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Volume 2. April 1964

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

1/1964 
| Seite 80 — 
Nr. 22 
Ausbildungsabschnitt 
Züitraum 
(Monate) 
Bemerkungen 
Abteilung Finanzen 
a) Haushaltsamt 
oder 
b) Grundstücksamt. 
und 
c) Bezirkskasse 
Abteilung Sozialwesen 
Abteilung Jugend und Sport 
oder Abt. Volksbildung 
oder Abt. Gesundheitswesen 
oder Abt. Bau- und Wohnungswesen 
Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen auf 
Sozialfürsorgeunterstützung. 
Als Ersatz für diesen Ausbildungsabschnitt können die 
Anwärter auch der Senatsverwaltung für Arbeit und 
soziale Angelegenheiten 
oder Jugend und Sport 
oder Gesundheitswesen 
oder Schulwesen 
oder Wissenschaft und Kunst 
oder Bau- und Wohnungswesen 
oder Verkehr und Betriebe 
oder Wirtschaft 
oder einem Versorgungsamt 
zugewiesen werden. Sie dürfen jedoch nicht in den 
Abteilungen I (Allgemeine Verwaltung) der betreffen- 
den Verwaltungen beschäftigt werden, 
Anmerkungen zu Abschnitt II A und B: 
Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte bestimmt ' wesen sind. Auf diese Anwärter findet der Abschnitt 1 
der Ausbildungsleiter im Ausbildungsplan ($ 13 Abs. 1). keine Anwendung, 
Anwärter, die eine Verwaltungslehre abgeleistet haben, Für die nicht an der Einführung teilnehmenden An- 
sind grundsätzlich nur in solchen Aufgabenbereichen wärter verlängert sich die Ausbildung um mindestens 
zu beschäftigen, in denen sie bisher nicht tätig ge- zwei Monate. 
Anlage’ 2 
(8 12 Abs.2, 8 17 Abs. 1 
Unterrichtspläne 
I. Hauptlehrgang 
Did 
Nr. 
Stoffgebiet 
I. Unterrichtsabschnitt 
Staatsbürgerkunde 
(Einführung in das deutsche Staats- und Rechts- 
lieben, insbesondere Behandlung der Prinzipien demo- 
kratischer Staatsordnung‘) 
Aufbau und Aufgaben der Berliner Verwaltung 
Organisation, Geschäftsoränung und Bürowesen 
Sprache und Stil in der Verwaltung*) 
Überblick über die Deutsche Geschichte im 19. und 
20. Jahrhundert *) 
PR Ca 
II. Unterrichtsabschnitt 
Staatsrecht 
Verwaltungsrecht 
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner 
Verfassungsrechts 
Bürgerliches Recht einschließlich der Grundzüge des 
Handelsrechts*) 
Gerichtsverfassung und Verfahren in Zivilsachen*) 
III. Unterrichtsabschnitt 
Sozial- und Jugendhilferecht sowie Grundzüge der 
Sozialversicherung 
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 
Beamtenrecht *) 
Arbeitsrecht *) 
0 
7 
Q 
J 
10 
11 
12 
13 
14 
15 Grundzüge des Steuerrechts*) 
Anmerkungen: 
1. Der Lehrgang umfaßt mindestens 140 Doppelstunden 
(= 90 Minuten). 
Die Reihenfolge der Unterrichtsabschnitte I bis III 
ist bindend. Die mit *) gekennzeichneten Fächer können 
jedoch ausnahmsweise auch in einen anderen Unter- 
richtsabschnitt verlegt werden, soweit dies zu einer 
ordnungsmäßigen Gestaltung der Stundenpläne erfor- 
derlich ist, 
Die innerhalb eines Unterrichtsabschnittes genannten 
Fächer sind in den Stundenplänen möglichst so anzu- 
setzen, daß an jedem Unterrichtstage mindestens zwei 
Fächer behandelt werden. 
Die Monate Juli und August: bleiben in der Regel 
unterrichtsfrei. Mit Ausnahme der unter Ifd. Nrn. 4, 5, 
10 und 15 genannten Stoffgebiete ist in jedem Fach 
eine Klausurarbeit unter Aufsicht zu schreiben. Die 
schriftlichen Arbeiten sind nach Durchsicht und Zen- 
sierung vom Unterrichtsleiter zurückzugeben und mit 
den Lehrgangsteilnehmern zu besprechen. 
X. Abschlußlehrgang 
Lfd. 
Nr. 
Stoffgebiet 
2 
2 
5 
Geschäftsordnung und Bürowesen 
Staatsrecht 
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner 
Verfassungsrechts 
Verwaltungsrecht 
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen 
Sozialhilfe- und Jugendhilferecht 
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 
Arbeitsrecht 
Beamtenrecht 
9
	        
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