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Volume 7. Januar 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

/ 1/1965 
Seite 11 
Nr. 7-8 
Begleitschutz zu erhalten. Falls das nicht möglich ist, 
empfiehlt es sich, den Transport mit einem zweiten 
Wagen zu begleiten. 
Sicherungsmaßnahmen beim Ein- und Ausladen 
(1) Beim Ein- und Ausladen ist größte Vorsicht ge- 
boten. Sofern die Möglichkeit dazu besteht, hat dies 
nicht auf der Straße, sondern auf dem Hof des Ge- 
bäudes zu geschehen. Die Zugangstüren zu. dem Hof 
sind während des Verladens möglichst geschlossen zu 
halten. Wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen, 
ist innerhalb des Gebäudes dafür zu sorgen, daß Un- 
befugte keinen Zutritt zu dem Transportweg haben 
Das Be- und Entladen soll unter Mitwirkung mög. 
lichst vieler Personen in kürzester Frist beendet sein 
(2). Beim Ein- und Ausladen größerer Werte empfiehlt 
es sich, Wagen, Straße und Zugang zur Kasse unauf- 
fällig 'beobachten zu lassen. Die Beobachter müssen 
die Rufnummern für Überfall und das nächste Polizei- 
revier kennen, damit sie notfalls unverzüglich die Poli- 
zei benachrichtigen können. Bei vorhandener Notruf- 
8 
9. 
anlage und günstiger Kassenlage hat der Beobachter 
im Gefahrenfall auch den Notruf in der Kasse aus- 
lösen zu lassen. 
Inanspruchnahme der Beratungsstelle 
der Kriminalpolizei 
Sofern über Wert, Wirkung oder einzelfallweise Eig- 
nung weitergehender Sicherungsmaßnahmen Zweifel 
bestehen, empfiehlt sich die Inanspruchnahme der 
Beratungsstelle der Kriminalpolizei in Berlin 62 (Schö- 
neberg), Gothaer Straße 19, Fernruf: im Innenverkehr 
(95) 4289 App. 1709, Amtsrufnummer 710571 
App. 1709. 
Schlußvorschriften 
(1) Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1965 in 
Kraft. Sie treten‘ mit Ablauf des 31. Dezember 1969 
außer Kraft. ; 
(2) Die Verwaltungsvorschriften über Beförderung 
von Geld und Geldeswerten vom 20. November 1959 
(Dbl. 11/1959 Nr. 42 und Dbl. 1/1959 Nr. 82) treten mit 
Ablauf des 31. Dezember 1964 außer Kraft. 
Hoppe 
o BauWohn I B 41 
| 1-3 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4560 — [* 12.1064} | 
An die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
Verlängerung der Geltungsdauer 
von Verwaltungsvorschriften 
Die Geltungsdauer der folgenden Verwaltungsvorschriften 
habe ich durch ‚meine Verfügung vom 14. Dezember 1964 
(Dbl. VI/1965 Nr. 4) bis zum 31. Dezember 1969 verlängert: 
a) Bestimmungen über den Einsatz von Arbeitgeber- 
darlehen zur Mitfinanzierung von Wohnungen und die 
Vergabe dieser Wohnungen 
Dbl. 1/1959 Nr. 10, Dbl. VI/1959 Nr. 9 
Heizeinrichtungen in Mieträumen 
Dbl. 1/1959 Nr. 16, Dbl. 11/1959 Nr. 9, Dbl. 111/1959 Nr. 18. 
Dbl. IV/1959 Nr. 20, Dbl.V/1959 Nr.15, DbIl. VI/1959 
Nr. 19 
Bestimmungen über‘ den Einsatz von Arbeitgeber- 
darlehen zur Mitfinanzierung von Wohnungen und die 
Vergabe dieser Wohnungen 
Dbl. 1/1959 Nr. 72, Dbl. VI/1959 Nr. 57 
Geschäftsanweisung ‚für die Einziehung von Gebühren 
der Bauaufsichtsbehörden 
DbIl. 11/1960 Nr.13, Dbl. VI/1960 Nr. 16. 
Schwedler 
J 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres -ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61/4059 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - ID2-, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591, - (95) 4461 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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