1/1967
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Nr. 45
2. Abschlußlehrgang Anlage 5
($ 9 Abs. 2)
) = (Dienstbehörde)
1 Geschäftsordnung und Bürowesen A A
2 Staatsrecht
: Verwaltungsrecht 7 S . ,
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen Verpflichtungsniederschrift
Strafrecht und Verfahren in Strafsachen Ich bin heute bei meinem Dienstantritt durch Handschlag
Polizei- und Ordnungsrecht zu gewissenhafter Erfüllung meiner Obliegenheiten und zur
Haushalts-, Wirtschafts-, Kassen- und Rechnungs- Verschwiegenheit verpflichtet sowie auf die Verordnung
wesen gegen Bestechung und Geheimnisverrat nichtbeamteter
„BB ech Personen. vom 3. Mai 1917 in: der Fassung vom 22. Mai
5 REDE HE 1943 (RGBl.I S. 351) hingewiesen worden. Einen Abdruck
; FOEHSTEG, dieser Verordnung habe ich erhalten.
Anmerkung: EST HE EEE N
Der Lehrgang umfaßt mindestens 100 Doppelstunden (je (Polizei-Bürolehrling)
90 Minuten). Er beginnt im Laufe des letzten Ausbildungs-
halbjahres und wird wöchentlich an fünf Tagen durchge- „. f On
führt. Der Unterricht. ist möglichst so einzuteilen, daß an Dies wird bestätigt
jedem Unterrichtstag mindestens zwei Fächer behandelt EHER EST RE BegETE RR Anrede
werden. In jedem Unterrichtsfach ist eine Klausurarbeit
unter Aufsicht zu schreiben, für die höchstens 1% Doppel- SAGE SEE WO
stunden Zeit zu gewähren ist. (Amtsbezeichnung)
Anlage 6
(810 Abs.5, 8 17 Abs. 4)
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Berichtsbuch
des/der
(Dienstbezeichnung‘) (Vorname) (r.ame)
Beschäftigungs- Dauer der Ausbildung Angabe der Tätigkeit Sichtvermerk
abschnitt vom BIS und der gefertigten des
(Dienststelle) Ye A Arbeiten (Datum, Unter- 7
i ausbildenden | Ausbildungs-
schrift) )
Bediensteten ' leiters
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