1/1962
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Nr. 5
Anlage 3
Eingliederungsplan
nach Haushaltsstellen für die
Einnahme-Gruppe 8 und die Ausgabe-Gruppen 0, 4 und 8
Nummer Bezeichnung
Einnahme-Gruppe 8 - Einmalige Einnahmen —
Grundstücksgeschäfte
Abführung der Einnahmen aus dem Verkauf von
Grundstücken
Wertersatz für die Übertragung von Grund-
stücken in das Liegenschaftsvermögen
Wertersatz für die Übertragung von Grund-
stücken außerhalb des Liegenschaftsvermögens
Wertersatz aus anderen Unterabschnitten für die
Übertragung von Grundstücken außerhalb des
Liegenschaftsvermögens
.nhalt
Sonstige einmalige Einnahmen
805
Dis
889
Zuwendungen
890 Zuwendungen
Ausgabe-Gruppe 0 — Persönliche Ausgaben —
000 Dienstbezüge der planmäßigen Beamten (im
Unterabschnitt B 0200: Amtsbezüge der Mit-
glieder des Senats)
Dienstbezüge und Unterhaltszuschüsse der
nichtplanmäßigen Beamten
005 Dienstbezüge der planmäßigen Richter
006 Dienstbezüge der nichtplanmäßigen Richter
010
Vergütungen der planmäßigen Angestellten
a11
Vergütungen der nichtplanmäßigen
Angestellten
I12
Vergütungen der Angestellten für Bau-
maßnahmen
Vergütungen des künstlerischen Personals
015
016 Vergütungen des Orchesterpersonals
020 Löhne der ständigen Arbeiter
021 Löhne der nichtständigen Arbeiter
für planmäßige Beamte (im Unterabschnitt B 0200; für
Mitglieder des Senats)
Dienstbezüge für Beamte zur Anstellung und Assessoren
Unterhaltszuschüsse für Ausbildungskräfte (Beamte im
Vorbereitungsdienst)
für Richter auf Lebenszeit
für Richter auf Probe (Gerichtsassessoren)
für Angestellte, die auf Dauerarbeitsgebieten, also im
Regelfall während des ganzen Rechnungsjahres, beschäftigt
werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeitszeit 45 Stun-
den (vollbeschäftigte Angestellte) oder weniger als
45 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Angestellte)
beträgt
für Angestellte, die nicht auf Dauerarbeitsgebieten, also
zumeist, nicht während des ganzen Rechnungsjahres, be-
schäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um
vollbeschäftigte oder nichtvollbeschäftigte Angestellte
ı1andelt
für Ausbildungskräfte (Praktikanten, Volontäre u. ä.)
für Angestellte, die zu Lasten von Ansätzen für einmalige
Ausgaben für Baumaßnahmen beschäftigt werden
für das künstlerische Personal der Oper, der Theater und
des Philharmonischen Orchesters
für das Orchesterpersonal: der Oper und des Philharmo-
nischen Orchesters
für Arbeiter, die während des ganzen Rechnungsjahres
beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob die Arbeits-
zeit 45 Stunden (vollbeschäftigte Arbeiter) oder weniger
als 45 Stunden in der Woche (nichtvollbeschäftigte Arbeiter)
beträgt
für Arbeiter, die nicht während des ganzen Rechnungs-
jahres beschäftigt werden, ohne Rücksicht darauf, ob es
sich um vollbeschäftigte oder nicht vollbeschäftigte Arbeiter
handelt
Für Ausbildungskräfte (Lehrlinge, Praktikanten. u. ä.)
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