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Volume 2. Juli 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1/1962 | 
Seite 258 
Nr. 55 
(4) 
“) 
2) 
Die Beratungsstellen sind grundsätzlich stets dann zur 
Beurteilung der Geldbehältnisse usw. heranzuziehen, 
wenn es sich um Anträge auf Festsetzung von Sicher- 
heitsgrenzen in Höhe von mehr als 5 000 DM handelt. 
Darüber hinaus steht es im Ermessen der Festsetzungs- 
stelle, die Beratungsstellen. in Zweifelsfällen auch bei 
niedrigeren Sicherheitsgrenzen in Anspruch zu 
nehmen. 
4. Sicherheitsgrenzen für Kassetten 
und Einbauschränke 
Die Sicherheitsgrenze für Metallkassetten, die der Auf- 
bewahrung. von Geld und Geldeswerten dienen, kann 
auf 500 DM festgesetzt werden. Die Kassetten müssen 
aber zumindest nach Dienstschluß in vorhandene 
Schränke, Schreibtische oder ähnliche Behältnisse ein- 
zeschlossen werden. Sämtliche Schlüssel müssen, die 
Benutzer bei sich führen oder so sicher aufbewahren, 
Jaß sie. Unbefugten nicht zugänglich sind. 
Für einbruch- und schneidbrennsichere Einbauschränke 
mit einer allseitig schmelzsicheren Ummantelung (Ge- 
wicht etwa 300 kg); die in vorhandene Stahlschränke 
testverbunden eingebaut worden sind, kann die Sicher- 
neitsgrenze ohne Mitwirkung der Beratungsstellen auf 
10000 DM festgesetzt werden. 
5. Schlußbestimmung 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Juli 1962 in 
Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1967 außer 
Kraft. ; 
In Vertretung 
Striek 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, "Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87.0591 - (95) 44 61 - 
Reservelager: Senatsverwaltung: für Inneres - Org. Ref. 5 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 8705 91 - (95) 4461 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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