Abgeordnetenhaus von Berlin - 9. Wahlperiode
35. Sitzung vom 10. Dezember 1982
Bm Lummer
wiederholten Male gezwungen bin, Antworten zu geben, die
verständlicherweise als nicht ausreichend empfunden werden.
Aber ich bitte es mir abzunehmen, daß der Verweis auf laufende
Ermittlungsverfahren ein ernsthafter Verweis ist. Ich
kann solche Bewertungen, wie Sie sie von mir verlangen
- der Begriff Wertung taucht ja in Ihrer Frage auf —, zu
diesem Zeitpunkt nicht vornehmen und werde sie auch nicht
leichtfertig vornehmen! Die Ermittlungen finden statt, sie
sind nicht abgeschlossen. Wenn sie abgeschlossen sein werden,
werden wir in der Lage sein, zu werten, und auch in der
Lage sein, nach den Konsequenzen zu fragen.
Allerdings darf ich Ihnen, da ja im weiteren Verlauf der
Debatte zu diesem Thema ein Dringlichkeitsantrag vorliegt,
schon jetzt sagen, daß der Polizeibeamte in den Innendienst
versetzt worden ist und nicht im Publikumsverkehr steht.
Außerdem ist er inzwischen, was sicherlich darauf zurückzuführen
ist, daß es auch für ihn ein schwerwiegender Vorgang
ist, krank geschrieben.
Wir alle bedauern solche Vorgänge, aber dies kann uns
nicht daran hindern, die notwendigen Ermittlungen durch die
Staatsanwaltschaft durchzuführen und deren Ergebnis abzuwarten!
Stellv. Präsident Franke: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter
Rabatsch!
Rabatsch (AL): Herr Innensenator Lummer, welche Konsequenzen
Sie gezogen haben, bezogen auf den zweiten Teil
meiner Frage, haben Sie leider nicht beantwortet. Ich frage
Sie jetzt zusätzlich, ob Sie es auch für möglich halten oder
ob Sie selbst auch die Möglichkeit in der Praxis sehen, daß
bei der Ausbildung der Polizeibeamte durch verstärktes Training
von Schießübungen wie die verstärkten Übungen des
Hüftschusses wie auch die polizeiliche Deckung von Todesschützen,
wie wir das in den vergangenen Jahren immer
wieder erlebt haben, dies zu einer erheblichen Reduzierung
der psychologischen Hemmschwelle gegenüber dem Schußwaffengebrauch
durch Polizeibeamte beiträgt oder beitragen
kann.
Stellv. Präsident Franke: Herr Senator Lummer!
Lummer, Bürgermeister und Senator für Inneres: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, die
polizeiliche Ausbildung wird immer wieder auf ihre jeweiligen
Zweckmäßigkeiten und darauf, ob sie den gesetzlichen Anforderungen
genügt, überprüft werden müssen. Wir haben
insofern im Laufe der Zeit Veränderungen gehabt. Ich bin
der festen Überzeugung, daß die polizeiliche Ausbildung in
Berlin auch in diesem Bereich als ausreichend und befriedigend
bezeichnet werden kann. Ich darf gerade angesichts
eines solchen Falles darauf hinweisen, daß es viele, viele
Gelegenheiten gegeben hat, wo Polizeibeamte nach den
Buchstaben des Gesetzes berechtigt gewesen wären, von der
Schußwaffe Gebrauch zu machen. Sie haben es nicht getan.
Sie haben damit ein hohes Verantwortungsbewußtsein gezeigt
und insgesamt deutlich gemacht, daß die Schußwaffe
von der Polizei nicht etwa gehandhabt wird so, wie man das
mit dem Wort bezeichnet: „Diese sitzt ihnen locker im
Holster“.
Dieser sicherlich ans Tragische grenzende Vorfall bedarf
einer Untersuchung. Ich bitte aber auch Sie, Herr Rabatsch,
gerade auch bei einem solchen Vorgang, wo Bedauern und
Emotionen im Spiel sind, nicht zu Vorurteilen zu neigen. Wir
können, was die Berliner Polizei und den Schußwaffengebrauch
betrifft, im ganzen sagen, daß hier kein Mißbrauch
vorliegt. Wir können im ganzen sagen, daß hier verantwortliche
Ausbildung und verantwortliches Handeln dagewesen
sind. Und ich bitte Sie auch, einen solchen Vorgang nicht pro- (C)
pagandistisch dazu zu benutzen, das Ansehen der Polizei
gezielt und zweckbezogen zu diskreditieren.
Stellv. Präsident Franke: Die nächste Zusatzfrage stellt der
Abgeordnete Rabatsch.
Rabatsch (AL): Herr Innensenator Lummer, ist Ihnen bekannt,
daß der Landesjugendpfarrer Wittkopf während der
Trauerrede auf dem Bergfriedhof in Steglitz bitter beklagt hat,
daß von keiner der verantwortlichen Stellen nur der leiseste
Hinweis, das kleinste Zeichen eines Beileids oder eines Mitgefühls
in der hier jetzt von Ihnen geäußerten Weise entgegengebracht
worden ist? Die Angehörigen beklagen sich
in der Öffentlichkeit weiter darüber bitter, wie mit diesem
Todesfall und den Ursachen umgegangen wird. Es ist dringend
notwendig, hier dazu auch etwas zu sagen und sich mit
den Angehörigen darüber auseinanderzusetzen.
Stellv. Präsident Franke: Bitte schön, Herr Senator
Lummer!
Lummer, Bürgermeister und Senator für Inneres: Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Herr Rabatsch, mir ist das
nicht bekannt. Ich möchte Ihnen aber sagen, ich habe selbst
ernsthaft erwogen, zu der Beisetzung hinzugehen. Ich habe
nach Abwägung aller Gründe dafür und dagegen doch das
Ergebnis anerkennen müssen, daß vielleicht ein solcher Besuch
eher Mißverständnisse und zusätzliche Probleme geschaffen
hätte. Deshalb habe ich darauf verzichtet.
Es gibt im übrigen einen Brief an mich von Nachbarn aus
dem Haus und der Umgebung. Diesen Brief werde ich beantworten.
Stellv. Präsident Franke: Nächste Zusatzfrage stellt der
Abgeordnete Schmidt.
Schmidt (AL): Herr Lummer, Ihre letzte Antwort überzeugt
mich keinesfalls. Der Tod von Andreas Piber war am 22. November.
Ich frage den Senator für Inneres, warum er sein
Bedauern über den Tod von Andreas Piber den Angehörigen
gegenüber nicht in der Zeit vom 22.11. bis zum Tag der
Beerdigung zum Ausdruck gebracht hat.
Stellv. Präsident Franke: Bitte schön, Herr Senator!
Lummer, Bürgermeister und Senator für Inneres; Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmidt,
sicherlich ist es richtig, darauf zu verweisen, daß der Zeitablauf
das ermöglicht hätte. Wir haben uns öffentlich dazu
geäußert, und ich meine, das sei eine angemessene Erwiderung
gewesen. Ich verweise noch einmal darauf: Ich habe mir
diese Sache ernsthaft überlegt und war zu der Überzeugung
gekommen, daß ich Mißverständnisse zu vermeiden habe, solange
nicht klare Ergebnisse vorliegen.
Stellv. Präsident Franke: Die nächste Zusatzfrage stellt der
Abgeordnete Feilcke.
Feilcke (CDU): Herr Senator Lummer, teilen Sie meine
Auffassung im Gegensatz zu der des Kollegen Rabatsch, daß
gerade, um einen verantwortlichen Umgang jedes einzelnen
Beamten mit seiner Dienstwaffe zu ermöglichen, zu fördern
und vielleicht sicherzustellen, eine intensive Schießausbildung
notwendig ist?
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