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Nr. 22
Ausbildungsabschnitt
Züitraum
(Monate)
Bemerkungen
Abteilung Finanzen
a) Haushaltsamt
oder
b) Grundstücksamt.
und
c) Bezirkskasse
Abteilung Sozialwesen
Abteilung Jugend und Sport
oder Abt. Volksbildung
oder Abt. Gesundheitswesen
oder Abt. Bau- und Wohnungswesen
Mitwirkung bei der Bearbeitung von Anträgen auf
Sozialfürsorgeunterstützung.
Als Ersatz für diesen Ausbildungsabschnitt können die
Anwärter auch der Senatsverwaltung für Arbeit und
soziale Angelegenheiten
oder Jugend und Sport
oder Gesundheitswesen
oder Schulwesen
oder Wissenschaft und Kunst
oder Bau- und Wohnungswesen
oder Verkehr und Betriebe
oder Wirtschaft
oder einem Versorgungsamt
zugewiesen werden. Sie dürfen jedoch nicht in den
Abteilungen I (Allgemeine Verwaltung) der betreffen-
den Verwaltungen beschäftigt werden,
Anmerkungen zu Abschnitt II A und B:
Die Reihenfolge der Ausbildungsabschnitte bestimmt ' wesen sind. Auf diese Anwärter findet der Abschnitt 1
der Ausbildungsleiter im Ausbildungsplan ($ 13 Abs. 1). keine Anwendung,
Anwärter, die eine Verwaltungslehre abgeleistet haben, Für die nicht an der Einführung teilnehmenden An-
sind grundsätzlich nur in solchen Aufgabenbereichen wärter verlängert sich die Ausbildung um mindestens
zu beschäftigen, in denen sie bisher nicht tätig ge- zwei Monate.
Anlage’ 2
(8 12 Abs.2, 8 17 Abs. 1
Unterrichtspläne
I. Hauptlehrgang
Did
Nr.
Stoffgebiet
I. Unterrichtsabschnitt
Staatsbürgerkunde
(Einführung in das deutsche Staats- und Rechts-
lieben, insbesondere Behandlung der Prinzipien demo-
kratischer Staatsordnung‘)
Aufbau und Aufgaben der Berliner Verwaltung
Organisation, Geschäftsoränung und Bürowesen
Sprache und Stil in der Verwaltung*)
Überblick über die Deutsche Geschichte im 19. und
20. Jahrhundert *)
PR Ca
II. Unterrichtsabschnitt
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner
Verfassungsrechts
Bürgerliches Recht einschließlich der Grundzüge des
Handelsrechts*)
Gerichtsverfassung und Verfahren in Zivilsachen*)
III. Unterrichtsabschnitt
Sozial- und Jugendhilferecht sowie Grundzüge der
Sozialversicherung
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Beamtenrecht *)
Arbeitsrecht *)
0
7
Q
J
10
11
12
13
14
15 Grundzüge des Steuerrechts*)
Anmerkungen:
1. Der Lehrgang umfaßt mindestens 140 Doppelstunden
(= 90 Minuten).
Die Reihenfolge der Unterrichtsabschnitte I bis III
ist bindend. Die mit *) gekennzeichneten Fächer können
jedoch ausnahmsweise auch in einen anderen Unter-
richtsabschnitt verlegt werden, soweit dies zu einer
ordnungsmäßigen Gestaltung der Stundenpläne erfor-
derlich ist,
Die innerhalb eines Unterrichtsabschnittes genannten
Fächer sind in den Stundenplänen möglichst so anzu-
setzen, daß an jedem Unterrichtstage mindestens zwei
Fächer behandelt werden.
Die Monate Juli und August: bleiben in der Regel
unterrichtsfrei. Mit Ausnahme der unter Ifd. Nrn. 4, 5,
10 und 15 genannten Stoffgebiete ist in jedem Fach
eine Klausurarbeit unter Aufsicht zu schreiben. Die
schriftlichen Arbeiten sind nach Durchsicht und Zen-
sierung vom Unterrichtsleiter zurückzugeben und mit
den Lehrgangsteilnehmern zu besprechen.
X. Abschlußlehrgang
Lfd.
Nr.
Stoffgebiet
2
2
5
Geschäftsordnung und Bürowesen
Staatsrecht
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner
Verfassungsrechts
Verwaltungsrecht
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen
Sozialhilfe- und Jugendhilferecht
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
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