"1/1962
' Seite 154
Nr. 29—31
halt aufgekommen war; die Aufnahme in den Haus-
stand ist auch in den Fällen anzunehmen, in denen
der Beamte oder Ruhestandsbeamte das Kind auf
seine Kosten anderweitig untergebracht hatte, ohne
daß der Familienzusammenhang mit seinem Haus-
stand dauernd aufgehoben sein sollte.
Die RL Nr. 2 Abs. 3 zu 8 126 BBG ist mit Wirkung vom
1. Januar 1962 in diesen Fällen nicht mehr anzuwenden.
Für die Durchführung des 8 164 Abs.2 BBG erlangt
die Änderung des $8 1708 BGB erst vom 1. Januar 1964
an Bedeutung. Die Überprüfung der Auswirkungen
dieser Änderung auf die Bewilligung von Unterhalts-
beiträgen nach 8 164 Abs.2 BBG kann deshalb bis zur
Neufassung der RL zurückgestellt werden.
x a In HD 1 EEE PTUE
[|__z31 | Fornruf: 87 0591 — (95) 4049 — GE? 2.1962
Bundschreiben
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Eerlin
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
die Bezirksämter — PV und Vbildg/Schul —
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
3
Durchführung des G 131,
der Wiedergutmachungsgesetze
für den öffentlichen Dienst
und des Landesbeamtengesetzes
hier: Gewährung von Unfallausgleich
nach 8 139 BBG / 8 130 LBG.
[_x30_]
uB III p
Fernruf: 2 11 982) 204 — | 21.2. 1962
Inn IV A2
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4474 —
Fin I1-F 6
Fernruf: 24 0011 — (982) 441 —
Der Bundesminister des Innern hat sich auf Grund der
VV Nr. 2 Buchst. b zu $ 155 BBG damit einverstanden er-
klärt, daß den infolge eines Dienstunfalles schwerbeschä-
digten Empfängern von Unfallausgleich der aus Anlaß der
Vollendung‘ des 65. Lebensjahres um 10,— DM erhöhte
Unfallausgleich nach $ 139 Abs. 1 BBG in Verbindung mit
8 31 Abs. 1 Satz 2 BVG vom Beginn des Monats an ge-
währt wird, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Bei der Durchführung des $ 130 Abs.1 LBG in Verbindung
mit 8 31 Abs.1 Satz 2 BVG bitte ich in der gleichen Weise
zu verfahren.
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten‘ des Abgeordnetenhauses von Berlin
die Bezirksämter
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
nachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften
Im Auftrage
Schröder
Änderung der Verwaltungsvorschriften
über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge
für Dienstfahrten in Berlin
Berichtigung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Februar 1962 -
Senatsbeschluß Nr. 3356/62 — die Verwaltungsvorschriften
über die Benutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienst-
fahrten in Berlin vom 20. Dezember 1960 (DbIl 1/1961 Nr. 5)
wie folgt geändert:
Abschnitt VIII Geltungsdauer erhält folgenden Wortlaut:
VIII. Geltungsdauer
Die Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1961
in Kraft; sie gelten zunächst bis zum 31. Dezember
1962.
Betr.: Dbl 1/1962 Nr. 8
Im Abs. 9 der Ausführungsvorschriften zu $ 14 Abs. 1 des
Haushaltsgesetzes 1962 sind folgende Berichtigungen vor-
zunehmen:
1. In Satz 1 muß es statt „$ 8 Abs.1 BMT-G“ heißen:
„$ 8 Abs. 3 BMT-G“.
Satz 7 muß lauten:
„Werden Angestellten oder Arbeitern bei längeren
Personalausfällen vertretungsweise höherwertige Auf-
gaben übertragen und ist eine Verteilung dieser Auf-
gaben auf höher eingereihte Dienstkräfte nicht mög-
lich, so gilt meine Genehmigung bzw. die Genehmigung
des Senators für Finanzen zur Zahlung der persön-
lichen Zulage nach $ 24 Abs.2 BAT bzw. nach dem
Zusatz für Berlin zu $ 8 Abs. 3 BMT-G als erteilt.“
In Vertretung
Dr. Urban
Amtliche Mitteilungen
GeschZ.: Inn —- Org.Ref. 1 b — 0620/2
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4002 —
|
Der Verwaltungsangestellte Günter Meyer,
Senator für Bau- und Wohnungswesen, Abteilung VII,
in Höhe von 100,— DM.
Herr Meyer hat vorgeschlagen, genormte Sinnbilder und
Zeichen in die Lagepläne nicht mehr einzuzeichnen, sondern
durch Stempelaufdruck einzusetzen, und hat zugleich eine
Stempelvorrichtung hierfür entworfen.
Die Verwaltungsangestellten Manfred Woltmann, Karl-
Heinz Hennig, Helmut Bronsch,
Senator für Bau- und Wohnungswesen, Abteilung VII,
in Höhe von insgesamt 100,— DM.
Die Herren Woltmann, Hennig und Bronsch haben gemeinsam
den Vorschlag eingereicht, zur besseren Durchführung der
Erfassung sämtlicher Einleitungen und Entnahmen an den
Berliner Gewässern bei den über Wasser liegenden HEinleitun-
yen fotografische Aufnahmen zu fertigen.
Prämiierte Verbesserungsvorschläge
Für Vorschläge zur Verbesserung und Vereinfachung der Verwal-
tungsarbeit, die vom. Prüfungsausschuß gemäß Dbl 11/191 Nr. 25
angenommen worden sind, haben folgende Verwaltungsangehörige
Geldbelohnungen erhalten :
Der Verwaltungsangestellte Karl Horn,
Berliner Stadtreinigung,
in Höhe von 300,— DM.
Herr’ Horn hat angeregt, die Motorkarren der Berliner‘ Stadt-
reinigung für die Kehrrichtabfuhr mit einem Behälter auszu-
statten, der zur schnelleren Entladung. auf den Gerätehöfen
hydraulisch kippbar ist.
3.