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Volume 7. März 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

"1/1962 
' Seite 154 
Nr. 29—31 
halt aufgekommen war; die Aufnahme in den Haus- 
stand ist auch in den Fällen anzunehmen, in denen 
der Beamte oder Ruhestandsbeamte das Kind auf 
seine Kosten anderweitig untergebracht hatte, ohne 
daß der Familienzusammenhang mit seinem Haus- 
stand dauernd aufgehoben sein sollte. 
Die RL Nr. 2 Abs. 3 zu 8 126 BBG ist mit Wirkung vom 
1. Januar 1962 in diesen Fällen nicht mehr anzuwenden. 
Für die Durchführung des 8 164 Abs.2 BBG erlangt 
die Änderung des $8 1708 BGB erst vom 1. Januar 1964 
an Bedeutung. Die Überprüfung der Auswirkungen 
dieser Änderung auf die Bewilligung von Unterhalts- 
beiträgen nach 8 164 Abs.2 BBG kann deshalb bis zur 
Neufassung der RL zurückgestellt werden. 
x a In HD 1 EEE PTUE 
[|__z31 | Fornruf: 87 0591 — (95) 4049 — GE? 2.1962 
Bundschreiben 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Eerlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter — PV und Vbildg/Schul — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
3 
Durchführung des G 131, 
der Wiedergutmachungsgesetze 
für den öffentlichen Dienst 
und des Landesbeamtengesetzes 
hier: Gewährung von Unfallausgleich 
nach 8 139 BBG / 8 130 LBG. 
[_x30_] 
uB III p 
Fernruf: 2 11 982) 204 — | 21.2. 1962 
Inn IV A2 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4474 — 
Fin I1-F 6 
Fernruf: 24 0011 — (982) 441 — 
Der Bundesminister des Innern hat sich auf Grund der 
VV Nr. 2 Buchst. b zu $ 155 BBG damit einverstanden er- 
klärt, daß den infolge eines Dienstunfalles schwerbeschä- 
digten Empfängern von Unfallausgleich der aus Anlaß der 
Vollendung‘ des 65. Lebensjahres um 10,— DM erhöhte 
Unfallausgleich nach $ 139 Abs. 1 BBG in Verbindung mit 
8 31 Abs. 1 Satz 2 BVG vom Beginn des Monats an ge- 
währt wird, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden. 
Bei der Durchführung des $ 130 Abs.1 LBG in Verbindung 
mit 8 31 Abs.1 Satz 2 BVG bitte ich in der gleichen Weise 
zu verfahren. 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten‘ des Abgeordnetenhauses von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Im Auftrage 
Schröder 
Änderung der Verwaltungsvorschriften 
über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge 
für Dienstfahrten in Berlin 
Berichtigung 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 1962 - 
Senatsbeschluß Nr. 3356/62 — die Verwaltungsvorschriften 
über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienst- 
fahrten in Berlin vom 20. Dezember 1960 (DbIl 1/1961 Nr. 5) 
wie folgt geändert: 
Abschnitt VIII Geltungsdauer erhält folgenden Wortlaut: 
VIII. Geltungsdauer 
Die Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1961 
in Kraft; sie gelten zunächst bis zum 31. Dezember 
1962. 
Betr.: Dbl 1/1962 Nr. 8 
Im Abs. 9 der Ausführungsvorschriften zu $ 14 Abs. 1 des 
Haushaltsgesetzes 1962 sind folgende Berichtigungen vor- 
zunehmen: 
1. In Satz 1 muß es statt „$ 8 Abs.1 BMT-G“ heißen: 
„$ 8 Abs. 3 BMT-G“. 
Satz 7 muß lauten: 
„Werden Angestellten oder Arbeitern bei längeren 
Personalausfällen vertretungsweise höherwertige Auf- 
gaben übertragen und ist eine Verteilung dieser Auf- 
gaben auf höher eingereihte Dienstkräfte nicht mög- 
lich, so gilt meine Genehmigung bzw. die Genehmigung 
des Senators für Finanzen zur Zahlung der persön- 
lichen Zulage nach $ 24 Abs.2 BAT bzw. nach dem 
Zusatz für Berlin zu $ 8 Abs. 3 BMT-G als erteilt.“ 
In Vertretung 
Dr. Urban 
Amtliche Mitteilungen 
GeschZ.: Inn —- Org.Ref. 1 b — 0620/2 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4002 — 
| 
Der Verwaltungsangestellte Günter Meyer, 
Senator für Bau- und Wohnungswesen, Abteilung VII, 
in Höhe von 100,— DM. 
Herr Meyer hat vorgeschlagen, genormte Sinnbilder und 
Zeichen in die Lagepläne nicht mehr einzuzeichnen, sondern 
durch Stempelaufdruck einzusetzen, und hat zugleich eine 
Stempelvorrichtung hierfür entworfen. 
Die Verwaltungsangestellten Manfred Woltmann, Karl- 
Heinz Hennig, Helmut Bronsch, 
Senator für Bau- und Wohnungswesen, Abteilung VII, 
in Höhe von insgesamt 100,— DM. 
Die Herren Woltmann, Hennig und Bronsch haben gemeinsam 
den Vorschlag eingereicht, zur besseren Durchführung der 
Erfassung sämtlicher Einleitungen und Entnahmen an den 
Berliner Gewässern bei den über Wasser liegenden HEinleitun- 
yen fotografische Aufnahmen zu fertigen. 
Prämiierte Verbesserungsvorschläge 
Für Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Verwal- 
tungsarbeit, die vom. Prüfungsausschuß gemäß Dbl 11/191 Nr. 25 
angenommen worden sind, haben folgende Verwaltungsangehörige 
Geldbelohnungen erhalten : 
Der Verwaltungsangestellte Karl Horn, 
Berliner Stadtreinigung, 
in Höhe von 300,— DM. 
Herr’ Horn hat angeregt, die Motorkarren der Berliner‘ Stadt- 
reinigung für die Kehrrichtabfuhr mit einem Behälter auszu- 
statten, der zur schnelleren Entladung. auf den Gerätehöfen 
hydraulisch kippbar ist. 
3.
	        
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