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Volume 20. Februar 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

WI/L962 
Seite 129 
Nr. 16 
Nachweisung der Schutzkleidung 
Hinweise: 
Die allgemeine Nachweisung gilt ergänzend für alle 
übrigen Nachweisungen, 
An Stelle der in den Nachweisungen aufgeführten Holz: 
pantoffeln können wahlweise Überziehschuhe mit Gleit- 
schutzsohlen (nicht Gummistiefel) gewährt werden. 
Außer der in den Nachweisungen aufgeführten Schutz- 
zleidung können auch Schutzkleidung und besondere 
Schutzausrüstungen nach Nr, 6 der Richtlinien ge- 
währt werden. 
1. 
2 
- Allgemein — 
Schutzanzug S 
Gummistiefel mit Gleitschutzsohlen 
Mütze 
wasserdichte Schürze 
Holzpantoffeln . 
nur bei besonders verschmutzenden Arbeiten: 
Schutzanzug 
Gummistiefel mit Gleitschutzsohlen 
Schutzkittel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzanzug 
wasserdichte Schürze 
Gummistiefel .mit Gleitschutzsohlen 
warme Fausthandschuhe nach Nr. 6 Abs. 2 
nur bei Reinigungs- und Aufräumungsarbeiten: 
Schutzanzug 
Gummistiefel mit Gleitschutzsohlen 
Holzschuhe 
Backanzug 
Schutzmütze 
Holzpantoffeln 
Holzschuhe 
Schutzanzug 
Kletteranzug, 
Kletterstiefel 
nur bei landwirtschaftlichen Arbeiten: 
Schutzanzug 
nur im Torfstich: 
Schutzanzug 
Gummistiefel 
nur bei Arbeiten in Werkstätten: 
Schutzkittel 
Kittel 
Gummischürze 
Aaube 
Schutzkittel 
Abschmierarbeiter 
Abwaschfrauen 
Arbeiter an Leitungsanlagen und Rohrleger 
Arbeiter im Krematorium 
(nicht Friedhofsarbeiter) 
Arbeiter an Motormähmaschinen 
Arbeiter im Vieh- und Schlachthof 
Arbeiter in Markthallen und Märkten 
Autoelektriker 
Bäcker 
Batteriewärter 
Baukontrolleure 
Baumkletterer 
Beamte und Angestellte des Aufsichtsdienstes 
der JVA 
Beschäftigte in Molkereien 
Beschäftigte des Rechenzentrums und der 
Lochkartenzentralen im Großmaschinensaal, 
Elektronenrechenraum, Schneideraum 
Beschäftigte, die Vervielfältigungsmaschinen 
(z. B. Ormig, Adrema, Rotaprint usw.) be- 
dienen 
Bestatter 
Schutzkittel 
Litewka mit Halsbinde 
Hose 
Mütze 
Handschuhe 
Wintermantel 
Regenschutz } nach Nr. 6 Abs. 2 
Schutzkittel 
Betreuungspersonal in Aufnahmeheimen für 
Obdachlose (Fürsorger, Kindertagesstätten- 
leiterin, Kindergärtnerin, Pflegepersonal) 
Betriebsbeamte in Markthallen und Märkten 
Schutzkittel . 
Wintermantel nach Nr. 6 Abs. 2 
Wintermantel 
Regenschutz } nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Gummistiefel 
Regenschutz nach Nr. 6 Abs. 2 
Bewachungspersonal in Markthallen und 
Märkten 
Bisamrattenjäger 
Bohrhelfer 
Bootsbesatzungen
	        
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