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Volume 27. Oktober 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

1/1965 | 
Seite 253 
Nr. 86 
Anlage 3 
Eingliederungsplan 
nach Haushaltsstellen für die 
Einnahmegruppe 8 und die Ausgabe-Gruppen 0, 4 und 8 
Nummer 
Bezeichnung 
Innaıt 
Einnahme-Gruppe 8 — Einmalige Einnahmen — 
Grundstücksgeschäfte 
Abführung der Einnahmen aus dem Verkauf von 
Grundstücken 
Wertersatz für die Übertragung von Grund- 
stücken in das Liegenschaftsvermögen 
Wertersatz für die Übertragung von Grund- 
stücken außerhalb des Liegenschaftsvermögens 
Wertersatz aus anderen Unterabschnitten für die 
Übertragung von Grundstücken außerhalb des 
Liegenschaftsvermögens 
Sonstige einmalige Einnahmen 
305 
bis 
889 
Zuwendungen 
390 Zuwendungen 
Ausgabe-Gruppe 0 — Persönliche Ausgaben — 
000 Dienstbezüge der planmäßigen Beamten (im 
Unterabschnitt B 0200: Amtsbezüge der Mit- 
glieder des Senats) 
Dienstbezüge und Unterhaltszuschüsse der 
nichtplanmäßigen Beamten 
Dienstbezüge der planmäßigen Richter 
Dienstbezüge der nichtplanmäßigen Richter 
Vergütungen der planmäßigen Angestellten 
Dil 
Vergütungen der nichtplanmäßigen 
Angestellten 
015 Vergütungen des künstlerischen Personals 
016 Vergütungen des Orchesterpersonals 
020 Löhne der planmäßigen Arbeiter 
021 Löhne der nichtplanmäßigen Arbeiter 
für planmäßige Beamte (im Unterabschnitt B 02 00: für 
Mitglieder des Senats) 
Dienstbezüge für Beamte zur Anstellung und Assessoren 
Unterhaltszuschüsse für Ausbildungskräfte (Beamte im 
Vorbereitungsdienst) 
für Richter auf Lebenszeit 
für Richter auf Probe (Gerichtsassessoren) 
für Angestellte, die auf Dauerarbeitsgebieten beschäftigt 
werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeitszeit 44 Stun- 
den (vollbeschäftigte Angestellte) oder weniger als 44 Stun- 
den in der Woche (nichtvollbeschäftigte Angestellte) be- 
Lrägt 
für Angestellte, die nicht auf Dauerarbeitsgebieten be- 
schäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um 
vollbeschäftigte oder nichtvollbeschäftigte Angestellte han- 
delt 
für Ausbildungskräfte (Praktikanten, Volontäre u. a.) 
für das künstlerische Personal der Oper, der Theater und 
des Philharmonischen Orchesters 
für das Orchesterpersonal der Oper und des Philharmo- 
nischen Orchesters 
für Arbeiter, die während des ganzen Rechnungsjahres 
beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeits- 
zeit 44 Stunden (vollbeschäftigte Arbeiter) oder weniger 
als 44 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Arbei- 
ter) beträgt 
für Arbeiter, die nicht während des ganzen Rechnungs- 
jahres beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es 
sich um vollbeschäftigte oder nicht vollbeschäftigte Ar- 
beiter handelt 
für Ausbildungskräfte (Lehrlinge, Praktikanten u.ä.)
	        
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