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Volume 28. Dezember 1966

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

1/1966 
Seite 498 
Nr. 103 
Vorbehaltsaufgaben der Hauptverwaltung Übertragene Vorbehaltsaufgaben der Bezirksverwaltungen 
r 
Allgemeine Leitungsbefugnisse 
(1) Bestimmung des befriedeten Bannkreises für den 
Tagungsort des Abgeordnetenhauses und Erlaß von Rege- 
lungen für das Betreten des Gebäudes, in dem das Ab- 
geordnetenhaus tagt, im Einvernehmen mit dem Präsi- 
denten des Abgeordnetenhauses. 
(2) Versagung der Vorlegung von Akten an einen Un- 
tersuchungsausschuß des Abgeordnetenhauses. 
(3) Antrag auf eine gutachtliche Äußerung des Ver- 
fassungsgerichtshofs gemäß Artikel 72 Abs.3 der Ver- 
fassung. 
(4) Verfassungsschutz. 
(5) Organisation der Verwaltung, soweit nicht im Be- 
zirksverwaltungsgesetz den Bezirken überlassen. 
(6) Vornahme von Prüfungen, soweit sie zur Klärung 
von Organisationsfragen und zur Ermittlung des Personal- 
bedarfs erforderlich und nicht dem Rechnungshof über- 
tragen sind. 
(7) Herausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes, des 
Amtsblattes, der Dienstblätter und Wegweiser. 
(8) Regelung des Post- und Aktenverkehrs innerhalb 
der Berliner Verwaltung. Fuhrpark der Hauptverwaltung. 
MH. 
Vertretung Berlins 
(1) Vertretung Berlins in öffentlich-rechtlichen Ange- (1) Vertretung Berlins in öffentlich-rechtlichen Ange- 
legenheiten der Hauptverwaltung. legenheiten, die den Bezirksämtern als übertragene Vor- 
behaltsaufgaben obliegen. 
(2) Rechtsgeschäftliche Vertretung Berlins in Ange- (2) Rechtsgeschäftliche Vertretung Berlins in über- 
legenheiten der Hauptverwaltung gemäß 88 21 bis 24 des tragenen Vorbehaltsaufgaben gemäß 8 25 des Gesetzes: 
Gesetzes. 
(3) Verkehr mit den Organen der Bundesrepublik, den (3) Verkehr mit den Besatzungsmächten und mit den 
Bundesministerien, den zentralen Behörden der Bundes- Dienststellen des sowjetisch besetzten Gebiets, soweit all- 
länder, den Besatzungsmächten, den Dienststellen des so- gemein oder im HEinzelfalle durch das zuständige Mitglied 
wjetisch besetzten Gebiets, soweit nicht auf die Bezirke des Senats übertragen. 
übertragen. 
(4) Erwerb der Mitgliedschaft sowie Vertretung Berlins (4) Erwerb der Mitgliedschaft sowie Vertretung Berlins 
in Organisationen und Einrichtungen von überbezirklicher in Organisationen und Einrichtungen von überbezirklicher 
Bedeutung, Unterstützung dieser Organisationen und Ein- Bedeutung, Unterstützung dieser Organisationen und Ein- 
richtungen, soweit nicht auf die Bezirke übertragen. richtungen, soweit übertragen. 
II, 
Führung von Rechtsstreitigkeiten, 
Haftpflichtangelegenheiten, Bußgeldverfahren 
(1) Führung von Rechtsstreitigkeiten vor den ordent- (1) Führung von Rechtsstreitigkeiten vor den ordent- 
lichen Gerichten, die lichen Gerichten, die übertragene Vorbehaltsaufgaben be- 
1. den Geschäftskreis der Hauptverwaltung betreffen, treffen und der Hauptverwaltung nicht allgemein vor- 
2. den Geschäftskreis einer Bezirksverwaltung betreffen °ehalten oder dem Bezirk im Einzelfalle übertragen sind. 
und 
a) von überbezirklicher Bedeutung sind oder 
b) auf gesetzliche Haftpflicht gestützt werden, soweit 
nach Absatz 3 vorbehalten. nz 
(2) Führung von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwal- (2) Führung von Rechtsstreitigkeiten vor den Verwal- 
tungs- und Sozialgerichten, wenn eine Maßnahme oder das tungs-.und Sozialgerichten, wenn in übertragenen Vor- 
Verhalten einer Stelle der Hauptverwaltung den Gegen- behaltsaufgaben den Gegenstand des Rechtsstreits eine 
stand des Rechtsstreits bildet oder eine Feststellung gegen- Maßnahme oder das Verhalten eines Bezirksamts bildet 
über einer Stelle der Hauptverwaltung begehrt wird oder oder eine Feststellung gegenüber einem Bezirksamt begehrt 
eine. Stelle der Hauptverwaltung zur Wahrnehmung der oder ein Bezirksamt zur Wahrnehmung der Rechte oder 
Rechte oder Interessen Berlins berufen ist. Interessen Berlins berufen ist. 
(3) Allgemeine Haftpflichtangelegenheiten, Haftpflicht- (3) Haftpflichtangelegenheiten, soweit nicht vorbehalten. 
angelegenheiten der Hauptverwaltung sowie Haftpflicht- 
angelegenheiten der Bezirksverwaltungen;, soweit vor- 
behalten. 
(4) Durchführung von Bußgeldverfahren in Vorbehalts- (4) Durchführung von Bußgeldverfahren in übertragenen 
aufgaben. Vorbehaltsaufgaben.
	        
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