Path:
Volume 5. September 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1/1962 _ 
Seite 292 | 
Nr. 68 
7. In Besoldungsgruppe 8 
Aa) wird eingefügt 
‚Leitende Lehrschwestern, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 9“ 
und : 
„Leitende Oberpfleger“; 
b) wird hinter „Regierungshauptsekretäre“ das 
Fußnotenzeichen „5)“ angefügt; 
c) wird in Fußnote 5) hinter „Senator für Inne- 
res“ eingefügt: 
„den Regierungshauptsekretären im Voll- 
streckungsdienst der Lohnausgleichskasse 
Berlin und“. 
8. In Besoldungsgruppe 9 ; 
a) wird hinter 
„Fachlehrer 
an Berufs- und Berufsfachschulen‘. ange- 
fügt: „ , soweit nicht in der Besoldungs- 
gruppe A 10“; 
b) wird eingefügt: 
„Leitende Lehrschwestern, 
soweit nicht in der 
A 8“; 
ec) wird angefügt 
„Künftig wegfallend: 
Kanzleivorsteher, 4) 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6 
oder A 7 
Technische Assistenten, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe 
ATS 
d) erhält die Fußnote 1) folgende Fassung‘: 
Beamte, bei denen die Abschlußprüfung 
esiner höheren technischen Lehranstalt 
als Anstellungsvoraussetzung vorgeschrie- 
ben. ist, erhalten eine unwiderrufliche und 
ruhegehaltfähige Stellenzulage von 46,22 
DM, wenn sie diese Abschlußprüfung ab- 
gelegt haben. Dies gilt nur, wenn während 
des Besuchs der höheren technischen 
Lehranstalt keine Dienstbezüge gezahlt 
wurden.“; 
e) wird folgende Fußnote angefügt: 
„4) Als Leiter von Kanzleien mit mindestens 
40 Kanzleikräften.“. 
9. In Besoldungsgruppe 10 wird 
a) gestrichen 
„Fachlehrer 
an der Landeslehranstalt für medizinisch- 
technische Assistenten“; 
b) eingefügt 
„Fachlehrer 
an Berufs- und Berufsfachschulen, 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe 
A9 
an der Landeslehranstalt für medizinisch- 
technische Assistenten“ 
und 
„Künftig wegfallend: 
Turn- und Sportlehrerinnen‘“. 
10. Die Besoldungsgruppe 10 a erhält. folgende Fas- 
sung: 
„Besoldungsgruppe 10a 
621,71 —.657,53 — 693,85 — 
729,17 — 764,99 — 800,81 
836,63 — 872,45 — 908,27 — 
944,09 — 979,91 — 1015,73 — 
1051,55 DM 
Ortszuschlag: II 
Lehrer!)“ 
i) 
Erhalten für die Dauer der Tätigkeit im Justizvollzug eine wider- 
rufliche und nichtruhegehaltfähige Stellenzulage von 150 DM. Die 
Stellenzulage wird ruhegehaltfähig, wenn der Beamte während 
der Tätigkeit im Justizvollzug verstorben oder aus dieser Tätig- 
keit in den Ruhestand getreten ist. 
11.In Besoldungsgruppe 11 
a) wird gestrichen 
„Gewerbeoberlehrer2)?)“, 
„Handelsoberlehrer?)?)“, 
„Lehrer 
an Besonderen Schulen“, 
„Rektoren 
als Leiter von Grundschulen und Ober- 
schulen Praktischen Zweigest)“, 
„Rektoren 
als Ausbildungsleiter5)‘“, 
die Fußnote 5; 
b) wird eingefügt 
„Fachdozenten®)“, 
„Lehrer 
an Besonderen Schulen, soweit nicht in der 
Besoldungsgruppe "A. 123)“, 
„Lehrer mit zwei Wahlfächern?)®)“, 
hinter „Amtsanwälte1)“ - 
„ ‚soweit nicht in der Besoldungsgruppe 
A 12°; „ 
unter „Künftig wegfallend:“ 
„Mittelschullehrer 
Oberschullehrer“; 
werden in Fußnote 1 die Worte „25 vom 
Hundert“ durch die Worte „50 vom Hun- 
dert“. ersetzt, 
erhält Fußnote 3 folgende Fassung: . 
Erhalten für die Dauer der Tätigkeit 
im Justizvollzug‘ eine widerrufliche und 
nichtruhegehaltfähige Stellenzulage 
von 150 DM. Die Stellenzulage wird 
ruhegehaltfähig, wenn der Beamte 
während der Tätigkeit im Justizvollzug 
verstorben oder aus dieser Tätigkeit in 
den Ruhestand getreten ist.“, , N 
wird folgende Fußnote angefügt: 
‚s$) Erhalten eine unwiderrufliche und 
ruhegehaltfähige ‚Stellenzulage von 
46,22 DM.“. 
i2.In Besoldungsgruppe 12 
a) wird gestrichen 
„Gewerbeoberlehrer 
als ständige Vertreter der in die Besoldungs- 
gruppe A 14 eingereihten Berufs- und Berufs- 
fach-Schuldirektoren“; 
wird 
„Rektoren 
als Leiter ._ 
von Oberschulen Technischen Zweiges 
von Besonderen Schulen“ 
ersetzt durch 
„Rektoren . 
als Leiter 
von Grundschulen 
von Oberschulen Praktischen Zweiges 
von Oberschulen Technischen Zweiges 
von Besonderen Schulen®)“; 
wird eingefügt - 
„Gewerbeoberlehrer?)?)“, 
‚Handelsoberlehrer?)“, 
„Lehrer 
an Besonderen Schulen?)4), 
soweit nicht in-der Besoldungsgruppe A 11“, 
„Amtsanwälte, : 
soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 115)“:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.