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Volume 26. Juli 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite 182 
Nr. 45 
2. Abschlußlehrgang Anlage 5 
($ 9 Abs. 2) 
) = (Dienstbehörde) 
1 Geschäftsordnung und Bürowesen A A 
2 Staatsrecht 
: Verwaltungsrecht 7 S . , 
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen Verpflichtungsniederschrift 
Strafrecht und Verfahren in Strafsachen Ich bin heute bei meinem Dienstantritt durch Handschlag 
Polizei- und Ordnungsrecht zu gewissenhafter Erfüllung meiner Obliegenheiten und zur 
Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen- und Rechnungs- Verschwiegenheit verpflichtet sowie auf die Verordnung 
wesen gegen Bestechung und Geheimnisverrat nichtbeamteter 
„BB ech Personen. vom 3. Mai 1917 in: der Fassung vom 22. Mai 
5 REDE HE 1943 (RGBl.I S. 351) hingewiesen worden. Einen Abdruck 
; FOEHSTEG, dieser Verordnung habe ich erhalten. 
Anmerkung: EST HE EEE N 
Der Lehrgang umfaßt mindestens 100 Doppelstunden (je (Polizei-Bürolehrling) 
90 Minuten). Er beginnt im Laufe des letzten Ausbildungs- 
halbjahres und wird wöchentlich an fünf Tagen durchge- „. f On 
führt. Der Unterricht. ist möglichst so einzuteilen, daß an Dies wird bestätigt 
jedem Unterrichtstag mindestens zwei Fächer behandelt EHER EST RE BegETE RR Anrede 
werden. In jedem Unterrichtsfach ist eine Klausurarbeit 
unter Aufsicht zu schreiben, für die höchstens 1% Doppel- SAGE SEE WO 
stunden Zeit zu gewähren ist. (Amtsbezeichnung) 
Anlage 6 
(810 Abs.5, 8 17 Abs. 4) 
HE Nehfttmernn OBERE 
Berichtsbuch 
des/der 
(Dienstbezeichnung‘) (Vorname) (r.ame) 
Beschäftigungs- Dauer der Ausbildung Angabe der Tätigkeit Sichtvermerk 
abschnitt vom BIS und der gefertigten des 
(Dienststelle) Ye A Arbeiten (Datum, Unter- 7 
i ausbildenden | Ausbildungs- 
schrift) ) 
Bediensteten ' leiters 
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