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1/1962
Seite 183
Nr. 46
Anlage ı
(8 11 Abs.1, 8 12 Abs. 1)
Einführungs- und Ausbildungsplan
ABSCHNITT I
Einführung in den Verwaltungsdienst
A. Regierungsassistentenanwärter
Ausbildungsabschnitt
Senatsverwaltung für Volksbildung
oder Gesundheitswesen
oder Arbeit und Sozialwesen
oder Jugend und’ Sport
oder Verkehr und Betriebe
oder Wirtschaft und Kredit
ader Bau- und Wohnungswesen
oder Inneres
Zeitraum
(Monate)
Bemerkungen
Die Anwärter sind hauptsächlich in einer größeren
Postverteilungsstelle' zu beschäftigen, mit der Ge-
schäftsordnung, insbesondere der Aktenführung, Re-
gistratur, dem Geschäftsgang und den Grundsätzen
der Büroarbeit bekanntzumachen und zu einfachem
Schriftwechsel (nach Vordrucken) heranzuziehen.
B. Stadtassistentenanwärter
Ausbildungsabschnitt
Abteilung Personal und Verwaltung
oder Abt. Finanzen
der Abt. Volksbildung
öder Abt. Gesundheitswesen
oder Abt. Sozialwesen
der Abt. Jugend und Sport
oder Abt. Wirtschaft
oder Abt. Bau- und Wohnungswesen
FF
Zeitraum
(Monate)
a
D}
BD
Na_-
Siehe unter. A.
Bemerkungen
ABSCHNITT II
Allgemeiner Ausbildungsplan
A. Regierungsassistentenanwärter
Ausbildungsabschnitt
Zeitraum
(Monate)
Senatsverwaltung für Inneres
Landeshauptkasse ...
Bezirksverwaltung
a) Abt. SoZlalWesSCH 4407 ur HEMER RRERF TREE
b) Abt. Jugend und Sport ......0.00000 00a
und
c) Abt. Bau- und Wohnungswesen .............
oder
d). Abt. Finanzen
) (Haushaltsamt,
Grundstücksamt)
oder
e) Abt. Gesundheitswesen
(Krankenanstalt)
3
Sl
Bemerkungen
Die: Ausbildung ist in der Personalstelle für Beamte
oder in einem Pensionsabschnitt und in der Personal-
stelle für Angestellte durchzuführen.
Beschäftigung der Anwärter insbesondere in den
Haushaltssachgebieten, beim Gegenbuchführer und den
Arbeitsgebieten Vorschuß- und Verwahrungskonto.
In Ausnahmefällen können die Anwärter auch einer
Bezirkskasse zur Ausbildung zugewiesen werden.
Die Anwärter sind nach Möglichkeit in das Bezirks-
amt ihres Wohnbezirks abzuordnen und während
lieser Ausbildung insbesondere auf die bezirkseigenen
Angelegenheiten hinzuweisen.