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Volume 8. Oktober 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

| 211965 | 
Seite 205 
Nr. 85 
14. 
15. 
16. 
17. 
für die Haushaltsstelle 055: 
64 v.H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 005, 
für die Haushaltsstelle 060: 
13 v.H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 010, 
für die Haushaltsstelle 070: 
13 v. H. des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 020. 
Kosten der Diensträume, allgemeine Geschäftsbedürf- 
nisse 
(1). In den Entwürfen für die Bezirkshaushaltspläne 
werden die Ansätze für die Kosten der Diensträume 
(Haushaltsstelle 100) durch Aufteilung der Summe der 
Ausgabe des Sammelnachweises 2 nach der in An- 
spruch genommenen Nutzfläche (Ziffer 23 Abs.3 Satz 
3) ermittelt; zugrunde gelegt wird der von der Senats- 
verwaltung für Finanzen überarbeitete und zurück- 
gereichte Vorentwurf des Sammelnachweises (Ziffer 
23 Abs.3 Satz 1). Von der gesamten Nutzfläche wird 
zuvor der Teil abgesetzt, der von außerhalb des Sam- 
melnachweises stehenden Stellen in Anpruch genommen 
wird. In gleicher Weise wird die Summe der Ausgabe 
des Sammelnachweises zuvor um die im Unterabschnitt 
A 05 00, Einnahme-Haushaltsstellen 200, 203, 2111 und 
298, veranschlagten Ansätze gekürzt. Der Kürzungs- 
betrag wird dafür bei der Ausgabe-Haushaltsstelle 109 
des Unterabschnitts A 05 00 zusätzlich berücksichtigt. 
(2) In den Entwürfen für die Bezirkshaushaltspläne 
werden die Ansätze für allgemeine Geschäftsbedürf- 
nisse (Haushaltsstelle 101) durch Aufteilung der Sum- 
me der Ausgabe des Sammelnachweises 3 nach der Zahl 
der im Haushaltsplan 1966 vorgesehenen Stellen für 
planmäßige Beamte und Angestellte ermittelt. Die 
Summe der Ausgabe des Sammelnachweises wird zu- 
vor um die im Unterabschnitt A 05 00, Einnahme-Haus- 
haltsstellen 120 und 1201, veranschlagten Ansätze ge- 
kürzt. Der Kürzungsbetrag wird dafür bei der Ausgabe- 
Haushaltsstelle 101 des Unterabschnitts A’ 05 00 zu- 
sätzlich berücksichtigt. 
(3) In den Entwürfen für den Haushaltsteil Haupt- 
verwaltung werden als Ansätze bei den Haushaltsstel- 
len 100 und 101 nochmals die Ansätze für das Rechnung s- 
jahr 1966 vorgesehen. Die notwendigen Änderungen 
werden bei der Festsetzung des Entwurfs des Haus- 
haltsplans eingearbeitet; dabei wird grundsätzlich von 
der gleichen Regelung ausgegangen, wie sie nach den 
Absätzen 1 und 2 für die Bezirkshaushaltspläne gilt. 
Ausgaben für die Beschaffung von Vordrucken 
Das Vordrucklager wird vom 1. Januar 1967 an Vor- 
drucke an Bedarfsträger innerhalb der Berliner Ver- 
waltung unentgeltlich abgeben. Ausgaben für den Be- 
zug von Vordrucken vom Vordrucklager brauchen des- 
halb nicht mehr im Haushaltsplan vorgesehen zu wer- 
den. Die Ansätze der in Betracht kommenden Haus- 
haltsstellen (insbesondere 102 und 111) mindern sich 
entsprechend. 
Erstattungen für die Mitbenutzung von Fernmelde- 
einrichtungen 
Der haushaltsmäßige Nachweis der bisher bei der Aus- 
gabe-Haushaltsstelle 102 veranschlagten Erstattungen 
für die Mitbenutzung von Fernmeldeeinrichtungen an- 
derer Verwaltungsstellen wird neu geregelt. Der auf die 
Abgeltung von Gesprächen entfallende Teil der Erstat- 
tungen ist wie bisher bei der Haushaltsstelle 102, der 
auf die anteilige bauliche und technische Unterhaltung 
der Fernmeldeanlagen entfallende Teil der Erstattungen 
jedoch bei der Haushaltsstelle 220 nachzuweisen. 
Bauliche und technische Unterhaltung, 
kleiner Unterhaltungsbedarf 
(1) Der Durchschnittsbauindex für die Ermittlung der 
Ansätze bei den Haushaltsstellen 201 und 202 (Ziffer 30 
Abs. 1 AHR) wird von 520 auf 560 v.H. erhöht. 
(2) Der sich unter Zugrundelegung des Durchschnitts- 
bauindexes, also ohne etwaige Zuschläge für angemie- 
tete Gebäude usw., nach Absatz 1 insgesamt ergebende 
Betrag für die bauliche und technische Unterhaltung 
und den kleinen Unterhaltungsbedarf kann auch für das 
Rechnungsjahr 1967 um 10 v.H. erhöht werden; diese 
Regelung gilt nicht für die Berechnung der Ansätze der 
Buchungsstellen 201 und 202 im Sammelnachweis 2 
— Kosten der Diensträume —. Im übrigen gilt Ziffer 30 
Abs. 1 AHR unverändert. 
Abschnitt V 
Vorschriften für bestimmte Einzelpläne und Anlagen 
Einzelplan A/B 0 ; 
(1) Die bisherige Erstattung anteiliger persönlicher 
Ausgaben aus den Sammelnachweisen 2 und 3 an die 
Haushaltsunterabschnitte A 0500 und B 06 00 wird 
künftig nicht mehr durchgeführt. 
(2) Im Haushaltsunterabschnitt A 0500 entfällt die 
Einnahme-Haushaltsstelle 1301 — Erstattung von Ver- 
waltungskosten aus anderen Unterabschnitten —. 
(3) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 mindern sich 
die Einnahmen bei der Haushaltsstelle 1281 — Erstat- 
tung von Verwaltungskosten aus anderen Unter- 
abschnitten — um die bisherigen Erstattungen anteili- 
ger persönlicher Ausgaben aus den Sammelnachweisen 
2 und 3. 
(4) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 sind künftig 
die bisher im Wirtschaftsplan der Verwaltungsdruckerei 
Berlin vorgesehenen Ausgaben und die Stellen sowie 
etwaige Einnahmen des Vordrucklagers nachzuweisen. 
(5) Im Haushaltsunterabschnitt B 06 00 ist eine neue 
Ausgabe-Haushaltsstelle 347 — Vordrucke für die Ber- 
liner Verwaltung — vorzusehen. 
Einzelplan B 1 
(1) Im Haushaltsunterabschnitt B 11 20 werden: die 
Ausgabe-Haushaltsstellen 300 — Arzneien ohne Anti- 
biotika, Bedürfnisse und Untersuchungskosten — und 
313 — Aufwendungen für Penicillin, Streptomycin 
usw. — zu einer neuen Haushaltsstelle 300 — Arznei- 
mittel, Bedürfnisse und Untersuchungskosten — zusam- 
mengefaßt. 
(2) Im Haushaltsunterabschnitt B 11 20 werden die 
Ausgabe-Haushaltsstellen 321 — Bekleidung —, 322 
— Bett- und Tischwäsche —, 323 — Matratzen, Kissen, 
Decken, Polstermaterial und dergleichen — und 327 
— Schutzkleidung — zu einer neuen Haushaltsstelle 321 
— Bekleidung, Anstaltswäsche, Ausstattung der Bet- 
ten — zusammengefaßt. 
20. Einzelplan A 2 
(1) Die dem Pestalozzi-Fröbel-Haus bisher aus den 
Haushaltsunterabschnitten A 4500 (Charlottenburg 
und Schöneberg) und B 2000 gewährten Zuschüsse 
werden zusammengefaßt. Der einheitliche Zuschuß wird 
künftig bei B 20 00, Haushaltsstelle 380 — Zuschuß an 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus —- nachgewiesen. 
(2) Die Stelle des Verwaltungsleiters des Pestalozzi- 
Fröbel-Hauses (Angestellter, Vergütungsgruppe III) 
wird aus dem Haushaltsunterabschnitt A. 45 00 (Schöne- 
berg) in den Haushaltsunterabschnitt B 2000 über- 
nommen. Ein Ersatz der persönlichen Ausgaben für den 
Verwaltungsleiter durch das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
findet nicht mehr statt. 
(3) Zur Deckung des Nachhol- und Modernisierungs- 
bedarfs der Schulen an Unterrichtsmitteln dürfen ein- 
malige Ausgaben für Beschaffungen veranschlagt wer- 
den, und zwar insgesamt für die Schulen des Bezirks 
Tiergarten ...........53000-DM 
Wedding A112 000: DM 
Kreuzberg ............ 89000 DM
	        
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