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Volume 20. Februar 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

"1/1962 
Seite 130 | 
Nr. 16 
Boten ; 
Brandwachen 
Dachdecker 
Desinfektor 
Eichpersonal 
Eichhelfer 
Eisarbeiter in Kühlanlagen 
Eisbahnarbeiter 
Elektrokarrenfahrer 
Ermittler 
Essenfahrer 
Fangangestellte des amtlichen Hundefangs 
Feldmesser 
Filterarbeiter 
Fischer 
Fischereischutzboot-Führer 
Forstarbeiter 
Fräsenführer 
Friedhofsarbeiter 
Fundsachenverwalter 
Gießfrauen 
Gleisarbeiter 
Grabenarbeiter 
Grabenaufseher 
Gruftanfertiger 
° 
Grundädwasserableser 
Hallenwärter im Krematorium 
Hauspersonal in Altersheimen 
Heizer 
(an Kesseln mit Koks- oder Kohlenfeuerung‘) 
Heizer im Krematorium 
(am Verbrennungsofen) 
Regenschutz nach Nr. 6. Abs. 2 
Wachmantel 
 ilestierel } nach Nr. 6 Abs. 2 
Dachdeckerschuhe 
nur ‚bei Teerarbeiten: 
Schutzanzug 
Hose $ . 
Jacke 
Kopfschutz (waschbar) 
aur bei Außeneichungen: 
Schutzkittel oder Schutzanzug 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
nur bei Inneneichungen: 
Schutzkittel 
nur bei Schiffseichungen: 
wasserdichter Schutzanzug 
Gummistiefel 
Schutz- bzw. Kesselanzug 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzschürze 
warme Jacke . 
wasserdichte Schürze . 
Gummistiefel mit Gleitschutzsohlen 
Regenschutz 
er } nach Nr. 6 Abs. 2 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzschürze 
Regenschutz nach” Nr. 6 Abs. 2 
wasserdichte Schürze 
Lederschaftstiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel . 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzanzug (desinfiziert) 
Gummistiefel 
Gummihosen 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
nur bei Wartungsarbeiten; 
Schutzanzug 
nur zur Schädlingsbekämpfung: 
Schutzanzug 
nur bei Wasserarbeiten: 
Gummistiefel 
nur beim Abräumen von Waldbrandflächen: 
Schutzanzüug 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
nur bei besonders gefährdenden oder verschmutzenden 
Arbeiten: 
Schutzanzug 
Schutzkittel ; 
Schutzschürze 
Holzschuhe 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr, 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzkittel 
nur bei Umgang mit kranken Heiminsassen: 
Schutzkittel T 
Holzpantoffeln 
nur beim Befahren der Kessel: 
Kesselanzug 
Schutzschuhe 
Schutzanzug 
nur bei Umgang‘ mit Leidtragenden: 
schwarzer Schutzkittel
	        
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