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Volume 24. November 1966

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

1/1966 
‚Seite. 429 
Nr. 94 
Haushaltsteil Hauptverwaltung N . 
x & Bei Haushalts- Bei Haushalts- 
Summe Arbeit und soziale stellen mit stellen ohne 
Angelegenheiten‘ (Abschnitte 40 bis 44) Ansatz Ansatz ı 
Summe Jugend. und Sportiy (Abschnitte 45 bis 49). 
S tn e en Zuerst von Schlüsselzahl 81 82 
Zum Schluß sind die Einzelpläne zusammenzustellen. dann von Schlüsselzahl 43 44 
(2) Für die Bezirkskassen wird die Fertigung der Zu- 41 42 
sammenstellung nach Absatz 1 vom Statistischen Lan- 61 61 
desamt' übernommen (Tabelle 101). Die Bezirkskassen 52 
erhalten von ‚dieser Tabelle zwei Sätze mit je fünf 51 
Ausfertigungen. Die in‘ der Tabelle enthaltenen An- . 
gaben sind von den Bezirkskassen zu überprüfen, Im Aufteilungsschema ist bei der jeweiligen Schlüssel- 
Etwaige Fehler dürfen nicht von den Bezirkskassen zahl der verbleibende Anteilsbetrag einzutragen. Bevor 
berichtigt werden. In diesen Fällen sind alle Ausferti- Haushaltsvorgriffe mit ihrer tatsächlichen Höhe ein- 
gungen der Tabelle dem Statistischen Landesamt zur getragen werden, sind die Anteilsbeträge zu addieren. 
Berichtigung zurückzugeben. Die errechnete Summe muß mit .dem Betrag der 
; . A ; Spalte „Zugang“ des Sollkastens übereinstimmen. Für 
(3) Am Schluß haben die Bezirkskassen die Beschei- einen Kontrollsrbeitsgang bei der Datenverarbeitungs- 
nigung „Rechnung gelegt‘ auf allen Ausfertigungen anlage ist es erforderlich, daß im Aufteilungsschema 
mit Tagangabe und Kassenbezeichnung abzugeben. nicht nur die Anteilsbeträge, sondern auch die dazu- 
Der Kassenleiter und der Leiter der Buchhaltung gehörigen Schlüsselzahlen addiert werden. Die Summe 
unterschreiben diese Bescheinigung, der Schlüsselzahlen ist ebenfalls in die Zeile „Summe“ 
= 5 x des Aufteilungsschemas einzutragen. Die Schlüsselzahl 
(4) Die erste Ausfertigung des einen Satzes der für Haushaltsvorgriffe (83) ist bei der Addition un- 
Tabelle 101 ist, mit der Prüfungsbescheinigung der berücksichtigt zu lassen 
zuständigen Prüfstelle versehen, von den Bezirkskas- . 
sen zur Kassenrechnung zu nehmen. Die zweite Aus- (3) Die Bezirkskassen und die Polizeihauptkasse über- 
fertigung dieses Tabellensatzes erhält die Landes- geben die Kontokarten mit dem abgeschlossenen Soll- 
hauptkasse. Auf dieser Ausfertigung ist vom Leiter kasten und dem ausgefüllten Aufteilungsschema der 
der Buchhaltung die Übereinstimmung mit der ge- zuständigen Prüfstelle. Nach abgeschlossener Prüfung 
prüften Erstschrift zu bescheinigen. Die restlichen sind die Kontokarten dem Statistischen Landesamt 
drei Ausfertigungen dieses Tabellensatzes sind, ein- zuzuleiten. Die Landeshauptkasse übergibt die Konto- 
zelplanweise geordnet, von den Bezirkskassen dem karten mit dem ausgefüllten Aufteilungsschema vor 
Senator für Finanzen — IIG151 — zu übersenden. Den der Prüfung durch die zuständige Prüfstelle dem Sta- 
zweiten Tabellensatz (5 Ausfertigungen) übergeben tistischen Landesamt. Die übrigen rechnunglegenden 
die Bezirkskassen den Haushaltsämtern. Kassen der Hauptverwaltung mit Ausnahme der Poli- 
zeihauptkasse übergeben ebenfalls vor der Prüfung die 
Aufteilungsbelege dem Statistischen Landesamt. 
19. Nachweis der Mehrausgaben 
für den ordentlichen Haushalt (4) Die Tabelle 110 bzw. 310 gibt einen Überblick über 
die Mehrausgaben jeder Haushaltsstelle. Aus der Ta- 
(1) Der Nachweis der Mehrausgaben für den ordent- belle sind ersichtlich: 
lichen Haushalt wird vom Statistischen Landesamt in S nn ) 
Tabellenform gefertigt. Es werden folgende Tabellen a) die m. war a AO HANS: 
in fünffacher Ausfertigung hergestellt: vorgritfe — (Schlüsselzahlen 5% 07 ) 
b) die Haushaltsvorgriffe (Schlüsselzahl 83) 
Tabelle 110*) Nachweis der Mehrausgaben für den und 
oder 310**) ordentlichen Haushalt x S n 
(für jeden Haushaltsunterabschnitt) e) Te x er N RED (Schlüsselzahlen 41, 42, 
Wan DDr N Sea der Mehrausgaben für den Die Zweckbestimmung der Haushaltsstelle braucht 
oder 311**) ordentlichen Haushalt nicht eingetragen zu werden. Für jeden Haushalts- 
(Zusammenstellung der Haushalts- unterabschnitt erhalten 
unterabschnitte) N . N 
Tabelle 112*) Nachweis der Mehrausgaben für den O) Wiesen NS AN 
oder 312**) ordentlichen Haushalt b) in ER en Kassen der Hauptverwaltung 
(Besondere Zusammenstellung der Haus- ) 
haltsüberschreitungen und Haushalts- Alle Ausfertigungen sind vom Buchhalter und vom 
vorgriffe) Leiter der Buchhaltung oder einem beauftragten Be- 
— a amten zu unterschreiben. Die Kasse übernimmt damit 
*) wo x die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständig- 
a ur ba REST N KGRLENTRS keit der in der Tabelle enthaltenen Angaben. Bei der 
; ) Prüfung ist auch darauf zu achten, daß die der Ge- 
In den Tabellen festgestellte Fehler dürfen von den SEN es A A Rense melenn- 
Kassen nicht berichtigt werden. In diesen Fällen sind zei chnet sind ” . 
unter Hinweis auf die Fehler alle Ausfertigungen der . 
jeweiligen Tabelle. zusammen mit den entsprechenden (5) Die rechnunglegenden Kassen legen zusammen 
Unterlagen an das Statistische Landesamt zurückzu- mit der „Zusammenstellung der Haushaltsstellen“ und 
geben.‘ dem „Jahresabschlußblatt‘“ die erste und zweite Aus- 
fertigung der Tabelle 110 bzw. 310 der zuständigen 
(2) Die nach dem Abschluß des Sachkontos (Ziffer 16 Prüfstelle zur Prüfung vor. Die zweite Ausfertigung 
Abs. 2) in der Spalte „Zugang‘“ des Sollkastens aus- verbleibt bei der Prüfstelle, das Original erhält die 
gewiesene Summe der Mehrausgaben einer Haushalts- Kasse nach Abgabe der Prüfungsbescheinigung zurück 
stelle ist von den Kassen im Aufteilungsschema auf- und fügt es den Rechnungsunterlagen bei. Die rech- 
zuteilen. Verteilen sich die während des Rechnungs- nunglegenden Kassen der Hauptverwaltung bescheini- 
jahres in Zugang gestellten Beträge nach den Soll- gen auf der dritten Ausfertigung die Übereinstimmung 
veränderungsmitteilungen auf mehrere Schlüsselzahlen mit der geprüften Erstschrift und übersenden diese 
(Anlage 3) und sind Ersparnisse erzielt‘ worden, so Aüusfertigung der Landeshauptkasse. Die Bezirkskas- 
sind die Ersparnisse in der nachstehend aufgeführten sen übergeben die dritte und fünfte Ausfertigung dem 
Reihenfolge abzusetzen. Haushaltsamt. Der Senator für Finanzen — II G 151 —
	        
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