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Nr. 46
Anlage 2
(8 12 Abs. 2, $ 17 Abs. 1)
Unterrichtspläne
I. Hauptlehrgang
Lfd.
Nr.
Stoffgebiet
I. Unterrichtsabschnitt
Staatsbürgerkunde
(Einführung in das deutsche Staats- und Rechtsleben,
insbesondere Behandlung der Prinzipien demokrati-
scher Staatsordnung)
Aufbau und Aufgaben der Berliner Verwaltung
Organisation, Geschäftsordnung und Bürowesen
Sprache und Stil in der Verwaltung)
Deutsche Geschichte im 19. und 20. Jahrhundert*)
II. Unterrichtsabschnitt
Staatsrecht
Verwaltungsrecht
Grundzüge des Gemeinderechts und des Berliner
Verfassungsrechts
Bürgerliches Recht einschließlich der Grundzüge
des Handelsrechts*)
Gerichtsverfassung und Verfahren in Zivilsachen*)
III. Unterrichtsabschnitt
Sozialwesen und Grundzüge der Sozialversicherung
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Beamtenrecht *)
Arbeitsrecht *)
Grundzüge des Steuerrechts*)
Anmerkungen:
L. Der BAUS umfaßt mindestens 140 Doppelstunden (= 90 Mi-
nuten).
Die Reihenfolge der Unterrichtsabschnitte I bis III ist bindend.
Die mit *) gekennzeichneten Fächer können jedoch ausnahms-
weise auch in einen anderen Unterrichtsabschnitt verlegt wer-
den, soweit dies zu einer ordnungsmäßigen Gestaltung der
Stundenpläne erforderlich ist.
Die innerhalb eines Unterrichtsabschnittes genannten Fächer
sind in_den Stundenplänen möglichst so anzusetzen, daß an
jedem Unterrichtstage in der Regel drei Fächer behandelt
werden.
Die Monate Juli und August bleiben unterrichtsfrei. Mit Aus-
nahme der unter lfd. Nrn. 4, 5, 10 und 15 genannten Stoffgebiete
ist in jedem Fach eine Klausurarbeit unter Aufsicht zu schrei-
ben. Die schriftlichen Arbeiten sind nach Durchsicht und Zen-
sierung vom Unterrichtsleiter zurückzugeben und mit den Lehr-
gangsteilnehmern zu besprechen.
II. Abschlußlehrgang
NEE Stoffgebiet
Geschäftsordnung und Bürowesen
Staatsrecht
Gemeindeverfassungsrecht
Verwaltungsrecht
Bürgerliches Recht und Verfahren in Zivilsachen
Sozialwesen
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Arbeitsrecht
Beamtenrecht
Anmerkung:
Der Lehrgang umfaßt mindestens 70 Doppelstunden (= 90 Minu-
ten). Er beginnt im Laufe des letzten Ausbildungshalbjahres und
wird wöchentlich an fünf Tagen durchgeführt. Der Unterricht ist
so einzuteilen, daß an jedem Unterrichtstag möglichst drei Fächer
behandelt werden. In jedem Unterrichtsfach ist eine Klausurarbeit
unter Aufsicht zu fertigen, für die 1% Doppelstunden Zeit zu
gewähren ist.