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Volume 2. Februar 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

Ausgegeben am 2. 2. 1967 "Wa 
; 1/1967 
, ‘Seite 107 
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Dienstblatt des Senats von Berlin — 
il zz 
Tei I Inneres — Finanzen — Justiz 
inhalt: 
Nr.10 Rundschreiben über die Durchführung des G 131 und des Bundesbeamtengesetzes; hier: Änderung 
der Verwaltungsvorschriften und der Richtlinien zum Versorgungsrecht des Bundesbeamtengesetzes Seite 107 
Nr.11 Rundschreiben betr. Abschlußprüfung des Lehrgangs 11/1964 ........ -z.4., Seite 107 
Nr. 12 Richtlinie über die sicherheitsmäßige Behandlung von Akten ....... tm Seite 107 
Nr. 13 Allgemeine Anweisung über das Abstellen von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern mit Hilfsmotor und 
Fahrrädern auf Dienstgrundstücken ....... SE U Br ke ER Seite 108 
Nr.14 Rundschreiben über Vierte Änderung der VVA — Dbl. I 1966 Nr. 47 — 2..0.00000000000 HEHE Seite 109 
SE a at ET SEE — 
[510 I Im ID 1 93. 19, 19667 über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nicht- 
1-10 Fernruf: 87 05 91 — (95) 4049 23.12. 1 technischen Dienst der allgemeinen Verwaltung für die 
8 
Abschlußprüfung des Lehrgangs 11/1964 folgendes fest- 
An die Mitglieder des Senats gesetzt: 
den. Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes a) Der schriftliche Teil der Abschlußprüfung findet an 
die Bezirksämter folgenden Tagen statt: 
die Sonderbehörden 8 
die nichtrechtsfähigen Anstalten Montag, den 3. April 1967 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen (Aufsatz) 
des öffentlichen Rechts Mittwoch, den 5. April 1967 
w (Aufgabe aus dem Recht des öffentlichen Dienstes 
Rundschreiben oder dem Sozialhilfe- und Jugendhilferecht) 
über die Durchführung des G 131 Freitag, den 7.April 1967 
und des Bundesbeamtengesetzes; (Aufgabe nach Wahl aus zwei verschiedenen prak- 
hier: Än derung der Verwaltun ZSVOrS chriften und tischen Fällen aus dem sonstigen Verwaltungsrecht) 
= u 10. il 
der Richtlinien zum Versorgungsrecht des Montag, dCR TODE ID67 . 
7 (Aufgabe aus dem Bürgerlichen und Zivilprozeß- 
Bundesbeamtengesetzes recht) 
Die im Amtsblatt für Berlin 1962 Seite 1294 bekannt- Mittwoch, den. 12. April. 1967 
gegebene Neufassung der allgemeinen Verwaltungsvor- (Rechenarbeit) 
schriften zu den Abschnitten V und IX des Bundesbeamten- er : 5 x 
gesetzes und der Richtlinien nach 8155 Abs.3 Satz 2 des b) Prüfungsstichtag ist der 1. Mai 1967 
Bundesbeamtengesetzes ist durch Erlaß des Bundesministers D b 
des Innern vom 17. November 1966 erneut geändert worden. annenHerS 
Die Änderungen und die Neufassung der Verwaltungsvor- 
schriften und der Richtlinien sowie das hierzu ergangene 
Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 25. No- 
vember 1966 sind im Amtsblatt für Berlin 1967 Seite 33 > 
veröffentlicht worden. Unter Hinweis auf diese Veröffent- | 1-12 | E N URL GE OL ro AEG | 6.1. 1967 | 
lichung bitte ich bei der Durchführung des Kap.I G131 in Sm-— — Erna a 
Verbindung mit dem Bundesbeamtengesetz entsprechend 
zu verfahren. An die Mitglieder des Senats 
x. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
Dienstblatt I/1962 Nr. 87 bitte ich mit einem entspre- den Präsidenten des Rechnungshofes 
chenden Hinweis zu versehen. die Bezirksämter . 
Im Auftras die Sonderbehörden 
By AUS die nichtrechtsfähigen Anstalten 
Schepp die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich | 
an die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften 
i die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
| X-11 | Me Ten 12. 1.1967 an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Vsch 0411/020/9 Richtlini 
Fernruf: 240011 — (982) 407 = z SE ; .. En % © 
über die sicherheitsmäßige Behandlung von Akten 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Vom 6. Januar 1967 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter ‚ Auf Grund des 86 Abs.2 Buchstabe c AZG wird be- 
die Sonderbehörden stimmt: 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 1 
die Eigenbetriebe 
TREE Aufbewahrung von Akten innerhalb der Diensträume 
Rundschreiben i Akten und Schriftstücke der Verwaltung sind, auch 
betr. Abschlußprüfung des Lehrgangs 11/1964 wenn es sich nicht um Verschlußsachen handelt, gegen 
unbefugte Einsichtnahme zu sichern. Sie sind grund- 
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses für den ge- sätzlich in den Diensträumen zu bearbeiten und auf- 
hobenen nichttechnischen Dienst der allgemeinen Berliner zubewahren. Außerhalb der Dienstzeit sind sie tun- 
Verwaltung hat gemäß 826 Abs.2 Ziff. 3 der Verordnung lichst unter Verschluß zu halten.
	        
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