Ausgegeben am 5.11. 1963
Dienstblatt des Seinäts vön Berlin
Teil I Inneres — Justiz
s;enäatsbiblion
1/1963
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Nr. 89
Inhalt:
Nr. 89
1. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den
Ingenieurschulen und gleichrangigen Lehranstalten sowie den Fachschulen des Landes Berlin vom
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Tarifvertrag über den Wegfall von Vergütungsspitzenbeträgen in besonderen Fällen vom
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Tarifvertrag über die Eingruppierung der Grubenkontrolleure...-
Nr. 90
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Nr. 91
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Seite 272
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|__ 1-89 ] Fernruf: 92 001 — (987) 575 — Cs. 10.1968
An die Mitglieder des Senats Dbl 11/1963
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 79
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
die Bezirksämter
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
aachrichtlich
an die Rott haften; Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
echts
$ 1
$ 2 des Tarifvertrages für die nichtvollbeschäftigten
Dozenten an den Ingenieurschulen und gleichrangigen
Lehranstalten sowie den Fachschulen des Landes Berlin
vom 12, Juni 1962 — nachstehend „Tarifvertrag nv-
Dozenten“ genannt — wird wie folgt geändert:
a) Hinter $ 41 — Sterbegeld — wird eingefügt: „Ab-
schnitt X ($ 46) — Zusätzliche Alters- und Hinter-
bliebenenversorgung —“
Hinter Abschnitt XII — Beendigung des Arbeits-
verhältnisses — mit Ausnahme der 88 53 bis 56 wird
eingefügt: „und 60“.
1. Tarifvertrag
zur Änderung des Tarifvertrages
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten
an den Ingenieurschulen und gleichrangigen
Lehranstalten sowie den Fachschulen
des Landes Berlin
vom 12, Juni 1962
2;
Zu $ 2 wird folgende Protokollnotiz vereinbart:
„Protokollnotiz zu 8 2: .
Bei der Anwendung des in Abschnitt X — 8 46 — BAT
bezeichneten Tarifvertrages über die zusätzliche
Alters- und Hinterbliebenenversorgung steht die Be-
schäftigung eines nv-Dozenten mit 12 oder . mehr
Wochenstunden der Beschäftigung mit mindestens
1140 Stunden jährlich gleich.“
Nachstehend gebe ich den am 11. September 1963 abge-
schlossenen 1. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den Ingenieur-
schulen und gleichrangigen Lehranstalten sowie den Fach-
schulen des Landes Berlin vom 12. Juni 1962 (Dbl 1/1962
Nr. 75, 1111/1962 Nr. 71) bekannt.
3.
In $ 3 Abs. 2 und 3b werden hinter‘ dem Wort
„Semester“ die Wörter „oder Trimester“ eingefügt.
+.
$ 3 Abs. 5 des: Tarifvertrages nv-Dozenten_ erhält
folgende Fassung:
„(5) Sind nv-Dozenten gleichzeitig an mehr als einer
Schule als solche beschäftigt, so beträgt die Arbeitszeit
(Unterrichtszeit) insgesamt in der Regel ebenfalls
13. Wochenstunden, höchstens jedoch 23 Wochen-
stunden.“
In Vertretung
Dr. Eiselt
1. Tarifvertrag
zur Anderung des Tarifvertrages
Jür die nichtvollbeschäftigten Dozenten
an den Ingenieurschulen und gleichrangigen
Lehranstalten sowie den Fachschulen
des Landes Berlin
vom 12, Juni 1962
5
$ 5 Abs..1 des Tarifvertrages nv-Dozenten erhält
folgende Fassung:
„(1). Die mit 12 Wochenstunden und weniger beschäf-
tigten Dozenten werden stundenweise entschädigt. Der
Vergütungssatz für 1 Unterrichtsstunde beträgt
a) für Dozenten mit nicht abge-
schlossener Hochschulbil- ab1l.7.62 abı1l.4.63
dung, die. in. einem ‘nicht- "7 mr a7
akademischen Fach unter- PM DM
richten ee Eee 11,80 12,25
b) für die übrigen Dozenten ... 14,70 15,30“
Zwischen
dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
sowie von Eigengesellschaften . Berlins und gemischt-
wirtschaftlichen Unternehmen in Berlin (VAdöD Berlin)
einerseits
und
dem Berliner Verband der Lehrer und Erzieher,
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft — HLandes-
verband Berlin —
sowie
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr — Bezirksverwaltung Berlin — /
andererseits’
wird folgender Tarifvertrag geschlossen:
x
Di
In $ 5 Abs. 4 werden hinter dem Wort „Semesters“ die
Wörter „oder Trimesters“ eingefügt.
%
Die Protokollnotiz zu 8 5 Abs. 4 des Tarifvertrages
nv-Dozenten wird gestrichen.
8
In $ 6 Abs. 2 werden hinter dem Wort „Semesterzeit-
verträgen‘“ eingefügt die Wörter: „oder nach Ablauf
von drei anschließenden Trimesterzeitverträgen“ und
hinter dem Wort „Semestern“ die. Wörter: „oder in den
drei letzten Trimestern“.