Ausgegeben am 9. 4. 1965
2 senatsbibliothek
Dienstblatt des Spas von Ber
Teil { Inne _—
1/1965
Seite 77
lin
Nr. 36
Nr. 36
Inhalt:
Ausführungsvorschrift zum Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 zum BAT vom
21. April 1964; hier: Angestellte in medizinischen Hilfsberufen ..............0..000000000 000er
Allgemeine Anweisungen für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen für Räumungsbetroffene ...
Ausführungsvorschrift zu den Tarifverträgen vom 24. November 1964 über Vergütungserhöhungen
Rundschreiben über Beihilfevorschriften; hier: Nr. 4 Ziff. 9 BhV ............. SF ra
Rundschreiben über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach 8 719 RVO i. d. F. des UVNG
Hinweise auf Gesetze, Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, die für die Verwaltung des Landes
Berlin von Bedeutung Sind 24... WERNER de WR RER AB A ER
Nr. 37
Nr. 38
Nr. 39
Nr. 40
Seite 77
Seite 83
Seite 86
Seite 92
Seite 93
Seite 93
a Inn II B 1 — 0508/1100 a 6 — 4
|__ 1-36 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4006 — | 5.3. 1965
An die Mitglieder des Senats BAR
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
die Bezirksämter — PV —
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
nachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des
öffentlichen Rechts
In der Vergütungsgruppe V b:
Dentisten in herausgehobener Stellung und nach mehrjäh-
riger Bewährung.
In der Vergütungsgruppe VIb:
Dentisten, die Zahnbehandlung an Patienten ausführen.
Krankengymnastinnen mit staatlicher Anerkennung, die
Lehrtätigkeit an staatlich anerkannten Lehranstalten für
Krankengymnastinnen ausüben oder mit einem höheren
Maß von Verantwortlichkeit auf wichtigen Arbeitsplätzen
tätig sind und auf diesen langjährige Erfahrungen auf-
weisen.
In der Vergütungsgruppe VII:
Zahntechniker mit gründlichen Fachkenntnissen und Fer-
tigkeiten auch in der zahnärztlichen Keramik, wenn sie als
Angestellte beschäftigt sind.
Krankengymnastinnen mit staatlicher Anerkennung.
Oberpräparatoren, denen mindestens zwei Präparatoren un-
terstellt sind, und Moulageure (Moulageusen).
Orthopädiemechanikermeister.
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung als Diät-
küchenleiterinnen großer Zentralküchen für mehrere An-
stalten
oder
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung in großen
Diätküchen, die auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit
als solche besondere Leistungen aufweisen.
In der Vergütungsgruppe VIII:
Angestellte in der Orthopädie mit langjährigen praktischen
Erfahrungen.
Präparatoren in besonderen Stellen und Präparatoren für
Leichenpräparate (ohne Tierplastiken).
Zahntechniker bei zahnärztlichen Instituten, wenn sie als
Angestellte beschäftigt sind.
Apothekenhelferinnen mit mehrjähriger praktischer Er-
fahrung, die sich durch besondere Leistungen aus der Ver-
gütungsgruppe IX herausheben.
Klinisch geprüfte medizinische Bademeister, denen min-
destens zwei Bademeister oder gleichwertige Kräfte ver-
antwortlich unterstellt sind.
Gehilfen (Gehilfinnen) für Heilbehandlung' von Stimm- und
Sprachstörungen.
Masseure (Masseusen) mit staatlicher Prüfung, denen min-
destens zwei Masseure (Masseusen) oder gleichwertige
Kräfte verantwortlich unterstellt sind.
Oberdesinfektoren, denen mindestens zwei Desinfektoren
verantwortlich unterstellt sind.
Diätassistentinnen mit staatlicher Anerkennung.
In der Vergütungsgruppe IX:
Angestellte in der Orthopädie.
Desinfektoren und Gesundheitsaufseher bei Gesundheits-
ämtern, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind.
Ausführungsvorschriften zum Tarifvertrag
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1
zum BAT vom 21. April 1964;
hier: Angestellte in medizinischen Hilfsberufen
I
Nachstehend gebe ich den Tarifvertrag über die Eingrup-
pierung von Angestellten in medizinischen Hilfsberufen
vom 21. April 1964 bekannt*):
Tarifvertrag
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 zum BAT
vom 21. April 1964
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste,
Transport und Verkehr — Hauptvorstand —,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft
- Bundesvorstand —
Er
N re
S
A S
andererseits
wird für die Angestellten, deren Arbeitsverhältnisse durch
den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) geregelt sind,
folgendes vereinbart:
$ 1
Änderungen und Ergänzungen der Anlage 1 a zum BAT
(1) In der Anlage 1a zum BAT werden nachstehende
Tätigkeitsmerkmale gestrichen:
In der Vergütungsgruppe IV b:
Dentisten in besonders verantwortlicher Stellung, die sich
durch mehrjährige Bewährung aus der Gruppe V b heraus-
heben.
*) Der Text des Tarifvertrages ist bereits durch mein Rundschrei
ben II Nr. 54/1964 bekanntgegeben worden.