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Volume 21. Mai 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

1/1962 
Seite 185 | 
Nr. 46 
Anlage 2 
(8 12 Abs. 2, $ 17 Abs. 1) 
Unterrichtspläne 
I. Hauptlehrgang 
Lfd. 
Nr. 
Stoffgebiet 
I. Unterrichtsabschnitt 
Staatsbürgerkunde 
(Einführung in das deutsche Staats- und Rechtsleben, 
insbesondere Behandlung der Prinzipien demokrati- 
scher Staatsordnung) 
Aufbau und Aufgaben der Berliner Verwaltung 
Organisation, Geschäftsordnung und Bürowesen 
Sprache und Stil in der Verwaltung) 
Deutsche Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert*) 
II. Unterrichtsabschnitt 
Staatsrecht 
Verwaltungsrecht 
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner 
Verfassungsrechts 
Bürgerliches Recht einschließlich der Grundzüge 
des Handelsrechts*) 
Gerichtsverfassung und Verfahren in Zivilsachen*) 
III. Unterrichtsabschnitt 
Sozialwesen und Grundzüge der Sozialversicherung 
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 
Beamtenrecht *) 
Arbeitsrecht *) 
Grundzüge des Steuerrechts*) 
Anmerkungen: 
L. Der BAUS umfaßt mindestens 140 Doppelstunden (= 90 Mi- 
nuten). 
Die Reihenfolge der Unterrichtsabschnitte I bis III ist bindend. 
Die mit *) gekennzeichneten Fächer können jedoch ausnahms- 
weise auch in einen anderen Unterrichtsabschnitt verlegt wer- 
den, soweit dies zu einer ordnungsmäßigen Gestaltung der 
Stundenpläne erforderlich ist. 
Die innerhalb eines Unterrichtsabschnittes genannten Fächer 
sind in_den Stundenplänen möglichst so anzusetzen, daß an 
jedem Unterrichtstage in der Regel drei Fächer behandelt 
werden. 
Die Monate Juli und August bleiben unterrichtsfrei. Mit Aus- 
nahme der unter lfd. Nrn. 4, 5, 10 und 15 genannten Stoffgebiete 
ist in jedem Fach eine Klausurarbeit unter Aufsicht zu schrei- 
ben. Die schriftlichen Arbeiten sind nach Durchsicht und Zen- 
sierung vom Unterrichtsleiter zurückzugeben und mit den Lehr- 
gangsteilnehmern zu besprechen. 
II. Abschlußlehrgang 
NEE Stoffgebiet 
Geschäftsordnung und Bürowesen 
Staatsrecht 
Gemeindeverfassungsrecht 
Verwaltungsrecht 
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen 
Sozialwesen 
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 
Arbeitsrecht 
Beamtenrecht 
Anmerkung: 
Der Lehrgang umfaßt mindestens 70 Doppelstunden (= 90 Minu- 
ten). Er beginnt im Laufe des letzten Ausbildungshalbjahres und 
wird wöchentlich an fünf Tagen durchgeführt. Der Unterricht ist 
so einzuteilen, daß an jedem Unterrichtstag möglichst drei Fächer 
behandelt werden. In jedem Unterrichtsfach ist eine Klausurarbeit 
unter Aufsicht zu fertigen, für die 1% Doppelstunden Zeit zu 
gewähren ist.
	        
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