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Nr. 22
Kündigungsfrist einseitig gelöst werden. Das Lehrverhält-
nis endet ferner bei Übernahme des Lehrlings als Beamter
auf Widerruf.
Berlin-...........
(Landessiegel)
(Unterschrift des Leiters I : (Unterschrift des Lehrlings)
der Verwaltung)
(Unterschriften des/der gesetzlichen Vertreter/s
des Lehrlings)
Anlage 4
($ 20 Abs. 2)
Ausbildungsplan für die Verwaltungslehre
A. Bürolehrlinge der Hauptverwaltung
Ausbildungsabschnitt
Landesverwaltungsamt Berlin
a) Abt. IV
oder
b) Haupt-Gehalts- und Lohnstelle
oder Statistisches Landesamt
oder Standesamt I Berlin
oder Eigenbetrieb
oder Gebührenanstalt
oder Hilfsbetrieb
oder Senatsverwaltung für
Bau- und Wohnungswesen
oder Wirtschaft
oder Verkehr und Betriebe
Senatsverwaltung für Schulwesen
oder Wissenschaft und Kunst
oder Arbeit und soziale Angelegenheiten
oder Jugend und Sport
oder Gesundheitswesen
Zeitraum
(Monate)
DD
4
Bemerkungen
Die Bürolehrlinge sind jeweils für 4 Monate einer der
genannten Verwaltungen zuzuweisen und dort möglichst
für je 2 Monate in verschiedenen Arbeitsgebieten aus-
zubilden.
Die Bürolehrlinge sind jeweils für 6 Monate einer der
genannten Senatsverwaltungen zuzuweisen und dort für
jeweils 3 Monate in zwei verschiedenen Arbeitsgebie-
ten zu beschäftigen.
B. Bürolehrlinge der Bezirksverwaltungen
Ausbildungsabschnitt
Abt. Personal und Verwaltung
Verwaltungsamt
oder Gehalts- und Lohnstelle
oder Standesamt
oder Bezirkseinwohneramt
Abt. Finanzen
Haushaltsamt
oder Grundstücksamt
oder Ausgleichsamt
Abt. Volksbildung
Zeitraum
(Monate)
Bemerkungen
Der Bürolehrling. ist in mindestens zwei Arbeitsgebie-
ten dieser Abteilung (z.B. Kunstamt, Büchereiwesen
usw.) zu beschäftigen.
Abt. Sozialwesen
Abt. Jugend und Sport
Jugendpflege
oder Sportamt