1/1963
Seite 96
Nr. 22
Anlage 4
Geschäftszeichen:
VIig.
N
Mit Postzustellungsurkunde — Gegen Empfangsbekenntnis*)
An
Beschwerdeentscheidung
In der Disziplinarsache
gegen den — die ..........
wird auf die Beschwerde des — der — Beschuldigten vom ....
Disziplinarverfügung des ...
va gegen die
"7" (Dienstbehörde)
au... Wie folgt entschieden;
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen,*)
Die Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.*)
Die Disziplinarverfügung wird aufgehoben. — Sie werden nach $ 41 des Landesbeamtengesetzes in Verbindung mit
den 88 14 Abs.2, 27 und 29 der Landesdisziplinarordnung mit einem(r) „bestraft.
Begründung:
Rechtsmittel:
Gegen diese Entscheidung kann nach $ 29 Abs. 3. der Landesdisziplinarordnung' die Entscheidung des Verwaltungs-
gerichts Berlin — Disziplinarkammer — beantragt werden. Der Antrag muß binnen zwei Wochen seit Zustellung
dieser Beschwerdeentscheidung in Urschrift und Abschrift Dei .......0000 300 0040er esse we ma en
(zuständige oberste Dienstbehörde)
oder bei dem Verwaltungsgericht Berlin — Disziplinarkammer —, 1 Berlin 12 (Charlottenburg), Hardenberg-
straße 21-24, eingereicht und begründet werden. Die oberste Dienstbehörde kann die Beschwerdeentscheidung schon
von sich aus ändern, wenn Sie nicht ausdrücklich auf die Entscheidung der obersten Dienstbehörde verzichten.
2. An
(Dienstbehörde)
RB}.
u
Vertraulich! Verschlossen!
Anbei übersende ich die als Anlagen genannten Vorgänge und eine beglaubigte Abschrift meiner Beschwerde-
entscheidung vom heutigen Tage zur Kenntnisnahme und weiteren Veranlassung.
Ich bitte, die beiliegende Ausfertigung der Entscheidung dem — der — Beschuldigten gegen Empfangsbekenntnis
nach 8 5 Abs.1 des Verwaltungszustellungsgesetzes auszuhändigen und mir beide Empfangsbekenntnisse zurück:
zugeben.*)
Die Ausfertigung der Beschwerdeentscheidung habe ich dem — der — Beschuldigten unmittelbar zugestellt.*)
3. Wv. am ..
Berlin, den .............
Der Senator für
*) Unzutreffendes streichen