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Volume 5. November 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Ausgegeben am 5.11. 1963 
Dienstblatt des Seinäts vön Berlin 
Teil I Inneres — Justiz 
s;enäatsbiblion 
1/1963 
1 Seite 269 
Nr. 89 
Inhalt: 
Nr. 89 
1. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den 
Ingenieurschulen und gleichrangigen Lehranstalten sowie den Fachschulen des Landes Berlin vom 
ZU ZU  ERKET RR N are er eek ehe Ca 
Tarifvertrag über den Wegfall von Vergütungsspitzenbeträgen in besonderen Fällen vom 
17. Mai ed RE NH Eternal ee 
Tarifvertrag über die Eingruppierung der Grubenkontrolleure...- 
Nr. 90 
Seite 269 
Nr. 91 
Seite 270 
Seite 272 
a m Schul ID 1 n 
|__ 1-89 ] Fernruf: 92 001 — (987) 575 — Cs. 10.1968 
An die Mitglieder des Senats Dbl 11/1963 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Nr. 79 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
aachrichtlich 
an die Rott haften; Anstalten und Stiftungen des öffentlichen 
echts 
$ 1 
$ 2 des Tarifvertrages für die nichtvollbeschäftigten 
Dozenten an den Ingenieurschulen und gleichrangigen 
Lehranstalten sowie den Fachschulen des Landes Berlin 
vom 12, Juni 1962 — nachstehend „Tarifvertrag nv- 
Dozenten“ genannt — wird wie folgt geändert: 
a) Hinter $ 41 — Sterbegeld — wird eingefügt: „Ab- 
schnitt X ($ 46) — Zusätzliche Alters- und Hinter- 
bliebenenversorgung —“ 
Hinter Abschnitt XII — Beendigung des Arbeits- 
verhältnisses — mit Ausnahme der 88 53 bis 56 wird 
eingefügt: „und 60“. 
1. Tarifvertrag 
zur Änderung des Tarifvertrages 
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten 
an den Ingenieurschulen und gleichrangigen 
Lehranstalten sowie den Fachschulen 
des Landes Berlin 
vom 12, Juni 1962 
2; 
Zu $ 2 wird folgende Protokollnotiz vereinbart: 
„Protokollnotiz zu 8 2: . 
Bei der Anwendung des in Abschnitt X — 8 46 — BAT 
bezeichneten Tarifvertrages über die zusätzliche 
Alters- und Hinterbliebenenversorgung steht die Be- 
schäftigung eines nv-Dozenten mit 12 oder . mehr 
Wochenstunden der Beschäftigung mit mindestens 
1140 Stunden jährlich gleich.“ 
Nachstehend gebe ich den am 11. September 1963 abge- 
schlossenen 1. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages 
für die nichtvollbeschäftigten Dozenten an den Ingenieur- 
schulen und gleichrangigen Lehranstalten sowie den Fach- 
schulen des Landes Berlin vom 12. Juni 1962 (Dbl 1/1962 
Nr. 75, 1111/1962 Nr. 71) bekannt. 
3. 
In $ 3 Abs. 2 und 3b werden hinter‘ dem Wort 
„Semester“ die Wörter „oder Trimester“ eingefügt. 
+. 
$ 3 Abs. 5 des: Tarifvertrages nv-Dozenten_ erhält 
folgende Fassung: 
„(5) Sind nv-Dozenten gleichzeitig an mehr als einer 
Schule als solche beschäftigt, so beträgt die Arbeitszeit 
(Unterrichtszeit) insgesamt in der Regel ebenfalls 
13. Wochenstunden, höchstens jedoch 23 Wochen- 
stunden.“ 
In Vertretung 
Dr. Eiselt 
1. Tarifvertrag 
zur Anderung des Tarifvertrages 
Jür die nichtvollbeschäftigten Dozenten 
an den Ingenieurschulen und gleichrangigen 
Lehranstalten sowie den Fachschulen 
des Landes Berlin 
vom 12, Juni 1962 
5 
$ 5 Abs..1 des Tarifvertrages nv-Dozenten erhält 
folgende Fassung: 
„(1). Die mit 12 Wochenstunden und weniger beschäf- 
tigten Dozenten werden stundenweise entschädigt. Der 
Vergütungssatz für 1 Unterrichtsstunde beträgt 
a) für Dozenten mit nicht abge- 
schlossener Hochschulbil- ab1l.7.62 abı1l.4.63 
dung, die. in. einem ‘nicht- "7 mr a7 
akademischen Fach unter- PM DM 
richten ee Eee 11,80 12,25 
b) für die übrigen Dozenten ... 14,70 15,30“ 
Zwischen 
dem Verband von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes 
sowie von Eigengesellschaften . Berlins und gemischt- 
wirtschaftlichen Unternehmen in Berlin (VAdöD Berlin) 
einerseits 
und 
dem Berliner Verband der Lehrer und Erzieher, 
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft — HLandes- 
verband Berlin — 
sowie 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr — Bezirksverwaltung Berlin — / 
andererseits’ 
wird folgender Tarifvertrag geschlossen: 
x 
Di 
In $ 5 Abs. 4 werden hinter dem Wort „Semesters“ die 
Wörter „oder Trimesters“ eingefügt. 
% 
Die Protokollnotiz zu 8 5 Abs. 4 des Tarifvertrages 
nv-Dozenten wird gestrichen. 
8 
In $ 6 Abs. 2 werden hinter dem Wort „Semesterzeit- 
verträgen‘“ eingefügt die Wörter: „oder nach Ablauf 
von drei anschließenden Trimesterzeitverträgen“ und 
hinter dem Wort „Semestern“ die. Wörter: „oder in den 
drei letzten Trimestern“.
	        
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