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Nr. 46
Anlage 4
(8 20 Abs. 2)
Ausbildungsplan für die Verwaltungslehre
A. Bürolehrlinge der Hauptverwaltung
Ausbildungsabschnitt
Senatsverwaltung für Inneres
a) Abt AV oder Abt IV Wal
oder Haupt-Gehalts- und Lohnstelle
oder b) Statistisches Landesamt .
oder c) Standesamt 1 Berlin
Senatsverwaltung für Volksbildung ..
dDder Gesundheitswesen
Senatsverwaltung für Arbeit und Sozialwesen ....
oder Jugend und Sport
Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen ...
oder Wirtschaft und Kredit
oder Verkehr und Betriebe
Verwaltungsdruckerei ..ı.
oder Eigenbetrieb
oder Gebührenanstalt
oder Beschaffungsamt Berlin
Zeitraum
(Monate)
A
Bemerkungen
Die Bürolehrlinge sind für jeweils 3 Monate,
3 Monate,
2 Monate
in zwei verschiedenen Arbeitsgebieten auszubilden,
B. Bürolehrlinge der Bezirksverwaltungen
Ausbildungsabschnitt
Abt. Personal und Verwaltung
Verwaltungsamt ......
oder Gehalts- und Lohnstelle
oder Standesamt
oder Bezirkseinwohneramt
Abt. Finanzen Z
Haushaltsamt ....
oder Grundstücksamt
öüder Ausgleichsamt
Abt. Volksbildung
Abt. Sozialwesen ......
Abt. Jugend und Sport
Jugendpflege .....
oder Sportamt
Abt. Gesundheitswesen
Gesundheitsamt
oder Krankenanstalt
Abt. Wirtschaft
Gewerbeamt
Zeitraum
(Monate)
SE
Bemerkungen
Der Bürolehrling ist in mindestens zwei Arbeits-
gebieten dieser Abteilung (z. B. Kunstamt, Bücherei-
wesen usw.) zu beschäftigen.
Abt. Bau- und Wohnungswesen
Amt für Stadtplanung
oder Amt für Hochbau
oder Amt für Baulenkung
oder Amt für Tiefbau
oder Gartenbauamt
[m Auftrage
Schepp