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Volume 27. Oktober 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

1/1965 | 
Seite 239 
Nr. 86 
Abschnitt VII 
Schlußvorschriften 
42. Abweichungen 
In besonderen Ausnahmefällen kann mit Zustimmung 
der Senatsverwaltung für Finanzen von diesen Richt- 
linien abgewichen werden; wird dabei der Stellenplan 
berührt, so ist auch die Zustimmung der Senatsver- 
waltung für Inneres erforderlich. Insbesondere können 
die Anlagen zu diesen Richtlinien künftigen Erforder- 
nissen angepaßt werden. 
13. Geltungsdauer; bisherige Vorschriften 
(1) Diese Richtlinien treten am 1.Januar 1962 in 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1971 
außer Kraft. 
(2) Alle gleichlautenden oder entgegenstehenden Ver- 
waltungsvorschriften werden aufgehoben. Insbesondere 
treten außer Kraft: 
l. Richtlinien über die Annahme und die haushalts-, 
rechnungs- und vermögensmäßige Behandlung von 
Zuwendungen an Berlin (Dbl. 11/1956 Nr.34 — 
1/1956 Nr. 109), 
Verwaltungsvorschriften über die _haushalts-, 
kassen- und rechnungsmäßige Behandlung der Ein- 
nahmen aus den Ablieferungen der Berliner Sport- 
toto GmbH und der hieraus zu deckenden Aus- 
gaben (Dbl. 11/1956 Nr. 36 — IV/1956 Nr. 114), 
Verwaltungsvorschriften über die haushalts- und 
rechnungsmäßige Behandlung von persönlichen 
Ausgaben aus Zuwendungen an Berlin (Dbl. 11/1958 
Nr. 20 — 1/1958 Nr. 50), 
Allgemeine Anweisung über Termine für die Ein- 
reichung von Unterlagen für die Haushaltsplan- 
aufstellung (Dbl. 11/1961 Nr. 32 — 1/1961 Nr..74). 
LA
	        
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