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(3) Bei den Sammelnachweisen 2. bis“ 6 der Bezirke verkehr an die für die. Ausgabe zuständige Bezirks-
und den Sammelnachweisen. 2, 3 und 5 der Hauptver- kasse weiter. Nach Belastung der Ausgabe-Buchungs-
waltung wird auf die Fertigung des.besonderen- Aus- stellen des Sammelnachweises 1 zeigt die Bezirkskasse
gabeaufteilungsbeleges. verzichtet. Für die. Veraus- der Abteilung Personal und Verwaltung, Personalamt
gabung. bei den zu belastenden Haushaltsstellen der (Wirtschaftsstelle für den Sammelnachweis 1 der Be-
einzelnen Unterabschnitte tritt an die Stelle des be- zirksverwaltung) die‘ Ausgabe zur Eintragung im
sonderen Ausgabeaufteilungsbeleges eine weitere sach- Wirtschaftsbuch an.
lich und rechnerisch festgestellte” Ausfertigung des (8). Für die Aufteilung der Versorgungsausgaben
Binnahmeaufteilungsbeleges mit. Eintragungen in den auf die Haushaltsstellen der einzelnen Unterabschnitte
Spalten 1 bis 7, erhält die Abteilung Personal und. Verwaltung, Per-
sonalamt, jedes Bezirks vom Landesverwaltungsamt
Einnahmeaufteilungsbeleg; Mehrausgaben einen Einnahmeaufteilungsbeleg in vierfacher Ausferti-
5 ; ü Inachweis gung, Das Landesverwaltungsamt kann im Wege ‚der
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melnachweis einen Einnahmeaufteilungsbeleg in vier- Ausgabeaufteilungsbelege fertigen. Im übrigen sind die
facher. Ausfertigung. Er muß die Beträge sämtlicher zu Ziffern 25 und 26°anzuwenden.
belastender Haushaltsstellen und Unterabschnitte ers (4) Für die Belastung der Sammelnaächweise 5 der
fassen (Spalten 1 bis 7); die Spalten 8 bis 13 bleiben Bezirke mit. ‚den, aus dem * Sammelnachweis 5° der
zunächst unausgefüllt.‘ Hauptverwaltung vorläufig geleisteten Ausgaben für
(2) Die nach dem ‚Einnahmeaufteilungsbeleg ermittel- den Schuldendienst und für den Ausgleich: gelten die
ten höheren Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan Absätze 1 bis. 3 entsprechend. An die Stelle des Landes-
gelten bis zur Höhe der erzielten Einsparungen bei verwaltungsamtes und der: Abteilung Personal und
anderen in demselben Sammelnachweis‘ zusammen- Verwaltung, Personalamt, treten die Senatsverwaltung
fassend bewirtschafteten Ausgaben durch Ausnutzung für Finanzen und die Abteilung Finanzen, Haushalts-
der Deckungsfähigkeit als gedeckt. Die für die ver- amt.
bleibenden Mehrausgäben erforderlichen Bewilligungen
sind unverzüglich einzuholen. 28. Vordrucke
(3) Nach Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen (1). Als Ausgabeaufteilungsbeleg ist der ‚von‘ der
werden die Spalten 8 bis 13 in der zweiten bis vierten Senatsverwaltung für Finanzen vorgeschriebene Vor-
Ausfertigung des Einnahmeaufteilungsbeleges ausge- druck Fin 372’zu verwenden. Bei maschineller Erstel-
füllt, Der zweiten und dritten Ausfertigung ist je eine lung des Ausgabeaufteilungsbeleges können Sonder-
Durchschrift der Bewilligung beizufügen. vordrucke verwendet werden. Die Sondervordrucke
(4) Die erste Ausfertigung ist sachlich und rechnerisch Een VOFOTUCR SELEED TEEN DE nach dem vorgeschrie
festzustellen. Auf der zweiten bis vierten Ausfertigung )
ist zu bescheinigen, daß die Angaben in den. Spalten 1 (2) Der Einnahmeaufteilungsbeleg ist nach dem
bis 7 mit der ersten Ausfertigung übereinstimmen. Die Muster 'der Anlage 4 zu erstellen.
erste Ausfertigung ist als Buchungsbeleg zusammen
mit den. Ausgabeaufteilungsbelegen der Kasse zu über-
senden, Die zweite Ausfertigung bare als AM 29. Abschluß, Absetzung: der Einnahmen und Ausgaben
buch zum Wirtschaftsbuch für die Einnahme bei der ;
Wirtschaftsstelle für den Sammelnachweis und ersetzt (1). Beim Abschluß der Buchungsstellen der Sammel-
gleichzeitig das Wirtschaftsbuch für die zu belastenden hachweise ‘sind die an ntten für die BSH
Haushaltsstellen der einzelnen Unterabschnitte. Die sinngemäß anzuwenden. Für die Bezirkskassen gilt
dritte Ausfertigung erhält die Kasse für den Nachweis Ziffer 17 Abs. 7 und 8 entsprechend. Die Landeshaupt-
2 5 kasse verwendet Sondervordrucke.
der Veränderungen. des Haushaltssolls und für den
Nachweis über die Deckung von Mehrausgaben. Die (2); Die Absetzung der Einnahmen und Ausgaben
vierte Ausfertigung erhält in den Bezirksverwaltungen nach Nummer 6,51 der Richtlinien für das‘ Geschäfts-
die Abteilung Finanzen, in der Hauptverwaltung der verfahren in den Bezirkskassen ist im Januar 1967
Senator für Finanzen. vorzunehmen.
(5) Sind zum Ausgleich eines ‚Sammelnachweises
Haushaltsstellen rechnungsmäßig zu belasten, für die :
eine andere Kasse als die für. den Sammelnachweis Abschnitt VI
zuständig: ist, So hat die Wirtschaftsstelle für diese x Rn
Haushaltestellen zum Nachweis der; Veränderungen Sonstige Abschlußergebnisse und Abschlußzahlen
des Haushaltssolls und zum Nachweis über die Dek- “ f ea Rn
kung von Mehrausgaben einen Auszu g aus dem Ein- 30. SEEN nd N mit kaufmännischer Buch-
nahmeaufteilungsbeleg zu fertigen. Er muß in seiner TS: Un genheftIche
Gesamtgestaltung dem Einnähmeaufteilungsbeleg ent- (1). Die Anstalten und HilfsBetriebe mit kaufmän-
sprechen. nNischer Buchführung und die Eigenbetriebe. übersenden
bis zum 1. Juni 1967 dem Senator für Finanzen
& m — 11G151 — die' Bilanzen und die Erfolgsrechnungen.
A UNI NEE AO EEE En BUN SaUSgahen und Das Spezialpapier. für’ die Anfertigung der Unter-
5 lagen kann zu gegebener Zeit beim Senator für Finan-
(1) Der Sammelnachweis 1 jedes Bezirks ist auf zen — IIG 151 — (Zimmer 163) abgeholt werden.
Grund der Vorbemerkungen zum Sammelnachweis 1 S S TE T .
der Hauptverwaltung mit den auf jeden Bezirkshaus- (2) Die Bilanzen und Erfolgsrechnungen sind. jeweils
haltsplan entfallenden Versorgungsausgaben. zu be- rar ROH A ge NE SOME De ie
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lasten. Kassenanweisungen sind dazu nicht erforderlich. linke obere Ecke der Seite der Name der "Anstalt, "des
(2) Das Landesverwaltungsamt (WirtsSchaftsstelle für Hilfsbetriebes oder.des Eigenbetriebes in der Fassung
den Sammelnachweis -1 der. Hauptverwaltung) stellt des jeweiligen Wirtschaftsplanes. (Anlage 3 zum Haus-
für die Belastung der ’Sammelnachweise 1 der Bezirke haltsplan. von Berlin) zu setzen. Auf der -gegenüber-
Forderungsnachweise auf. Einnahme- und Ausgabe- liegenden . Schulden- und Ertragsseite ist: der Name
beleg sind abweichend von der in Ziffer 4 der Grund- in die rechte obere Ecke zu schreiben. Die Bilanzen
sätze für die Erstattungen zwischen den Verwaltungs- und die Erfolgsrechnungen sind zu unterschreiben. Ist
zweigen (Dbl. 1/1966 Nr. 38) getroffenen Regelung‘ zu- der Jahresäbschluß der Eigenbetriebe noch nicht fest-
erst der -Landeshauptkasse zur Buchung der Einnahme gestellt, so müssen die Bilanz und die Erfolgsrechnung
zuzuleiten. Sie gibt den Ausgabebeleg im Betriebsmittel- als „vorläufig“ bezeichnet werden.