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Eisen-Union GmbH Möglichkeiten des Zugriffs zu den Bargeldbeständen des
Berlin 30 (Schöneberg), Ansbacher Straße 63 Kassierers bestanden haben. Es ist daher unbedingt darauf
Telefon: 24 22 61 zu achten, daß der Herrschafts- und Verantwortungsbe-
eleton: reich jedes Barkassierers einwandfrei abgegrenzt ist: So-
Abnahme: Berlin 65 (Wedding), Friedrich-Krause- wohl in räumlicher wie-auch in kassentechnischer Bezie-
Ufer 23, am Kai hung muß sichergestellt sein, daß jeder Kassierer bei der
Ausübung seiner verantwortlichen Tätigkeit gemäß 8 8
Kiersch, Heinrich, Schrott-Großhandel GmbH Nr.1 und Nr.2 Buchst.a KO seinen Bereich ausschließ-
Berlin 21 (Tiergarten), Paulstraße 20 c lich beherrscht.
Telefon: 39 72 15 Demgemäß ist bei Einsatz mehrerer Kassierer im Bar-
zahlungsverkehr (z.B. im Falle des 8 5 Nr. 1 Buchst. £ KO)
Kootsch, Harry darauf zu achten, daß die Kassierer voneinander vollstän-
Berlin 21 (Tiergarten), Lübecker Straße 10 dig getrennt in ihren Herrschaftsbereichen ihre Tätigkeit
Telefon: 35 33 29 ausüben. Hierbei ist — notfalls auch durch bauliche Maß-
. nahmen — dafür zu sorgen, daß niemand an die Zahlhaube
Abnahme: Berlin 20 (Spandau), Brunsbütteler eines Kassierers herantreten oder auf sonstige Weise Zu-
Damm 4-16 gang zu den Geldbeständen des anderen erhalten kann.
Die Kassierer sind anzuhalten, beim Verlassen ihres Ar-
Marske, Lothar*) beitsplatzes stets die Zahlhaube und das Kassiererabteil zu
Berlin 61 (Kreuzberg), Oranienstraße 51 verschließen. Weiterhin hat es sich zur Klärung der Ur-
Telefon: 612779 und 61 67 63 sache von Kassenverlusten als sehr zweckmäßig erwiesen,
daß im Verkehr zwischen den Kassierern außer der Be-
Prochnow, Erich stätigung über den empfangenen Betrag die übergebenen
Berlin 37 (Zehlendorf), Beeskowdamm 17-19 Geldsorten. schriftlich‘ festgehalten werden.
Telefon: 84 22 72 Aber auch in den Fällen, in denen sich der Kassierer eines
ne Gehilfen (Geldzählers) bedient, muß sein Herrschafts-
Rosinnek, Horst*) bereich gegen den Gehilfen genügend abgegrenzt sein. Aus
Berlin 36 (Kreuzberg), Wrangelstraße 36 $ 8 Nr. 3 KO ergibt sich zwar, daß der Kassierer im Falle
Telefon: 61 42 57 der Inanspruchnahme eines Gehilfen für den Geldbestand
allein verantwortlich bleibt. Die aus dieser Verantwortung
Schulz, Hans*) abzuleitende Haftung des Kassierers ist jedoch problema-
Berlin 21 (Tiergarten), Holsteiner Ufer 44 tisch, wenn dem Gehilfen die Geldbestände des Kassierers
Telefon: 39 84 33 zugänglich sind. Das gegenseitige Vertrauensverhältnis
) zwischen dem Kassierer und seinem Gehilfen rechtfertigt
Zech & Söhne, Franz, oHG*) ES Sg En Sr pi HET Ge en en
: z ilfe zum Zählen, Bündeln usw. erhält, der Höhe und den
Berlin 42 (Tempelhof), Borussiastraße 20 Sorten nach in einfacher Form schriftlich festgehalten
Telefon: 75 68 69 wird. Zur Vermeidung von Verzögerungen im Zahlungs-
Abnahme: Berlin 42 (Tempelhof), Borussiastraße 53 geschäft OS hiervon lediglich das En ne de
. x ; geringeren Risikos ausgenommen werden. Hinsichtlich der
Sn SSR e, neben der Firma Banknoten kann jedoch auch im Geldverkehr zwischen dem
Kassierer und seinem Gehilfen nicht auf die räumliche und
- die kassentechnische Trennung zwischen beiden verzichtet
*) Abgemeldete Kraftfahrzeuge werden auf Wunsch von der Lager. Werden.
ARE REES EB TE TIR BSH ABESHOT, Ich bitte, die sich hieraus ergebenden organisatorischen und
In Vertretung baulichen Maßnahmen zu treffen.
Dr. Urban Hoppe
Fin IC 2 e— Inn II A ? — 0436/C/1-I
. 21 ] Femmut: 240011. (82) ı7ı [2 2.1966 | 1-22 ] Fernruf: 87 0591 — (95) 4008 |_1-3. 1966 |
An die Mitglieder des Senats An die Mitglieder des Senats BBR
die Bezirksämter den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
die Sonderbehörden den Präsidenten des Rechnungshofes
die nichtrechtsfähigen Anstalten die Bezirksämter — PV und Vbildg/Schul —
die Sonderbehörden
nachrichtlich die nichtrechtsfähigen Anstalten
an den Präsidenten des Rechnungshofes die Ben Anatalt Tatil
die Eigenbetriebe des Gifentlichen Kochts mit Dienstherrnfähigkeit
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen. Berlin -
überwiegend beteiligt ist Verwaltungsvorschriften
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen zur Änderung der Ausführungsvorschriften
des öffentlichen. Rechts .. « 2% au
für die Behandlung der Disziplinarsachen
Rundschreiben Auf Grund des $120 Abs.2 der Landesdisziplinarordnung
.. (LDO) vom 22, Januar 1963 (GVBl. S. 149), geändert durch
über Maßnahmen zur Abgrenzung Gesetz vom 16. Februar 1966 (GVBl.S.423), wird bestimmt:
der Herrschafts- und Verantwortungsbereiche
der im Barzahlungsverkehr %
en a Die Ausführungsvorschriften für die Behandlung der Dis-
eingesetzten Kassenangehörigen ziplinarsachen vom 18. Februar 1963 (Dbl.1/1963 Nr. 22)
; werden wie folgt geändert:
Aus gegebenem Anlaß sehe ich mich genötigt, darauf hin- x X -
zuweisen, daß der Ersatz von Kassenfehlbeträgen durch 1. Abschnitt I Nr.1 wird wie folgt geändert:
den haftpflichtigen Kassierer in Frage gestellt ist, wenn a) In Satz 1 werden hinter den Worten ‚Landes-
für Dritte während der Ausübung des Zahlungsgeschäftes disziplinarordnung und‘ die Worte „die Verordnung