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Volume 2. April 1964

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

| 1/1964 
Seite 82 | 
Nr. 22 
Kündigungsfrist einseitig gelöst werden. Das Lehrverhält- 
nis endet ferner bei Übernahme des Lehrlings als Beamter 
auf Widerruf. 
Berlin-........... 
(Landessiegel) 
(Unterschrift des Leiters I : (Unterschrift des Lehrlings) 
der Verwaltung) 
(Unterschriften des/der gesetzlichen Vertreter/s 
des Lehrlings) 
Anlage 4 
($ 20 Abs. 2) 
Ausbildungsplan für die Verwaltungslehre 
A. Bürolehrlinge der Hauptverwaltung 
Ausbildungsabschnitt 
Landesverwaltungsamt Berlin 
a) Abt. IV 
oder 
b) Haupt-Gehalts- und Lohnstelle 
oder Statistisches Landesamt 
oder Standesamt I Berlin 
oder Eigenbetrieb 
oder Gebührenanstalt 
oder Hilfsbetrieb 
oder Senatsverwaltung für 
Bau- und Wohnungswesen 
oder Wirtschaft 
oder Verkehr und Betriebe 
Senatsverwaltung für Schulwesen 
oder Wissenschaft und Kunst 
oder Arbeit und soziale Angelegenheiten 
oder Jugend und Sport 
oder Gesundheitswesen 
Zeitraum 
(Monate) 
DD 
4 
Bemerkungen 
Die Bürolehrlinge sind jeweils für 4 Monate einer der 
genannten Verwaltungen zuzuweisen und dort möglichst 
für je 2 Monate in verschiedenen Arbeitsgebieten aus- 
zubilden. 
Die Bürolehrlinge sind jeweils für 6 Monate einer der 
genannten Senatsverwaltungen zuzuweisen und dort für 
jeweils 3 Monate in zwei verschiedenen Arbeitsgebie- 
ten zu beschäftigen. 
B. Bürolehrlinge der Bezirksverwaltungen 
Ausbildungsabschnitt 
Abt. Personal und Verwaltung 
Verwaltungsamt 
oder Gehalts- und Lohnstelle 
oder Standesamt 
oder Bezirkseinwohneramt 
Abt. Finanzen 
Haushaltsamt 
oder Grundstücksamt 
oder Ausgleichsamt 
Abt. Volksbildung 
Zeitraum 
(Monate) 
Bemerkungen 
Der Bürolehrling. ist in mindestens zwei Arbeitsgebie- 
ten dieser Abteilung (z.B. Kunstamt, Büchereiwesen 
usw.) zu beschäftigen. 
Abt. Sozialwesen 
Abt. Jugend und Sport 
Jugendpflege 
oder Sportamt
	        
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