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erhält von den Bezirkskassen die vierte Ausfertigung A 8300 Märkte
und von den rechnunglegenden Kassen der Hauptver- A 8305 Krematorien
waltung die vierte und fünfte Ausfertigung. A 9430 Nichtrechtsfähige Stiftungen ohne Heim-
(6) Die Tabelle 111 bzw. 311 ist die Zusammenstellung betrieb
der Summen der Nachweise für die Haushaltsunter- B 8210 Markthallen
abschnitte über den Einzelplan zur Summe der Mehr- sind Sonderabschlüsse zu fertigen.
ausgaben des Bezirks oder zur Summe der Mehraus-
gaben der. Hauptverwaltung. Die Bezirkskassen er- (2) Beim Jahresabschluß ist nach Möglichkeit so zu
halten die Tabelle 111, die Landeshauptkasse erhält die verfahren, daß diese Haushaltsunterabschnitte durch
Tabelle 311. Zuführung an eine Rücklage oder Entnahme aus einer
i 5 i Rücklage keine Überschüsse oder Fehlbeträge ' aus-
le Die en Ye und en AS MISST O NE der Tabelle 171 weisen. Die Rechtsvorschriften, nach denen außerplan-
Zw. 311 ist vom Leiter der Buchhaltung zu unter- Sr ich lässi ind. bleib
schreiben und der zuständigen Prüfstelle zur Prüfung mäßige Entnahmen nicht zulässig sind, bleiben un-
vorzulegen. Die erste Ausfertigung erhält die Kasse berührt.
nach Abgabe der Prüfungsbescheinigung zurück und (3) Wenn der Ausgleich nicht möglich oder nach
fügt sie den Rechnungsunterlagen bei; die zweite Aus- Entscheidung des Senators für Finanzen aus besonde-
Fertigung erhält der Rechnungshof. Der Leiter der ren Gründen nicht vorzunehmen ist, so ist bei der
Buchhaltung hat auf den übrigen Ausfertigungen die Buchung und Veranschlagung des Abschlußergebnisses
Übereinstimmung mit der geprüften ersten Ausferti- nach den Absätzen 4 und 5 zu verfahren.
gung zu bescheinigen. Die Bezirkskassen übersenden
die dritte Ausfertigung der Landeshauptkasse, die (4) Weist der Abschluß einen Überschuß aus, so ver-
vierte Ausfertigung dem Haushaltsamt und die fünfte bleibt‘ er im Abschluß des Haushaltsunterabschnitts.
Ausfertigung dem Senator für Finanzen — II G 151 —. Für seine Buchung ist bei dem Haushaltsunterabschnitt
Die Landeshauptkasse übergibt die dritte und vierte des Rechnungsjahres 1967 in der Ausgabe die Haus-
Ausfertigung dem Senator für Finanzen — II G 151 —. haltsstelle 977 einzurichten und der Betrag öhne An-
% & £ weisung auf Grund dieser Vorschrift in die Spalte
(8) Die Tabelle 112 bzw. 312 ist die Zusammenste Hung „Reste aus Vorjahren“ des Sollkastens iNzuGetzen nu
der Haushaltsüberschreitungen. Im ersten Teil der mit einem „-+* zu kennzeichnen. Im H %
„ s aushaltsplan für
Tabelle werden alle Haushaltsüberschreitungen ohne das Rechnungsjahr 1968 ist dieser Überschuß in der
Berücksichtigung der Haushaltsvorgriffe, im zweiten Einnahme Dr er Haushaltsstelle 972 zu ver er
Teil alle Haushaltsvorgriffe nach Haushaltsstellen zu- nn SCH G
z z gen. Vor Abschluß des Rechnungsjahres 1967 ist der
sammengestellt und aufgerechnet. Die Bezirkskassen Überschuß auf Anweisung der Wirtschaftsstelle an
erhalten die Tabelle 112, die Landeshauptkasse erhält den Haushaltsplan ‘für dos Rechnungsjahr 1968 zu
die Tabelle 312. Die Bezeichnung des Haushaltsunter- Zahlen 55)
abschnitts und die Zweckbestimmung der einzelnen .
Haushaltsstellen ist von den Kassen ungekürzt ein- (5) Ergibt der Abschluß einen Fehlbetrag, so. ver-
zusetzen. Die ‘Spalte „Soll nach dem Haushaltsplan“ bleibt er unausgeglichen im Abschluß des Haushalts-
muß von den Bezirkskassen und von der Landeshaupt- unterabschnitts. Für seine Buchung ist bei dem Haus-
kasse bei allen überplanmäßigen Ausgaben (Schlüssel- haltsunterabschnitt des Rechnungsjahres 1967 in der
zahl 81) und bei Haushaltsvorgriffen (Schlüsselzahl 83) Einnahme die Haushaltsstelle 971 einzurichten und
ausgefüllt werden. Im übrigen ist nach Absatz 7 zu der Betrag ohne Anweisung auf Grund dieser Vor-
verfahren. Schrift in die Spalte „Reste aus Vorjahren‘ des Soll-
kastens einzusetzen und mit einem „t‘ zu kennzeich-
$ ä nen. Zur Abdeckung des Fehlbetrages ist im Haus-
20; Außerordentäicher Haushalt haltsplan für das Rechnungsjahr 1968 der entspre-
(1) Für den außerordentlichen Haushalt ‚gilt der chende Betrag bei der Ausgabe-Haushaltsstelle 976
Grundsatz der Einzeldeckung. Jedes Vorhaben ist be- zu veranschlagen und vor Abschluß der Sachkonten
sonders abzuschließen. Als Vorhaben ist jede auf der des Rechnungsjahres 1967 die Zahlung aus dem Haus-
Ausgabeseite einheitliche Maßnahme anzusehen; es haltsplan für das Rechnungsjahr 1968 zu veranlassen.
ist also nicht der einzelne Ansatz entscheidend. Der En
einzelne Ansatz ist jedoch in.der Rechnung des außer- (6) Mehristeinnahmen werden von der Landeshaupt-
ordentlichen Haushalts’ nachzuweisen. kasse nach Erstellung des Gesamtabschlusses gezahlt.
N n n Für die Buchung ist in der Einnahme des Rechnungs-
(2) Beim außerordentlichen Haushalt sind die aus jahres 1967 die Haushaltsstelle 970 einzurichten und
dem Vorjahr übernommenen Reste im Wirtschaftsbuch der Betrag in die Solikasten-Spalte „Reste aus Vor-
und in der Kasse getrennt von den Ansätzen und ge- jahren“ einzusetzen und mit einem „-L“ zu kennzeich-
trennt nach den Rechnungsjahren ihrer Entstehung nen. Einnahmeanweisung ist erforderlich.
nachzuweisen.
(3) Bei Ansätzen für Erstattungen ‚innerhalb des (7) ‚Die Landeshauptkasse fordert Mehristausgaben
rn < . Koei unmittelbar nach Erstellung des Gesamtabschlusses EN
Haushalts ist die Bildung von Resten unzulässig, Für die Buchung ist bei dem Haushaltsunterabschnitt
(4) Die Rechnung des außerordentlichen Haushalts des Rechnungsjahres 1967 in der Ausgabe die Haus-
ist wie folgt zu gliedern: haltsstelle 975 einzurichten. Der Betrag ist dort in die
Erster Abschnitt: Sollkasten-Spalte „Reste aus Vorjahren‘“ einzustellen
Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Vorhaben des und mit einem „-+‘“ zu kennzeichnen und auf Kassen-
Rechnungsjahres 1966. anweisung an die Landeshauptkasse zum Haushalts-
unterabschnitt B 98 00 durch Umbuchung zu zahlen.
Zweiter Abschnitt: .
Einnahmen und Ausgaben der im Rechnungsjahr (8) Die Haushaltsstellen sind einheitlich zu be-
1966 abgeschlossenen Vorhaben. zeichnen:
Dritter Abschnitt: Einnahme-Haushaltsstelle
Einnahmen und Ausgaben der noch nicht abge- 970 Mehristeinnahme des Vorjahres
schlossenen Vorhaben. 971 Fehlbeträge der Vorjahre
972 Überschüsse aus Vorjahren
21. Haushaltsunterabschnitte mit einem allgemeinen Ausgabe-Haushaltsstelle
Zweckbindungsvermerk N x
x & EL : . 975 Mehristausgabe des Vorjahres
(1) Für die mit einem allgemeinen Zweckbindungs- . . .
vermerk (Ziffer 13 Abs. 1 Buchst. a AHR) versehenen 976’ Abdeckung der Fehlbeträge der Vorjahre
Haushaltsunterabschnitte 977 Abführung von Überschüssen.