1/1966
Seite 145
Nr. 31
Anlage 9
Baulenkungsamt
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GESCHEHEN ;
An das Bauaufsichtsamt
Betr.: Öffentliche Abräumung des Grundstücks ; ER EN
Die Ihnen aM esse See... Mitgeteilte Abräumung des obengenannten Grundstücks wird am
FE HRFHHEEREEREE HEHE. DECHAEL. Sie Werden. hiermit zu der än diesem Tage UM aaa Uhr statt-
findenden Abnahmebesichtigung eingeladen.
Dem Eigentümer / Dem vom, Eigentümer Bevolmächtig tel kur
ist mitgeteilt worden, daß er nach der Abnahme für das Grundstück in zivilrechtlicher und ordnungsrechtlicher
Hinsicht wieder voll verantwortlich ist.
Der Eigentümer hat verlangt, daß Keller unverfüllt bleiben und sich verpflichtet, sofort nach Beendigung der
Abräumung das Grundstück einzufriedigen und die etwa sonst erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen.*)
Im Auftrage
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen
Anlage 10
Berlin „den ıJ
Vermerk Sn a
Betr.: Öffentliche Abräumung des Grundstücks
Die Abräumung des Grundstücks ist vorgenommen worden:
a) ohne daß die Rechtsgrundlage im einzelnen noch festzustellen ist*)
b) auf Grund der BK/O (46) 60*)
c) auf Grund eines Abräumungsvertrages (Sicherungsvertrag) *)
d) auf Grund einer Einverständniserklärung*)
Die Kosten sind dem Eigentümer nicht / aM ae HERE *) mitgeteilt worden.
Eine Kostenregelung hat — nicht —*) stattgefunden.
a (Unterschrift und Dienstbezeichnung)
Vfg.
L Gemäß 8 10/$ 11*) des Enttrümmerungsgesetzes vom 25. November 1954 ist der Grundstückseigentümer zur
Erstattung der Kosten für die vor Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführten Abräumungsmaßnahmen nicht
verpflichtet.
Mitteilung an Eigentümer nach Vordruck.
3. Weglegen! Zu vernichten nicht vor 19.........
— ıuıuo©o© (Unterschrift und Dienstbezeichnung)
*) Nichtzutreffendes ist zu streichen.
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