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Volume 11. Februar 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

1/1963 
Seite 47 | 
Nr. 12 
Polizeihauptsekretäre 
Polizeiobermeister1) 
Regierungshauptsekretäre5) 
Stadthauptsekretäre 
Steuerhauptsekretäre5) 
Vermessungshauptsekretäre 
1) Erhalten eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen: 
zulage von 61,25 DM. 
2) Nur Beförderungsstellen. 
3) Erhalten an Justizvollzugsanstalten eine unwiderrufliche und 
ruhegehaltfähige Stellenzulage von 24,50 DM. 
Der Senator für Justiz kann im Einvernehmen mit dem Senator 
für Inneres einen Anteil an den Gebühren, eine Zulage oder eine 
Aufwandsentschädigung bewilligen und einen Betrag für ruhe- 
gehaltfähig erklären. 
Der Senator für Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Se- 
nator für ES den Regierungshauptsekretären im Vollstrek- 
kungsdienst d Ioohnausgleichskasse Berlin und den Steuer- 
hauptsekretären im Vollstreckungsdienst eine widerrufliche und 
Nichtruhegehaltfähige Vergütung bewilligen. 
Erhalten eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen- 
zulage von 36,75 DM. 
»” '\» 
Besoldungsgruppe 9 
570 — 595 — 620 — 645 — 670 — 695 — 720 — 745 — 
770 — 795 — 820 — 845 — 870 DM 
Ortszuschlag: III 
Archivinspektoren 
Bauinspektoren!) 
Betriebsinspektoren1) 
Bibliotheksinspektoren 
Brandinspektoren?) 
Eichinspektoren!) 
Fachlehrer 
an Berufs- und Berufsfachschulen, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 
Gartenbauinspektoren!) 
Gerichtsinspektoren 
Gewerbeinspektoren!) 
Justizinspektoren 
Justizverwaltungsinspektoren 
Kriminalkommissare?) 
Leitende Lehrschwestern, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 8 
Oberinnen, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A10 oder A 11 
Pflegevorsteher, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10 oder A11 
Polizeiinspektoren 
Polizeikommissare?) 
Regierungsinspektoren 
Revierförster?) 
Sozialinspektoren. 
Stadtinspektoren 
Steuerinspektoren 
Vermessungsinspektoren!) 
Künftig wegfallend: 
Kanzleivorsteher®, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6 oder. A7 
Technische Assistenten, 4 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A”7 
Beamte, bei denen die Abschlußprüfung einer höheren techni- 
schen Lehranstalt als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrieben 
ist, erhalten eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen- 
zulage von 18,99 DM, wenn sie diese Abschlußprüfung abgelegt 
haben. Dies gilt nur, wenn während des Besuchs der höherer 
technischen Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt wurden. 
?’) Erhalten eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen: 
zulage von 61,25 DM. 
3), Erhalten. eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen- 
zulage von 30,62 DM. 
4) Als Leiter von Kanzleien mit mindestens 40 Kanzleikräften. 
Besoldungsgruppe 10 
634 — 668 — 702 — 736 — 770 — 804 — 838 — 872 — 
906 — 940 — 974 — 1008 - 1042 DM 
Ortszuschlag: III 
Archivoberinspektoren 
Bauoberinspektoren 
Betriebsoberinspektoren 
Bibliotheksoberinspektoren 
Brandoberinspektoren!) 
Eichoberinspektoren 
Fachlehrer 
an Berufs- und Berufsfachschulen, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9 
an der Landeslehranstalt für medizinisch-technische 
Assistenten 
Gartenbauoberinspektoren 
Gerichtsoberinspektoren 
Gewerbeoberinspektoren 
Justizoberinspektoren 
Justizverwaltungsoberinspektoren 
Kriminaloberkommissare1) 
Oberförster 
Oberinnen, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A9 oder A11 
Pflegevorsteher, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A9 oder A11 
Polizeioberinspektoren 
Polizeioherkommissare!) 
Regierungsoberinspektoren 
Sozialoberinspektoren 
Stadtoberinspektoren 
Steueroberinspektoren 
Vermessungsoberinspektoren 
Künftig wegfallend: 
Turn- und Sportlehrerinnen 
1) Erhalten eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Stellen- 
zulage von 61,25 DM. 
Besoldungsgruppe 10a 
681 — 719 — 757 — 795 — 833 — 871 — 909 — 947 — 
985 — 1023 — 1061 — 1099 — 1137 DM 
Ortszuschlag: II 
Lehrer!) 
I) Erhalten für die Dauer der Tätigkeit im Justizvollzug eine wi- 
derrufliche und nichtruhegehaltfähige Stellenzulage von 150 DM, 
Die Stellenzulage wird ruhegehaltfähig, wenn der Beamte wäh- 
rend der Tätigkeit im Justizvollzug verstorben oder aus dieser 
Tätigkeit in den Ruhestand getreten ist. 
Besoldungsgruppe 11 
758 — 796 — 834 — 872 — 910 — 948 — 986 — 1024 — 
1062 — 1100 — 1138 — 1176 — 1214 DM 
Ortszuschlag: II 
Amtsanwälteh), 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12 
Archivamtmänner 
Bauamtmänner 
Betriebsamtmänner 
Bibliotheksamtmänner 
Brandamtmänner*) 
Eichamtmänner 
Fachdozenten® 
Forstamtmänner 
Gartenbauamtmänner 
Gerichtsamtmänner 
Gewerbeamtmänner 
Justizamtmänner 
Justizverwaltungsamtmänner
	        
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