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Nr. 54
Sicherheiten ohne besondere Entschädigung, jedoch an
gegen anteilmäßige Erstattung. seiner Auslagen für Zinszuschüsse
Rechnung des Landes Berlin treuhänderisch zu ver- ß nn 5 . n
walten und zu verwerten. Weitere Eingänge sind vom %2. Die Höhe des Zinszuschusses bemißt sich nach dem
Kreditgeber unverzüglich anteilmäßig abzuführen. Unterschied zwischen dem vereinbarten, jedoch höch-
stens dem. marktüblichen Zins und dem je nach der
ıl. Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche anderer Bürgen Ertragslage der neuen Existenz zumutbaren Zins.
gemäß $8 774, 426 BGB gegen das Land Berlin sind Der Zuschuß kann zunächst bis zu fünf Jahren, nach
von dem Kreditgeber auszuschließen. Ablauf der Frist auf Antrag für einen weiteren Zeit-
g 7 n S raum, längstens jedoch für insgesamt zehn Jahre, ge-
B. Bedingungen für,verbürgte Kredite währt werden.
12. Die Kreditkosten dürfen die marktüblichen Sätze nicht Zinszuschüsse werden nur für Kredite gewährt, die
übersteigen. Die Laufzeit der Kredite darf nicht mehr in angemessenen Raten laufend zurückzuzahlen sind.
als zehn Jahre betragen, es sei denn, daß sie bau- Die Gewährung von Zinszuschüssen kann mit Auf-
lichen Investitionen dienen und eine Tilgung innerhalb lagen und Bedingungen verbunden werden.
von zehn Jahren dem Kreditnehmer nicht zugemutet N Te s ss e
werden kann. 23. Die Zusage über die Gewährung eines Zinszuschusses
kann widerrufen und bereits gezahlte Zuschüsse kön-
13. Verbürgte Kredite sind von dem Kreditnehmer in zu- nen zurückgefordert werden,
mutbarem Maße nach bankmäßigen Grundsätzen zu a) wenn der zinsverbilligte Kredit nicht oder nicht
sichern. mehr seinem Zweck entsprechend verwendet wird,
‚4. Ist der Kreditnehmer eine Gesellschaft mit beschränk- b) wenn der Antragsteller bei Beantragung des Zins-
ter Haftung, so wird die Bürgschaft in der Regel nur N OFEN erh OA EHE on de cn
gewährt, wenn auch der oder die Gesellschafter die lichen verhällnisse Angaben gemac. al, die SIC.
selbstschuldnerische Bürgschaft für den verbürgten nn als unrichtig oder unvollständig her-
Kreditteil übernehmen. Auch von anderen, an dem ausstellen.
kreditnehmenden Gewerbebetrieb — gleich welcher 24, Zinszuschüsse werden jeweils zum 15. Dezember eines
Rechtsform — beteiligten Personen kann eine Bürg- jeden Jahres an den Kreditgeber zur Verrechnung auf
schaft verlangt werden. seine Zinsforderungen gegen den Kreditnehmer ge-
zahlt. Eine entsprechende Anforderung ist von dem
C. Pflichten des Kreditgebers Kreditgeber bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres
; den S tor für Wirtschaft ichten.
15. Der Kreditgeber ist verpflichtet, die in dem Kredit- SM GEN SCHALOD SEE WÄTESCHBAL ZU TACHSE
vertrag vorgesehenen Sicherheiten rechtswirksam be-
stellen zu lassen, sie sorgfältig zu verwalten, zu be- IV
obachten und erforderlichenfalls zu verwerten. Billigkeitszuschüsse
16. Alle Maßnahmen und Vereinbarungen, welche der Kre- x. x N ® 5
ditgeber im Rahmen sachgemäßer Verwaltung und Ab- 25, ra aa N GES eher vn
wicklung seiner Darlehnsforderung für nützlich er- 5 x z : w
achtet, Sir das Land Berlin N EBEN Sl gelten lassen. a an THREE nur mit Elfe eines Zuschusses mög-
Wesentliche Änderungen der Kreditbedingungen, ins- ze a . SS
besondere eine Verlängerung der Laufzeit sowie ein ET GE On . En
Stillhalten nach Fälligkeit, bedürfen jedoch der Zu- eı der Gewinnung einer der aufgegebenen gleichwer-
stimmung des Senators für Finanzen und des Senators tigen Existenz helfen.
für Wirtschaft. Die Gewährung von Billigkeitszuschüssen kann mit
Auflagen und Bedin bunden rden.
1... Die für den Kredit gestellten Sicherheiten dienen dem 98 ASCHE SA CE
Risiko des Landes Berlin und dem KEigenrisiko des 26. Ein Billigkeitszuschuß kann auch dann gewährt wer-
Kreditgebers anteilmäßig. Der Kreditgeber darf sich den, wenn
keine Sondersicherheiten bestellen lassen. a) der Gewerbebetrieb oder die freiberufliche Tätig-
SE RES z keit aus zwingenden Gründen an anderer Stelle
is Der Verwendungszweck des Kredits ist im Kreditver- nicht weitergeführt werden: sollen oder
trag festzulegen. Die ordnungsgemäße Verwendung S . : .
für den vorgesehenen Zweck ist vom Kreditgeber in b) die Existenzgrundlage eines ehemaligen. Gewerbe-
der für die Kreditart möglichen Weise zu überwachen treibenden oder freiberuflich Tätigen oder ihrer
und nachzuprüfen. oOh N EA en - a der
Überlassung der Nutzung der für die Ausübung
i+ Der Kreditgeber ist verpflichtet, bei Nichteinhaltung der ehemaligen Erwerbstätigkeit genutzten Be-
des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer oder bei triebsstätten, Räume oder Grundstücke besteht und
Bekanntwerden von Umständen, die eine Rückzahlung diese Existenzgrundlage infolge öffentlicher Bau-
des verbürgten Kredits gefährden, das Land Berlin maßnahmen oder städtebaulicher Sanierungsmaß-
unverzüglich zu unterrichten. hahmen verlorengeht.
20. Der Senator für Finanzen und der Rechnungshof von
Berlin sind berechtigt, beim Kreditgeber und beim
Kreditnehmer — beim Kreditgeber jedoch nur hinsicht- Verfahren
lich der Unterlagen, die den Kredit betreffen, für den Sn - ’ 5 -
die Bürgschaft übernommen worden ist — jederzeit 27. Die Übernahme von Bürgschaften, die Gewährung
eine Prüfung vorzunehmen oder durch Beauftragte von Zinszuschüssen und die Gewährung von Billig-
vornehmen zu lassen. Der Kreditgeber hat mit dem keitszuschüssen erfolgen nur auf Antrag. Antragsbe-
Kreditnehmer das Recht auf uneingeschränkte Prüfung rechtigt sind für die Übernahme von Bürgschaften die
in vorstehendem Sinne zu vereinbaren. Kreditinstitute, für die Gewährung von Zinszuschüssen
Die hierdurch entsiebenden Kosten irägt der Kreitit- nd für die Gewährung von Eilligkeitszuschüssen die
geber; eine entsprechende Belastung des Kreditneh- Räumungsbeirofenen. -
mers ist zulässig Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des Ausschusses
. für Räumungsbetroffene bei dem Senator für Wirt-
4;. Das Land Berlin wird von seinen Verpflichtungen ge- schaft zu richten. Wird einem Räumungsbetroffenen
genüber dem Kreditgeber frei, wenn dieser gegen die ein Kredit von einem Kreditinstitut oder einer Kapital-
Bestimmungen der Nummern 15 bis 20 verstoßen hat, Sammelstelle gewährt, muß, wenn ein Antrag auf Ge-
es. sei denn, daß der Kreditgeber gleichwohl bank- währung des Zinszuschusses gestellt wird, diesem In-
mäßige Sorgfalt gewahrt hat. stitut eine Abschrift des Antrages übersandt werden.
TIT