Path:
Volume 9. April 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

Ausgegeben am 9. 4. 1965 
2 senatsbibliothek 
Dienstblatt des Spas von Ber 
Teil { Inne _— 
1/1965 
Seite 77 
lin 
Nr. 36 
Nr. 36 
Inhalt: 
Ausführungsvorschrift zum Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 zum BAT vom 
21. April 1964; hier: Angestellte in medizinischen Hilfsberufen ..............0..000000000 000er 
Allgemeine Anweisungen für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen für Räumungsbetroffene ... 
Ausführungsvorschrift zu den Tarifverträgen vom 24. November 1964 über Vergütungserhöhungen 
Rundschreiben über Beihilfevorschriften; hier: Nr. 4 Ziff. 9 BhV ............. SF ra 
Rundschreiben über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach 8 719 RVO i. d. F. des UVNG 
Hinweise auf Gesetze, Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, die für die Verwaltung des Landes 
Berlin von Bedeutung Sind 24... WERNER de WR RER AB A ER 
Nr. 37 
Nr. 38 
Nr. 39 
Nr. 40 
Seite 77 
Seite 83 
Seite 86 
Seite 92 
Seite 93 
Seite 93 
a Inn II B 1 — 0508/1100 a 6 — 4 
|__ 1-36 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4006 — | 5.3. 1965 
An die Mitglieder des Senats BAR 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
die Bezirksämter — PV — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des 
öffentlichen Rechts 
In der Vergütungsgruppe V b: 
Dentisten in herausgehobener Stellung und nach mehrjäh- 
riger Bewährung. 
In der Vergütungsgruppe VIb: 
Dentisten, die Zahnbehandlung an Patienten ausführen. 
Krankengymnastinnen mit staatlicher Anerkennung, die 
Lehrtätigkeit an staatlich anerkannten Lehranstalten für 
Krankengymnastinnen ausüben oder mit einem höheren 
Maß von Verantwortlichkeit auf wichtigen Arbeitsplätzen 
tätig sind und auf diesen langjährige Erfahrungen auf- 
weisen. 
In der Vergütungsgruppe VII: 
Zahntechniker mit gründlichen Fachkenntnissen und Fer- 
tigkeiten auch in der zahnärztlichen Keramik, wenn sie als 
Angestellte beschäftigt sind. 
Krankengymnastinnen mit staatlicher Anerkennung. 
Oberpräparatoren, denen mindestens zwei Präparatoren un- 
terstellt sind, und Moulageure (Moulageusen). 
Orthopädiemechanikermeister. 
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Diät- 
küchenleiterinnen großer Zentralküchen für mehrere An- 
stalten 
oder 
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in großen 
Diätküchen, die auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit 
als solche besondere Leistungen aufweisen. 
In der Vergütungsgruppe VIII: 
Angestellte in der Orthopädie mit langjährigen praktischen 
Erfahrungen. 
Präparatoren in besonderen Stellen und Präparatoren für 
Leichenpräparate (ohne Tierplastiken). 
Zahntechniker bei zahnärztlichen Instituten, wenn sie als 
Angestellte beschäftigt sind. 
Apothekenhelferinnen mit mehrjähriger praktischer Er- 
fahrung, die sich durch besondere Leistungen aus der Ver- 
gütungsgruppe IX herausheben. 
Klinisch geprüfte medizinische Bademeister, denen min- 
destens zwei Bademeister oder gleichwertige Kräfte ver- 
antwortlich unterstellt sind. 
Gehilfen (Gehilfinnen) für Heilbehandlung' von Stimm- und 
Sprachstörungen. 
Masseure (Masseusen) mit staatlicher Prüfung, denen min- 
destens zwei Masseure (Masseusen) oder gleichwertige 
Kräfte verantwortlich unterstellt sind. 
Oberdesinfektoren, denen mindestens zwei Desinfektoren 
verantwortlich unterstellt sind. 
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung. 
In der Vergütungsgruppe IX: 
Angestellte in der Orthopädie. 
Desinfektoren und Gesundheitsaufseher bei Gesundheits- 
ämtern, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind. 
Ausführungsvorschriften zum Tarifvertrag 
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 
zum BAT vom 21. April 1964; 
hier: Angestellte in medizinischen Hilfsberufen 
I 
Nachstehend gebe ich den Tarifvertrag über die Eingrup- 
pierung von Angestellten in medizinischen Hilfsberufen 
vom 21. April 1964 bekannt*): 
Tarifvertrag 
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 zum BAT 
vom 21. April 1964 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, 
Transport und Verkehr — Hauptvorstand —, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft 
- Bundesvorstand — 
Er 
N re 
S 
A S 
andererseits 
wird für die Angestellten, deren Arbeitsverhältnisse durch 
den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) geregelt sind, 
folgendes vereinbart: 
$ 1 
Änderungen und Ergänzungen der Anlage 1 a zum BAT 
(1) In der Anlage 1a zum BAT werden nachstehende 
Tätigkeitsmerkmale gestrichen: 
In der Vergütungsgruppe IV b: 
Dentisten in besonders verantwortlicher Stellung, die sich 
durch mehrjährige Bewährung aus der Gruppe V b heraus- 
heben. 
*) Der Text des Tarifvertrages ist bereits durch mein Rundschrei 
ben II Nr. 54/1964 bekanntgegeben worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.