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Nr. 86
Anlage 3
Eingliederungsplan
nach Haushaltsstellen für die
Einnahmegruppe 8 und die Ausgabe-Gruppen 0, 4 und 8
Nummer
Bezeichnung
Innaıt
Einnahme-Gruppe 8 — Einmalige Einnahmen —
Grundstücksgeschäfte
Abführung der Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken
Wertersatz für die Übertragung von Grund-
stücken in das Liegenschaftsvermögen
Wertersatz für die Übertragung von Grund-
stücken außerhalb des Liegenschaftsvermögens
Wertersatz aus anderen Unterabschnitten für die
Übertragung von Grundstücken außerhalb des
Liegenschaftsvermögens
Sonstige einmalige Einnahmen
305
bis
889
Zuwendungen
390 Zuwendungen
Ausgabe-Gruppe 0 — Persönliche Ausgaben —
000 Dienstbezüge der planmäßigen Beamten (im
Unterabschnitt B 0200: Amtsbezüge der Mit-
glieder des Senats)
Dienstbezüge und Unterhaltszuschüsse der
nichtplanmäßigen Beamten
Dienstbezüge der planmäßigen Richter
Dienstbezüge der nichtplanmäßigen Richter
Vergütungen der planmäßigen Angestellten
Dil
Vergütungen der nichtplanmäßigen
Angestellten
015 Vergütungen des künstlerischen Personals
016 Vergütungen des Orchesterpersonals
020 Löhne der planmäßigen Arbeiter
021 Löhne der nichtplanmäßigen Arbeiter
für planmäßige Beamte (im Unterabschnitt B 02 00: für
Mitglieder des Senats)
Dienstbezüge für Beamte zur Anstellung und Assessoren
Unterhaltszuschüsse für Ausbildungskräfte (Beamte im
Vorbereitungsdienst)
für Richter auf Lebenszeit
für Richter auf Probe (Gerichtsassessoren)
für Angestellte, die auf Dauerarbeitsgebieten beschäftigt
werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeitszeit 44 Stun-
den (vollbeschäftigte Angestellte) oder weniger als 44 Stun-
den in der Woche (nichtvollbeschäftigte Angestellte) be-
Lrägt
für Angestellte, die nicht auf Dauerarbeitsgebieten be-
schäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um
vollbeschäftigte oder nichtvollbeschäftigte Angestellte han-
delt
für Ausbildungskräfte (Praktikanten, Volontäre u. a.)
für das künstlerische Personal der Oper, der Theater und
des Philharmonischen Orchesters
für das Orchesterpersonal der Oper und des Philharmo-
nischen Orchesters
für Arbeiter, die während des ganzen Rechnungsjahres
beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeits-
zeit 44 Stunden (vollbeschäftigte Arbeiter) oder weniger
als 44 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Arbei-
ter) beträgt
für Arbeiter, die nicht während des ganzen Rechnungs-
jahres beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es
sich um vollbeschäftigte oder nicht vollbeschäftigte Ar-
beiter handelt
für Ausbildungskräfte (Lehrlinge, Praktikanten u.ä.)