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Volume 7. Februar 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite.114 
Nr 3 
nach Satz 2 zuständigen Stellen unterrichten den Senator für Finanzen — II A 21 —- 
bis zum 1. April 1967 von den von ihnen verhängten Verfügungsbeschränkungen; 
Veränderungen nach Satz 5 werden am 1.Oktober und 1. Dezember 1967 mit- 
geteilt. 
7? Einmalige. Ausgaben für Zuwendungen an andere (Haushaltsstellen 870 bis 896) 
Im Teilplan Hauptverwaltung wird hiermit ein Anteil von 3 vom Hundert der 
Ausgaben bei folgenden Ansätzen gesperrt: 
B 2000/870 - Zuwendungen an HEinrichtungen, die den Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören oder angeschlossen 
sind — 
B 30.00 /870 — Zuwendungen an Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören oder angeschlossen 
sind — 
B 30 20/870 - Zuschuß für die Errichtung eines Gebäudes für das evangelische 
Konsistorium — 
B 40 00/870 - Zuwendungen an Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören oder angeschlossen 
sind — 
B 45 00/870 - Zuwendungen an Einrichtungen, die‘ den Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören oder angeschlossen 
sind — 
B 4500/872 - Finanzhilfen zur Erhaltung und Schaffung von Heimplätzen — 
B 49 00/870 — Zuschüsse an Sportvereine zum Bau von. Sportstätten — 
B 50 00/870 — Zuwendungen an Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der 
freien Wohlfahrtspflege in Berlin angehören oder angeschlossen 
sind — 
B 66 00/872 - Zuschuß für das Stadtheiznetz der Bewag am Südrand des Tier- 
gartens — 
3. Inkrafttreten; andere Vorschriften 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tage nach der Bekanntgabe im 
Dienstblatt Teil I in Kraft. 
(2) Verfügungsbeschränkungen auf Grund der Regelungen nach den Ziffern 1 
oder 2 bei übertragbaren Ausgaben ($ 46 Abs.3 Satz 1 LHO) haben zur Folge, 
daß insoweit keine Ausgabereste gebildet werden dürfen. 
(3) Entgegenstehende Regelungen -der Ausführungsvorschriften zur Landeshaus- 
haltsordnung (Dbl. 1/1966 Nr. 101) finden keine Anwendung. 
Ho 2 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I D 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 44 61 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43 
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