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Volume 4. Oktober 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

1/1963 
Seite 230 
Nr. 83 
Steht einem oder beiden Ehegatten Kinderzuschlag zu, 
erhält. nur derjenige den Verheiratetenzuschlag, der der 
höheren Laufbahngruppe angehört, bei gleicher Laufbahn- 
gruppe der ältere. 
(4) Der Verheiratetenzuschlag beträgt monatlich in der 
Laufbahngruppe des einfachen Dienstes 76,— DM, in der 
des mittleren Dienstes 89,— DM, in. der des gehobenen 
Dienstes 98,— DM und in der des höheren Dienstes 111,— 
DM. 
(5) Der Verheiratetenzuschlag wird vom Ersten des Mo- 
nats an gezahlt, in den das für die Gewährung maßgebende 
Ereignis fällt. Entfällt der Grund für die Gewährung, wird 
die Zahlung erst mit dem Ablauf des nächsten Monats 
eingestellt. 
Ss 9 
Anwärter und Referendare erhalten einen monatlichen 
Alterszuschlag. nach der: folgenden Übersicht vom Ersten 
des Monats an, in dem sie das maßgebende Lebensjahr 
vollendet: haben: Nach Vollendung des 
27. 33. 39. 
Lebensjahres 
DM DM DM 
38,—- 76,— 114,— 
51,— 101,— 152,— 
62,— 124,— 186,— 
75,— 150,— 224,— 
Anwärter 
des einfachen Dienstes ae 
des mittleren Dienstes ....... 
des gehobenen Dienstes ...... 
Referendare ... 
$ 10 
Inwieweit für Anwärter und Referendare technischer Lauf- 
bahnen, für die die Abschlußprüfung einer höheren tech- 
nischen Lehranstalt oder einer technischen Hochschule 
(technischen Universität) vorgeschrieben ist, ein Zuschlag 
gewährt werden kann, bleibt einer besonderen Regelung 
durch den. Senator für Inneres im Einvernehmen mit der 
zuständigen Hauptfachverwaltung vorbehalten. 
SA 
(1) An Stelle des Unterhaltszuschusses oder neben diesem 
darf eine Vergütung bei Beschäftigungsaufträgen, eine Ver- 
gütung nach einer Tarifordnung, Dienstordnung, einem 
Tarifvertrag oder einer sonstigen für beamtete oder nicht- 
beamtete Beschäftigte des öffentlichen Dienstes getroffenen 
Anordnung oder Vereinbarung nicht gewährt werden. 
(2) Ausnahmen von Absatzl sind nur beim Vorliegen 
dringender dienstlicher Bedürfnisse zulässig. Hierüber ent- 
scheidet der Senator für Inneres im Einvernehmen mit der 
jeweils zuständigen Hauptfachverwaltung und dem Se- 
nator für Finanzen. 
8 12 
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1.Juli 1962 in 
Kraft. Gleichzeitig tritt die Unterhaltszuschußverordnung 
vom 24. Oktober 1958 (GVBl 58.1037), zuletzt geändert 
durch Verordnung vom 12. Juli 1961 (GVBl S. 968), außer 
Kraft. 
Anlage 2 
Zuschläge zum Unterhaltszuschuß 
für Anwärter technischer Laufbahnen 
Auf Grund des $ 10 der Verordnung über den Unterhalts- 
zuschuß für Landesbeamte auf Widerruf im Vorbereitungs- 
dienst (Unterhaltszuschußverordnung - UZV) vom 22. Au- 
gust 1963 (GVBl S. 855) wird im Einvernehmen mit dem 
Senator für Bau- und Wohnungswesen folgendes bestimmt: 
1. (1) Anwärter und Referendare (8 1 UZV) technischer 
Laufbahnen, für die die Abschlußprüfung einer höheren 
technischen Lehranstalt oder technischen Hochschule 
(Technischen Universität) vorgeschrieben ist, erhalten 
bis auf weiteres einen Zuschlag (Technikerzuschlag). 
(2). Der Technikerzuschlag beträgt für Anwärter, die 
bis zum 31. Dezember 1963 eingestellt werden, monat- 
lich 150,— DM, für Referendare unter gleichen Vor- 
aussetzungen- 175,— DM. —— — 
Der Technikerzuschlag wird nur den Anwärtern und 
Referendaren (Nr.1) gewährt, die nach Abschluß des 
Vorbereitungsdienstes in den Dienst eines öffentlich- 
rechtlichen Dienstherrn ($7 Abs.1 des Landesbesol- 
dungsgesetzes) übernommen werden sollen. 
Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1.Januar 1963 
an die Stelle meiner Verfügung vom 21. August 1961 
(Dbl 1/1961 Nr. 90 Anlage 2) in der Fassung der Ver- 
fügung vom 28. Februar 1962 (Dbl 1/1962 Nr. 33). 
Kl 
Schriftleitung: Senatsverwaltung, für Inneres - ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61/4059 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - ID2 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 44 61/4059 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1. Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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