Ausgegeben am 19. 11.196”
Dienstblait des Senats von; Ber
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1/1964
Seite 319
Nr. 89
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Nr. 89
Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil
(GGOTD) } Kl A ee Seite18
Inn ID? — 0610/12
| 1-89 ] Fernruf: 87 05 91 — (95) 4059 — [’20. 9.1964 |
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
nachrichtlich
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Neufassung
der Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Berliner Verwaltung
Allgemeiner Teil
(GGOD
2
Der Senat hat am 27. Oktober 1964 mit Beschluß
Nr. 1586/64 die nachstehenden Verwaltungsvorschriften
erlassen, die ich hiermit bekanntgebe.
Die GGO I wird den Behörden, für die sie erlassen ist,
als Broschüre in ausreichender Zahl zur Verteilung an
die Verwaltungsangehörigen zur Verfügung gestellt.
Nähere Mitteilung ergeht an die einzelnen Mitglieder
des Senats und die Bezirksämter.
Theuner