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Volume 2. Juli 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

Ausgegeben am 2.7.1962 
Dienstblatt des Senats von“Berlin 
Teil I / Inneres — Justiz 
Berlın 
23 | 
Seite 259 
Nr. 56 
Inhalt: 
Nr.56 Verfahren bei Arbeitsunfähigkeit von Mitgliedern der Betriebskrankenkasse der Stadt Berlin; 
hier; Neuregelung des Verfahrens ab 1. Juli 1962 ...... 
Seite 259 
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Fernruf: 87 05 91 — (95) 4411 — | 25. 6.1962 
Inn II H 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4413 — 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten der Hauptverwaltung 
die Sparkasse der Stadt Berlin 
die Verwaltungsakademie 
die Lohnausgleichskasse Berlin 
die Währungsüberwachungsstelle (für Grundstücke) 
nachrichtlich 
an die Eigenbetriebe (außer BVG und Gasag) 
die Mitglieder AV Berlin 
Inn II 124 (Angestellte) und Inn II 125 (Arbeiter) zu ver 
wenden. Die bei einer Ersatzkasse versicherten Beschäftig- 
ten haben im übrigen den Beginn und die Beendigung der 
Arbeitsunfähigkeit sofort ihrer Ersatzkasse zu melden. 
rc OH 
Verfahren bei den Beschäftigungsstellen 
I. Krankmeldung 
Die arbeitsunfähig erkrankten Mitglieder der BKK 
(Arbeiter und Angestellte) haben die Erkrankung un- 
verzüglich ihrer Beschäftigungsstelle zu melden, wobei 
die vom behandelnden‘ Arzt ausgestellte „Arbeits- 
unfähigkeits-Meldung‘“ spätestens am 4. Arbeitstage 
der Arbeitsunfähigkeit verschlossen abgegeben oder 
eingesandt werden muß ($ 7 Abs. 2 DDO). Es ist den 
Dienststellen untersagt, verschlossene Arbeitsunfähig- 
keits-Meldungen zu öffnen; offen eingehende Meldungen 
sind sofort zu verschließen. Die Beschäftigungsstelle 
muß die Arbeitsunfähigkeits-Meldungen mit einem 
Eingangsstempel versehen, ggf. genügt ein deutlich 
sichtbar angebrachter Datumsstempel mit Handzeichen 
des Bearbeiters und Kurzbezeichnung der Dienststelle. 
B. 
Verfahren bei Arbeitsunfähigkeit 
von Mitgliedern der Betriebskrankenkasse 
der Stadt Berlin 
hier: Neuregelung des Verfahrens ab 1. Juli 1962 
2. 
Im Interesse aller Beteiligten ist darauf: hinzuwirken, 
daß die auf der Arbeitsunfähigkeits-Meldung einge- 
druckte „Erklärung des erkrankten Versicherten“ voll- 
ständig ausgefüllt wird, nämlich die Fragen ; 
a) nach der Ursache der Krankheit: 
aa) Berufskrankheit 
bb) Arbeitsunfall 
cc) sonstiger Unfall 
dd) nach. dem 31. August 1939 eingetretener und 
vom Versorgungsamt anerkannter Gesundheits- 
schaden 
b) nach der Weiterzahlung des Arbeitsentgelts 
c) ob Antrag auf Rente gestellt wurde 
d) ob durch Rentenbescheid bereits eine Rente zuge- 
billigt wurde 
beantwortet werden. 
Einzutragen sind dort ferner (ggf. von der Beschäfti- 
stelle) : 
Zuname, Vorname, beschäftigt als, Wohnung. 
Die Beschäftigungsstelle reicht die Arbeitsunfähig- 
keits-Meldung unverzüglich mit einem vorbereiteten 
„Laufzettel“ der Zweigstelle der BKK auf direktem 
Wege ein. Der Laufzettel ist auf die verschlossene Ar- 
beitsunfähigkeits-Meldung zu heften und von der Be- 
Schäftigungsstelle mit einem Absenderstempel zu ver- 
sehen; ggf. ist der Stempel handschriftlich soweit zu 
Verfahren allgemein 
I. Aufgabe des Verfahrens 
Mit dem seit Wiederaufnahme der Tätigkeit der Betriebs- 
krankenkasse der Stadt Berlin (BKK) am 1. Juli 1958 ein- 
geführten besonderen Verfahren bei Arbeitsunfähigkeit von 
Kassenmitgliedern sollten vor allem den Mitgliedern — so- 
weit wie möglich — Wege zu den Zweigstellen: der BKK 
erspart werden. In dem Bestreben, dieses Verfahren auch 
mit den Belangen der Verwaltung und der Kasse in Über- 
einstimmung zu bringen, wurde im Einvernehmen mit dem 
Senator für Finanzen ab 1. Mai 1960 für die Mitglieder der 
BKK (ausgenommen Beamte) das Verfahren bei Arbeits- 
unfähigkeit neu geregelt. 
Durch die Änderung des BMT-G, wonach den Arbeitern 
mit einer Beschäftigungszeit von mindestens 3 Jahren ab 
1. Juli 1962 im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Kranken- 
bezüge in Höhe des Urlaubslohns bis zur Höchstdauer von 
6 Wochen weitergezahlt werden, ist es notwendig, das Ver- 
fahren neu zu regeln. 
Soweit den Beschäftigungs- und den Gehalts- und Lohn- 
stellen durch diese Regelung Aufgaben für die BKK. über- 
tragen werden, gelten sie als Beauftragte der BKK. 
Die Bezirksämter werden gebeten, die Neuregelung ab 
1. Juli 1962 ebenfalls zu übernehmen. 
Bei der Durchführung dieser im Interesse aller Beteiligten 
getroffenen Vereinfachungsmaßnahmen bitte ich folgendes 
entsprechend zu beachten. 
A, 
3. 
Meckern 
II. Abgrenzung des Personenkreises, 
auf den das Verfahren Anwendung findet 
Dieses Verfahren findet nur auf die Mitglieder der BKK 
Anwendung. 
Bei der Erkrankung von Angestellten und Arbeitern, die 
einer Ersatzkasse angehören, sind für die Erkrankungs- 
anzeige und- die Gesundmeldung wie bisher die Vordrucke 
kann jeder, aber besser machen ...? Wenn Sie Ihre 
Kritik in Form von Verbesserungsvorschlägen äußern, 
macht sich das im übrigen auch in Form von Geld- 
belohnungen bezahlt. . 
Welche weiteren Einsender von Vorschlägen mit ins- 
gesamt 680,— ‚DM belohnt worden sind, sehen. Sie 
diesmal auf Seite 265 dieser Ausgabe.
	        
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