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Volume 10. Januar 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1/1962 
Seite 31 
Nr. 5 
Anlage 3 
Eingliederungsplan 
nach Haushaltsstellen für die 
Einnahme-Gruppe 8 und die Ausgabe-Gruppen 0, 4 und 8 
Nummer Bezeichnung 
Einnahme-Gruppe 8 - Einmalige Einnahmen — 
Grundstücksgeschäfte 
Abführung der Einnahmen aus dem Verkauf von 
Grundstücken 
Wertersatz für die Übertragung von Grund- 
stücken in das Liegenschaftsvermögen 
Wertersatz für die Übertragung von Grund- 
stücken außerhalb des Liegenschaftsvermögens 
Wertersatz aus anderen Unterabschnitten für die 
Übertragung von Grundstücken außerhalb des 
Liegenschaftsvermögens 
.nhalt 
Sonstige einmalige Einnahmen 
805 
Dis 
889 
Zuwendungen 
890 Zuwendungen 
Ausgabe-Gruppe 0 — Persönliche Ausgaben — 
000 Dienstbezüge der planmäßigen Beamten (im 
Unterabschnitt B 0200: Amtsbezüge der Mit- 
glieder des Senats) 
Dienstbezüge und Unterhaltszuschüsse der 
nichtplanmäßigen Beamten 
005 Dienstbezüge der planmäßigen Richter 
006 Dienstbezüge der nichtplanmäßigen Richter 
010 
Vergütungen der planmäßigen Angestellten 
a11 
Vergütungen der nichtplanmäßigen 
Angestellten 
I12 
Vergütungen der Angestellten für Bau- 
maßnahmen 
Vergütungen des künstlerischen Personals 
015 
016 Vergütungen des Orchesterpersonals 
020 Löhne der ständigen Arbeiter 
021 Löhne der nichtständigen Arbeiter 
für planmäßige Beamte (im Unterabschnitt B 0200; für 
Mitglieder des Senats) 
Dienstbezüge für Beamte zur Anstellung und Assessoren 
Unterhaltszuschüsse für Ausbildungskräfte (Beamte im 
Vorbereitungsdienst) 
für Richter auf Lebenszeit 
für Richter auf Probe (Gerichtsassessoren) 
für Angestellte, die auf Dauerarbeitsgebieten, also im 
Regelfall während des ganzen Rechnungsjahres, beschäftigt 
werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeitszeit 45 Stun- 
den (vollbeschäftigte Angestellte) oder weniger als 
45 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Angestellte) 
beträgt 
für Angestellte, die nicht auf Dauerarbeitsgebieten, also 
zumeist, nicht während des ganzen Rechnungsjahres, be- 
schäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um 
vollbeschäftigte oder nichtvollbeschäftigte Angestellte 
ı1andelt 
für Ausbildungskräfte (Praktikanten, Volontäre u. ä.) 
für Angestellte, die zu Lasten von Ansätzen für einmalige 
Ausgaben für Baumaßnahmen beschäftigt werden 
für das künstlerische Personal der Oper, der Theater und 
des Philharmonischen Orchesters 
für das Orchesterpersonal: der Oper und des Philharmo- 
nischen Orchesters 
für Arbeiter, die während des ganzen Rechnungsjahres 
beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeits- 
zeit 45 Stunden (vollbeschäftigte Arbeiter) oder weniger 
als 45 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Arbeiter) 
beträgt 
für Arbeiter, die nicht während des ganzen Rechnungs- 
jahres beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es 
sich um vollbeschäftigte oder nicht vollbeschäftigte Arbeiter 
handelt 
Für Ausbildungskräfte (Lehrlinge, Praktikanten. u. ä.) 
"a
	        
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