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Volume 29. Mai 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1/1962 
Seite 214 
Nr. 50 
‚Ausreichend geeignet“ ist, wer den Anforderungen, die billigerweise an einen Beamten seiner Dienststellung gestellt 
werden müssen, ohne Einschränkungen genügt. 
Als „kaum geeignet“ ist derjenige zu bezeichnen, der den Anforderungen der Bewertungsgruppe „ausreichend geeignet‘ 
nicht genügt, ohne jedoch bereits als ungeeignet angesehen werden zu können, 
„Nicht geeignet“ ist, wer den billigerweise an ihn zu stellenden Anforderungen nicht oder nur höchst unvollkommen 
öntspricht. 
Ergänzend ist zu den einzelnen Rubriken zu bemerken: 
L.- Für die derzeitige Tätigkeit: 
Hat der Beurteilte während des Berichtszeitraums. in verschiedenen Dienststellungen (z.B. als Bearbeiter eines 
Sachgebiets und später als Kassenleiter). keine gleichwertigen Leistungen gezeigt, so ist dies besonders zum Aus- 
druck zu bringen, z.B. als Sachbearbeiter „gut .geeignet‘“, als Kassenleiter „ausreichend geeignet“. 
» 
RL 
Anderweitige Verwendungsmöglichkeiten: 
Sowohl die anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten des Beamten in Ämtern mit gleichem Endgrundgehalt als 
auch gegebenenfalls die Verwendungsmöglichkeiten, mit denen eine Beförderung oder Höhergruppierung ($ 9 
Abs. 1 LfbG) verbunden ist, sind aufzuführen. Hierbei ist nicht nur das Referat, die Abteilung oder die Dienststelle, 
sondern der Bereich der Dienstbehörde, bei Beamten des gehobenen Dienstes der obersten Dienstbehörde und bei 
Beamten des höheren Dienstes die gesamte Berliner Landesverwaltung für anderweitige Verwendungsmöglichkeiten 
in Betracht zu ziehen. Möglichkeiten, mit denen aus laufbahnrechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer 
Zeit vernünftigerweise nicht gerechnet werden kann, sind nicht zu erwähnen, 
Eigene Wünsche und Absichten: 
Die eigenen beruflichen Wünsche und Absichten des Beamten bieten häufig wertvolle Anhaltspunkte für seinen 
zweckmäßigen und erfolgversprechenden Einsatz. Sie sind daher zusammen mit den Beweggründen des Beamten 
stichwortartig anzugeben. Sind die Wünsche und Absichten des Beamten nicht bekannt, so sind sie vor Abfassüng 
des Leistungsberichts, durch Rückfrage festzustellen. Ist dies nicht möglich, z.B. weil sich der Beamte. nicht ge- 
äußert hat, so ist dies kurz zu vermerken, 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 44 61 - 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 5 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 870591 - (95) 44 61 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36. Kohlfurter Straße 41-43
	        
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