1/1967
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Nr. 18
B, Stadtinspektoranwärter 3. Anlage 4 erhält folgende Fassung‘
„Anlage 4
(820 Abs. 2)
Ausbildungsabschnitt Zeitraum Bemerkungen
(Monate) Ausbildungsplan für die Verwaltungslehre
A, Verwaltungslehrlinge der Hauptverwaltung
Abt. Personal und 6-8 Die Aüwärter sind für 7
Verwaltung einen angemessenen Zeit- Ausbildungsabschnitt Zeitraum Bemerkungen
raum’ im Personalamt (Monate)
mit Personalangelegen-
heiten zu beschäftigen, Senatsverwaltung 36 Die Verwaltungslehrlinge
oder Sonderbehörde . sind in mindestens vier
Abteilung Finanzen 6-8 Die Anwärter sind für oder sonstige verschiedenen Dienst-
einen angemessenen Zeit- geeignete stellen auszubilden und
raum im Haushaltsamt, Einrichtung jeweils mindestens drei
Grundstücksamt und in und höchstens vier Mo-
der Bezirkskasse: zu be- nate in einem Arbeits-
schäftigen, wo sie einen gebiet zu beschäftigen.
Überblick über das _
Kassen- und Rechnungs- x ;
Wesen erhalten sollen. B. Verwaltungslehrlinge der Bezirksverwaltungen
Sonstige 16-18 Die Anwärter sind in Ausbildungsabschnitt Zeitraum Bemerkungen
4 . . ; (Monate)
Abteilungen mindestens vier verschie- N
denen Abteilungen, dar- S x N
unter in den Abteilungen Bezirksverwaltung / 24 Die Verwaltungslehrlinge
Jugend und Sport (Amts- sind in mindestens fünf
vormundschaft) und verschiedenen Abteilun-
Sozialwesen auszubilden gen auszubilden und
jeweils mindestens zwei
Die Anwärter sind für und höchstens vier Mo-
einen dieser Ausbildungs- nate in einem Arbeits-
abschnitte einer Senats- gebiet zu beschäftigen.
verwaltung oder Sonder- n 7
behörde zuzuweisen. Sie Senatsverwaltung 12 Die Verwaltungslehrlinge
dürfen jedoch nicht in oder Sonderbehörde sind für je sechs Monate
der allgemeinen Verwal- in zwei verschiedenen
tung der betreffenden Verwaltungen zu be-
Behörde beschäftigt schäftigen. Sie sind für
werden mindestens zwei und
höchstens vier Monate in
zwei verschiedenen Ar-
. beitsgebieten auszubilden
Anmerkung zu Abschnitt II A und B: und dabei insbesondere
auf die Angelegenheiten
L Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte und den von übergeordneter Be-
jeweiligen Zeitraum bestimmt der Ausbildungsleiter deutung ($3 Abs.1 AZG)
im Ausbildungsplan ($ 13 Abs.1). Die für eine Ver- hinzuweisen
wendung bei der Freien Universität Berlin oder der
Technischen Universität Berlin vorgesehenen An- 4. Die Anlage 6 wird wie folgt geändert:
wärter sind während der Einführung und für einen 5
angemessenen Zeitraum der Ausbildung bei der a) Die Abschnitte III bis V erhalten folgende Fassung:
Freien Universität Berlin oder der Technischen ü
Universität. Berlin beschäftigen. Anwärter, di 111. Führung
niversität, Berlin zu beschäftigen. Anwärter, die : & mA
eine Verwaltungslehre abgeleistet haben, sind grund- 1. Einhaltung der Dienstzeit
sätzlich nur in solchen Aufgabenbereichen zu be- 2. Umgang mit Publikum, Kollegen und
schäftigen, in denen sie bisher nicht tätig gewesen Vorgesetzten
sind. Auf diese Anwärter findet Abschnitt I keine I” Persönlichkeit
Anwendung: 1. Geistige Veranlagung:
Für die nicht an der Einführung teilnehmenden 2. Arbeitsbereitschaft:
Anwärter verlängert sich die Ausbildung um zwei 3. Gedächtnis:
Monate: 4. Fleiß und Bildungseifer:
5. Zuverlässigkeit:
4. Anlage 2 wird wie folgt geändert: 6. Kenntnisse:
a) Satz 2 der Bemerkung zu Abschnitt I erhält fol- 7. Besondere Begabungen:
gende Fassung: Beurteilung
„Der Unterricht wird in der Regel an zwei Tagen 1. Gesamturteil*)
wöchentlich durchgeführt.‘‘ 2. Ergänzende Bemerkungen‘
b) Abschnitt III 1fd. Nr. 5 erhält folgende Fassung: b) Der letzte Satz wird gestrichen.
„5. Gerichtsverfassung und Verfahren in Zivil- c) Es wird folgende Fußnote angefügt:
sachen, Grundzüge des Strafrechts und Straf-
verfahrens“. *) Bei der Bildung des Gesamturteils sind die in $138a
Abs.2 LfbG vorgesehenen Prädikate zu verwenden,
Die lfd. Nr. 11 wird gestrichen. Die bisherige 1fd. EN Te CE A
Nr. 12 wird 1fd. Nr. 11. „knapp befriedigend (3—)“. sind zulässig