für alle ent-
stehenden Schäden, auch für solche, die von seiten
Dritter, insbesondere seinem Personal oder den Be-
suchern seiner Veranstaltung, verursacht werden. Fer-
ner übernimmt er die Haftung für Ansprüche Dritter,
die sich aus einem nicht ordnungsmäßigen Zustand
der Geräte, Filme usw. während ihrer Benutzungsdauer
ergeben können.
Schlußbestimmungen
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
1. Januar 1967 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des
31. Dezember 1972 außer Kraft
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, 1 Berlin 31 -, Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 0591 - (95) 44 61 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43