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22. Konten außerhalb des Haushalts (9) Die erste und vierte Ausfertigung der Verzeich-
. . nisse sind der zuständigen Prüfstelle vorzulegen. Auf
(1) Von den rechnunglegenden Kassen ist beim Jahres- der an die Kasse zurückgehenden ersten Ausfertigung
abschluß für die Konten außerhalb des Haushalts ein wird die Prüfungsbescheinigung, die sich nur auf die
Verzeichnis in fünffacher Ausfertigung aufzustellen. In Angabe der Bestände erstreckt, abgegeben. Der Leiter
das Verzeichnis sind alle im Laufe des Rechnungsjahres der Buchhaltung hat auf der der Landeshauptkasse
geführten Konten einschließlich der Vorschuß- und Ver- zu übergebenden zweiten Ausfertigung die Überein-
wahrungskonten mit ihrer Bezeichnung und den beim stimmung ‚mit der geprüften ersten Ausfertigung zu
Jahresabschluß vorhandenen Beständen OEL Ad bescheinigen. Die dritte Ausfertigung geben
Die für die Rechnung des Bundes geführten Konten sin! : ;
hiervon ausgenommen. Bei allen Konten, mit Ausnahme a) 2 an das Haushaltsamt
der Betriebsmittelkonten und Kontokorrentkonten, ist U
die jeweilige Wirtschaftsstelle anzugeben. Fehlanzeigen b) die rechnunglegenden Kassen der Hauptverwaltung
sind erforderlich. an den Senator für Finanzen — II G 151 —.
(2) Die Vorschuß- und Verwahrungskonten sind in der Sy Er und fünfte Ausfertigung erhält der Rech-
Gliederung der Konten (8 18 Abschn. II und III WRO) 5 ©
aufzuführen. Die rechnunglegenden Kassen führen bei x
jedem Buchungsabschnitt zuerst die eigenen Konten 23. en ua zu Gunsten und zu Lasten
auf und bilden eine Zwischensumme. Danach sind bei 28
jedem Buchungsabschnitt die von den Auftragskassen (1) Für die Abschlüsse sind die Erlasse der Fach-
und Kassenstellen gemeldeten Summen der nicht ab- minister und des Bundesministers der Finanzen maß-
gewickelten Vorschüsse und Verwahrungen (Absatz 6) gebend. Falls erforderlich, ergehen dazu vom Senator
nachzuweisen und aufzurechnen. Nach der Summe des für Finanzen noch weitere Regelungen.
letzten Buchungsabschnitts ist die Gesamtsumme der (2) Auf dem Gebiete der Besatzungslasten und für
Verwahrungen oder Vorschüsse zu errechnen, die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichsfonds
(3) Die Verwahrungs- und Vorschußkonten sollen zum werden die notwendigen Regelungen zum Jahres-
Jahresabschluß ausgeräumt sein. Ausnahmsweise nicht abschluß vom Senator für Finanzen — V und VI —
abgewickelte Beträge sind von den Kassen selbständig getroffen.
beim Jahresabschluß einzeln auf die Konten des Rech-
nungsjahres 1967 zu übernehmen; sie dürfen nicht aus Abschnitt V
dem Vorschußkonto des Rechnungsjahres 1967 erstattet
oder an das Verwahrungskonto des Rechnungsjahres Sammelnachweise
1967 verausgabt werden. Bei Vorschüssen ist auf dem 24. Allgemeines
Konto des Rechnungsjahres 1967 grundsätzlich das (1) Sind bei den Sammelnachweisen zur Zahlung an-
Datum der Kassenanweisung für die Auszahlung des gewiesene Ausgaben bis zum Ausgleich der Sammel-
Vorschusses zu vermerken. Die Beträge sind in das nachweise nicht oder nur teilweise geleistet worden,
Wirtschaftsbuch für das Rechnungsjahr 1967 zu über- so haben die Wirtschaftsstellen die Absetzung des
nehmen. Unterschiedsbetrages vom Anweisungssoll zu ver-
(4) Die Abwicklung der übernommenen Vorschüsse anlassen. Die ‚Beträge sind im Rechnungsjahr 1067
und Verwahrungen ist nach den Einzelposten zu ver- erneut anzuweisen. In die Anweisungen ist ein gegen-
folgen. seitiger Hinweis aufzunehmen.
. R 3 e (2) Bei den Sammelnachweisen müssen sich die Zu-
(5) Bei Vorschüssen und Verwahrungen dürfen keine und Abgänge der Einnahme mit denen der Ausgabe
Reste gebildet werden. saldenmäßig decken.
(6) Die mit einer rechnunglegenden Kasse im Ab- (3) Die anteiligen Versorgungsausgaben bei der Er-
rechnungsverkehr stehenden Auftragskassen und Kas- stattung der Ausgaben für Reinigung, Bewachung und
senstellen übergeben der zuständigen rechnunglegen- Beheizung aus dem Sammelnachweis 2 der Hauptver-
den Kasse bis zum 1. Februar 1967 in dreifacher Aus- waltung, Buchungsstelle 215, sind von den jeweiligen
fertigung einen Nachweis der beim Jahresabschluß Istausgaben für planmäßige Beamte, Angestellte und
nicht abgewickelten Verwahrungen und Vorschüsse. Arbeiter für Bürodienstgebäude nach den Hundert-
Aufzunehmen sind alle in das Verwahrungskonto oder sätzen zu ermitteln, die für die Bemessung der Ansätze
in das Vorschußkonto für das Rechnungsjahr 1967 zu bei den Haushaltsstellen 050, 060 und 070 maßgebend
übernehmenden Beträge. Der Nachweis ist auf dem bei waren. Die Hundertsätze betragen für
der rechnunglegenden Kasse erhältlichen Vordruck zu Beamte 50 vH
fertigen. Fehlanzeigen sind mit dem Vordruck in drei- Var
facher Ausfertigung einzureichen. Angestellte 8 v.H.
Arbeiter 9 v. 9.
(7) Die rechnunglegenden Kassen fügen die zweite und
dritte Ausfertigung der Nachweise nach Absatz 6 mit ;
je einer Zusammenstellung der entsprechenden Beträge AUsgabeaufieumESbelCg
den vierten und fünften Ausfertigungen der Verzeich- (1) Die aus einem Sammelnachweis vorläufig geleiste-
nisse nach Absatz 1 als Anlage bei. Auf der Zusammen- ten Ausgaben sind am Schluß des Rechnungsjahres
stellung hat der Leiter der Buchhaltung zu bescheini- auf die Unterabschnitte aufzuteilen, zu denen sie sach-
gen, daß alle mit der rechnunglegenden Kasse im lich gehören. Die in Betracht kommenden Haushalts-
Abrechnungsverkehr stehenden Auftragskassen und stellen der einzelnen Unterabschnitte sind zu Gunsten
Kassenstellen eine Meldung nach Absatz 6 abgegeben der entsprechenden Einnahme-Buchungsstellen beim
haben. Sammelnachweis rechnungsmäßig zu belasten.
x . n (2) Die Wirtschaftsstelle für den Sammelnachweis
Een N aller de NER aa SOLCHE fertigt für die Verausgabung bei den zu belastenden
Bescheinigung abzugeben: Haushaltsstellen des einzelnen Unterabschnitts einen
. Ausgabeaufteilungsbeleg, stellt ihn sachlich und rech-
„Es wird bescheinigt, daß im Rechnungsjahr 1966 nerisch fest und übersendet ihn der Kasse zur Buchung.
von der ....00....0...« (Kasse) ...0.010407 urn Sämtliche Belastungsbeträge der Haushaltsstellen
andere als in diesem Verzeichnis angegebene Kon- eines Unterabschnitts sind grundsätzlich auf einem
ten außerhalb des Haushalts nicht geführt worden Ausgabeaufteilungsbeleg zusammenzufassen. Der Aus-
sind. gabeaufteilungsbeleg gilt unter Nummer 1 des Wirt-
Für Rechnung‘ des Bundes geführte Konten sind schaftsbuches für die jeweilige Haushaltsstelle als
hierin nicht enthalten.‘ eingetragen.