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Volume 1. August 1966

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

1/1966 
Seite 217 
Nr. 54 
Sicherheiten ohne besondere Entschädigung, jedoch an 
gegen anteilmäßige Erstattung. seiner Auslagen für Zinszuschüsse 
Rechnung des Landes Berlin treuhänderisch zu ver- ß nn 5 . n 
walten und zu verwerten. Weitere Eingänge sind vom %2. Die Höhe des Zinszuschusses bemißt sich nach dem 
Kreditgeber unverzüglich anteilmäßig abzuführen. Unterschied zwischen dem vereinbarten, jedoch höch- 
stens dem. marktüblichen Zins und dem je nach der 
ıl. Rückgriffs- und Ausgleichsansprüche anderer Bürgen Ertragslage der neuen Existenz zumutbaren Zins. 
gemäß $8 774, 426 BGB gegen das Land Berlin sind Der Zuschuß kann zunächst bis zu fünf Jahren, nach 
von dem Kreditgeber auszuschließen. Ablauf der Frist auf Antrag für einen weiteren Zeit- 
g 7 n S raum, längstens jedoch für insgesamt zehn Jahre, ge- 
B. Bedingungen für,verbürgte Kredite währt werden. 
12. Die Kreditkosten dürfen die marktüblichen Sätze nicht Zinszuschüsse werden nur für Kredite gewährt, die 
übersteigen. Die Laufzeit der Kredite darf nicht mehr in angemessenen Raten laufend zurückzuzahlen sind. 
als zehn Jahre betragen, es sei denn, daß sie bau- Die Gewährung von Zinszuschüssen kann mit Auf- 
lichen Investitionen dienen und eine Tilgung innerhalb lagen und Bedingungen verbunden werden. 
von zehn Jahren dem Kreditnehmer nicht zugemutet N Te s ss e 
werden kann. 23. Die Zusage über die Gewährung eines Zinszuschusses 
kann widerrufen und bereits gezahlte Zuschüsse kön- 
13. Verbürgte Kredite sind von dem Kreditnehmer in zu- nen zurückgefordert werden, 
mutbarem Maße nach bankmäßigen Grundsätzen zu a) wenn der zinsverbilligte Kredit nicht oder nicht 
sichern. mehr seinem Zweck entsprechend verwendet wird, 
‚4. Ist der Kreditnehmer eine Gesellschaft mit beschränk- b) wenn der Antragsteller bei Beantragung des Zins- 
ter Haftung, so wird die Bürgschaft in der Regel nur N OFEN erh OA EHE on de cn 
gewährt, wenn auch der oder die Gesellschafter die lichen verhällnisse Angaben gemac. al, die SIC. 
selbstschuldnerische Bürgschaft für den verbürgten nn als unrichtig oder unvollständig her- 
Kreditteil übernehmen. Auch von anderen, an dem ausstellen. 
kreditnehmenden Gewerbebetrieb — gleich welcher 24, Zinszuschüsse werden jeweils zum 15. Dezember eines 
Rechtsform — beteiligten Personen kann eine Bürg- jeden Jahres an den Kreditgeber zur Verrechnung auf 
schaft verlangt werden. seine Zinsforderungen gegen den Kreditnehmer ge- 
zahlt. Eine entsprechende Anforderung ist von dem 
C. Pflichten des Kreditgebers Kreditgeber bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres 
; den S tor für Wirtschaft ichten. 
15. Der Kreditgeber ist verpflichtet, die in dem Kredit- SM GEN SCHALOD SEE WÄTESCHBAL ZU TACHSE 
vertrag vorgesehenen Sicherheiten rechtswirksam be- 
stellen zu lassen, sie sorgfältig zu verwalten, zu be- IV 
obachten und erforderlichenfalls zu verwerten. Billigkeitszuschüsse 
16. Alle Maßnahmen und Vereinbarungen, welche der Kre- x. x N ® 5 
ditgeber im Rahmen sachgemäßer Verwaltung und Ab- 25, ra aa N GES eher vn 
wicklung seiner Darlehnsforderung für nützlich er- 5 x z : w 
achtet, Sir das Land Berlin N EBEN Sl gelten lassen. a an THREE nur mit Elfe eines Zuschusses mög- 
Wesentliche Änderungen der Kreditbedingungen, ins- ze a . SS 
besondere eine Verlängerung der Laufzeit sowie ein ET GE On . En 
Stillhalten nach Fälligkeit, bedürfen jedoch der Zu- eı der Gewinnung einer der aufgegebenen gleichwer- 
stimmung des Senators für Finanzen und des Senators tigen Existenz helfen. 
für Wirtschaft. Die Gewährung von Billigkeitszuschüssen kann mit 
Auflagen und Bedin bunden rden. 
1... Die für den Kredit gestellten Sicherheiten dienen dem 98 ASCHE SA CE 
Risiko des Landes Berlin und dem KEigenrisiko des 26. Ein Billigkeitszuschuß kann auch dann gewährt wer- 
Kreditgebers anteilmäßig. Der Kreditgeber darf sich den, wenn 
keine Sondersicherheiten bestellen lassen. a) der Gewerbebetrieb oder die freiberufliche Tätig- 
SE RES z keit aus zwingenden Gründen an anderer Stelle 
is Der Verwendungszweck des Kredits ist im Kreditver- nicht weitergeführt werden: sollen oder 
trag festzulegen. Die ordnungsgemäße Verwendung S . : . 
für den vorgesehenen Zweck ist vom Kreditgeber in b) die Existenzgrundlage eines ehemaligen. Gewerbe- 
der für die Kreditart möglichen Weise zu überwachen treibenden oder freiberuflich Tätigen oder ihrer 
und nachzuprüfen.  oOh N EA en - a der 
Überlassung der Nutzung der für die Ausübung 
i+ Der Kreditgeber ist verpflichtet, bei Nichteinhaltung der ehemaligen Erwerbstätigkeit genutzten Be- 
des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer oder bei triebsstätten, Räume oder Grundstücke besteht und 
Bekanntwerden von Umständen, die eine Rückzahlung diese Existenzgrundlage infolge öffentlicher Bau- 
des verbürgten Kredits gefährden, das Land Berlin maßnahmen oder städtebaulicher Sanierungsmaß- 
unverzüglich zu unterrichten. hahmen verlorengeht. 
20. Der Senator für Finanzen und der Rechnungshof von 
Berlin sind berechtigt, beim Kreditgeber und beim 
Kreditnehmer — beim Kreditgeber jedoch nur hinsicht- Verfahren 
lich der Unterlagen, die den Kredit betreffen, für den Sn - ’ 5 - 
die Bürgschaft übernommen worden ist — jederzeit 27. Die Übernahme von Bürgschaften, die Gewährung 
eine Prüfung vorzunehmen oder durch Beauftragte von Zinszuschüssen und die Gewährung von Billig- 
vornehmen zu lassen. Der Kreditgeber hat mit dem keitszuschüssen erfolgen nur auf Antrag. Antragsbe- 
Kreditnehmer das Recht auf uneingeschränkte Prüfung rechtigt sind für die Übernahme von Bürgschaften die 
in vorstehendem Sinne zu vereinbaren. Kreditinstitute, für die Gewährung von Zinszuschüssen 
Die hierdurch entsiebenden Kosten irägt der Kreitit- nd für die Gewährung von Eilligkeitszuschüssen die 
geber; eine entsprechende Belastung des Kreditneh- Räumungsbeirofenen. - 
mers ist zulässig Der Antrag ist an die Geschäftsstelle des Ausschusses 
. für Räumungsbetroffene bei dem Senator für Wirt- 
4;. Das Land Berlin wird von seinen Verpflichtungen ge- schaft zu richten. Wird einem Räumungsbetroffenen 
genüber dem Kreditgeber frei, wenn dieser gegen die ein Kredit von einem Kreditinstitut oder einer Kapital- 
Bestimmungen der Nummern 15 bis 20 verstoßen hat, Sammelstelle gewährt, muß, wenn ein Antrag auf Ge- 
es. sei denn, daß der Kreditgeber gleichwohl bank- währung des Zinszuschusses gestellt wird, diesem In- 
mäßige Sorgfalt gewahrt hat. stitut eine Abschrift des Antrages übersandt werden. 
TIT
	        
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