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Seite 205
Nr. 85
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für die Haushaltsstelle 055:
64 v.H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 005,
für die Haushaltsstelle 060:
13 v.H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 010,
für die Haushaltsstelle 070:
13 v. H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 020.
Kosten der Diensträume, allgemeine Geschäftsbedürf-
nisse
(1). In den Entwürfen für die Bezirkshaushaltspläne
werden die Ansätze für die Kosten der Diensträume
(Haushaltsstelle 100) durch Aufteilung der Summe der
Ausgabe des Sammelnachweises 2 nach der in An-
spruch genommenen Nutzfläche (Ziffer 23 Abs.3 Satz
3) ermittelt; zugrunde gelegt wird der von der Senats-
verwaltung für Finanzen überarbeitete und zurück-
gereichte Vorentwurf des Sammelnachweises (Ziffer
23 Abs.3 Satz 1). Von der gesamten Nutzfläche wird
zuvor der Teil abgesetzt, der von außerhalb des Sam-
melnachweises stehenden Stellen in Anpruch genommen
wird. In gleicher Weise wird die Summe der Ausgabe
des Sammelnachweises zuvor um die im Unterabschnitt
A 05 00, Einnahme-Haushaltsstellen 200, 203, 2111 und
298, veranschlagten Ansätze gekürzt. Der Kürzungs-
betrag wird dafür bei der Ausgabe-Haushaltsstelle 109
des Unterabschnitts A 05 00 zusätzlich berücksichtigt.
(2) In den Entwürfen für die Bezirkshaushaltspläne
werden die Ansätze für allgemeine Geschäftsbedürf-
nisse (Haushaltsstelle 101) durch Aufteilung der Sum-
me der Ausgabe des Sammelnachweises 3 nach der Zahl
der im Haushaltsplan 1966 vorgesehenen Stellen für
planmäßige Beamte und Angestellte ermittelt. Die
Summe der Ausgabe des Sammelnachweises wird zu-
vor um die im Unterabschnitt A 05 00, Einnahme-Haus-
haltsstellen 120 und 1201, veranschlagten Ansätze ge-
kürzt. Der Kürzungsbetrag wird dafür bei der Ausgabe-
Haushaltsstelle 101 des Unterabschnitts A’ 05 00 zu-
sätzlich berücksichtigt.
(3) In den Entwürfen für den Haushaltsteil Haupt-
verwaltung werden als Ansätze bei den Haushaltsstel-
len 100 und 101 nochmals die Ansätze für das Rechnung s-
jahr 1966 vorgesehen. Die notwendigen Änderungen
werden bei der Festsetzung des Entwurfs des Haus-
haltsplans eingearbeitet; dabei wird grundsätzlich von
der gleichen Regelung ausgegangen, wie sie nach den
Absätzen 1 und 2 für die Bezirkshaushaltspläne gilt.
Ausgaben für die Beschaffung von Vordrucken
Das Vordrucklager wird vom 1. Januar 1967 an Vor-
drucke an Bedarfsträger innerhalb der Berliner Ver-
waltung unentgeltlich abgeben. Ausgaben für den Be-
zug von Vordrucken vom Vordrucklager brauchen des-
halb nicht mehr im Haushaltsplan vorgesehen zu wer-
den. Die Ansätze der in Betracht kommenden Haus-
haltsstellen (insbesondere 102 und 111) mindern sich
entsprechend.
Erstattungen für die Mitbenutzung von Fernmelde-
einrichtungen
Der haushaltsmäßige Nachweis der bisher bei der Aus-
gabe-Haushaltsstelle 102 veranschlagten Erstattungen
für die Mitbenutzung von Fernmeldeeinrichtungen an-
derer Verwaltungsstellen wird neu geregelt. Der auf die
Abgeltung von Gesprächen entfallende Teil der Erstat-
tungen ist wie bisher bei der Haushaltsstelle 102, der
auf die anteilige bauliche und technische Unterhaltung
der Fernmeldeanlagen entfallende Teil der Erstattungen
jedoch bei der Haushaltsstelle 220 nachzuweisen.
Bauliche und technische Unterhaltung,
kleiner Unterhaltungsbedarf
(1) Der Durchschnittsbauindex für die Ermittlung der
Ansätze bei den Haushaltsstellen 201 und 202 (Ziffer 30
Abs. 1 AHR) wird von 520 auf 560 v.H. erhöht.
(2) Der sich unter Zugrundelegung des Durchschnitts-
bauindexes, also ohne etwaige Zuschläge für angemie-
tete Gebäude usw., nach Absatz 1 insgesamt ergebende
Betrag für die bauliche und technische Unterhaltung
und den kleinen Unterhaltungsbedarf kann auch für das
Rechnungsjahr 1967 um 10 v.H. erhöht werden; diese
Regelung gilt nicht für die Berechnung der Ansätze der
Buchungsstellen 201 und 202 im Sammelnachweis 2
— Kosten der Diensträume —. Im übrigen gilt Ziffer 30
Abs. 1 AHR unverändert.
Abschnitt V
Vorschriften für bestimmte Einzelpläne und Anlagen
Einzelplan A/B 0 ;
(1) Die bisherige Erstattung anteiliger persönlicher
Ausgaben aus den Sammelnachweisen 2 und 3 an die
Haushaltsunterabschnitte A 0500 und B 06 00 wird
künftig nicht mehr durchgeführt.
(2) Im Haushaltsunterabschnitt A 0500 entfällt die
Einnahme-Haushaltsstelle 1301 — Erstattung von Ver-
waltungskosten aus anderen Unterabschnitten —.
(3) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 mindern sich
die Einnahmen bei der Haushaltsstelle 1281 — Erstat-
tung von Verwaltungskosten aus anderen Unter-
abschnitten — um die bisherigen Erstattungen anteili-
ger persönlicher Ausgaben aus den Sammelnachweisen
2 und 3.
(4) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 sind künftig
die bisher im Wirtschaftsplan der Verwaltungsdruckerei
Berlin vorgesehenen Ausgaben und die Stellen sowie
etwaige Einnahmen des Vordrucklagers nachzuweisen.
(5) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 ist eine neue
Ausgabe-Haushaltsstelle 347 — Vordrucke für die Ber-
liner Verwaltung — vorzusehen.
Einzelplan B 1
(1) Im Haushaltsunterabschnitt B 11 20 werden: die
Ausgabe-Haushaltsstellen 300 — Arzneien ohne Anti-
biotika, Bedürfnisse und Untersuchungskosten — und
313 — Aufwendungen für Penicillin, Streptomycin
usw. — zu einer neuen Haushaltsstelle 300 — Arznei-
mittel, Bedürfnisse und Untersuchungskosten — zusam-
mengefaßt.
(2) Im Haushaltsunterabschnitt B 11 20 werden die
Ausgabe-Haushaltsstellen 321 — Bekleidung —, 322
— Bett- und Tischwäsche —, 323 — Matratzen, Kissen,
Decken, Polstermaterial und dergleichen — und 327
— Schutzkleidung — zu einer neuen Haushaltsstelle 321
— Bekleidung, Anstaltswäsche, Ausstattung der Bet-
ten — zusammengefaßt.
20. Einzelplan A 2
(1) Die dem Pestalozzi-Fröbel-Haus bisher aus den
Haushaltsunterabschnitten A 4500 (Charlottenburg
und Schöneberg) und B 2000 gewährten Zuschüsse
werden zusammengefaßt. Der einheitliche Zuschuß wird
künftig bei B 20 00, Haushaltsstelle 380 — Zuschuß an
das Pestalozzi-Fröbel-Haus —- nachgewiesen.
(2) Die Stelle des Verwaltungsleiters des Pestalozzi-
Fröbel-Hauses (Angestellter, Vergütungsgruppe III)
wird aus dem Haushaltsunterabschnitt A. 45 00 (Schöne-
berg) in den Haushaltsunterabschnitt B 2000 über-
nommen. Ein Ersatz der persönlichen Ausgaben für den
Verwaltungsleiter durch das Pestalozzi-Fröbel-Haus
findet nicht mehr statt.
(3) Zur Deckung des Nachhol- und Modernisierungs-
bedarfs der Schulen an Unterrichtsmitteln dürfen ein-
malige Ausgaben für Beschaffungen veranschlagt wer-
den, und zwar insgesamt für die Schulen des Bezirks
Tiergarten ...........53000-DM
Wedding A112 000: DM
Kreuzberg ............ 89000 DM