Area dahan am KR 49 4R
AUSSER CDEN all D. 14. 1901
Dienstblatf des Senats vön Berlin
Teil I Inneres — Justiz
In halt
Nr. 95 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Bauverwaltungskostenrichtliniem 1.4404
Nr.96 KEingruppierung der Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst ...,.00
Nr. 97 Änderung der Satzung. der Betriebskrankenkasse der Stadt Berlin Wie ss ET
Nr.98 Neufassung des Schwerbeschädigtengesetzes; hier Beschäftigung von Schwerbeschädigten .......
1/1961
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Nr. 95
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Fin II F 14 x Aa
Fernruf: 24 00 11 — (982) 440 — [ 30. 10. 1961}
Inn HIN 3 DbI 11/1961
Fernruf: 870591 - (95) 4451 - Nr. 39‘
BauWohn VIB2
Fernruf: 870591 - (95) 4657 - DPLVIAD61
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
die Bezirksämter
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 1961 die
nachstehenden Verwaltungsvorschriften beschlossen (Se-
natsbeschluß Nr. 3004/61), die ich hiermit bekanntgebe.
WOliIf
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung
der Bauverwaltungskostenrichtlinien
Auf Grund des 86 Abs.1 AZG wird bestimmt:
Änderung von Staffelsätzen für persönliche Verwal-
tungskosten
Die Tabelle der Staffelsätze in Ziffer 8 Abs.1 der
Richtlinien über Verwaltungskosten für die Vorberei-
tung und Durchführung baulicher Maßnahmen (Bau-
verwaltungskostenrichtlinien) vom 12. April 1956
(Dbl I Nr. 47 — II Nr. 15 — VI Nr. 17) wird wegen
der im Tiefbau eingetretenen Änderung der Relation
zwischen Baukosten und persönlichen Verwaltungs-
kosten wie folgt neu festgesetzt:
Anrechnungsfähige Hochbau Sonstiger Gartenbau
Staflel Baukostensumme 1) Straßenbau Tiefbau »
v. H. der anrechnungsfähigen Baukostensumme .(Mindest-DM-Beträge
in Klammern)
I über
II über
III über
IV über
V über
VI über
VII über
VIII über
IX über
5000 bis 100000 8,0
100 000 bis 250000 7,5 (8000)
250 000 bis 500000 7,0 (18750)
500 000 bis 1000000 6,5 . (35 000)
1000 000 bis 2500000 6,0 (65000)
2500000 bis 5000000 5,5 (150 000)
5000 000 bis 7500000 5,0 (275 000)
7500 000 bis 10000000 4,8 (375 000)
10 000 000 4,5 (480 000)
9,5 2) 5,5
9,0 (9500) 2) 4,0 (5500)
7,5 (22500) 7,5‘ (22500) 3,5 (10000)
6,5 (37500) 6,5 (37500) 3,0 (17500)
5,5 (65000) 5,5 (65000) 2,5 (30000)
5,0 (137500) 5,0 (137500) 2,0 (62500)
4,0 (250 9 4,0 (250.000)
3,8 (400 000)
1) gegenüber’ der bisherigen Fassung unveränderte v.-H.-Sätze und Mindestbeträge.
2) nach dem tatsächlichen Bedarf zu veranschlagen.
Regelung für neu zu erstellende Bauausführungsunter-
lagen
Bei der Aufstellung neuer Bauausführungsunterlagen
für Vorhaben äes Tiefbaues sind ab sofort die neuen
Staffelsätze anzuwenden.
Regelung für bereits erstellte Bauausführungsunter-
lagen
(1) Um umfangreiche Einzelberechnungen zu vermei
den, wird als Übergangsregelung bei den Vorhaben des
Tiefbaues, für die die Bauausführungsunterlagen be-
reits aufgestellt sind und bei denen die Bauverwal-
tungskosten nach den bisherigen Staffelsätzen berech-
net wurden, zur Angleichung der persönlichen
Verwaltungskosten an die neuen Staffelsätze ein
einheitlicher Zuschlag von 20 v.H. gewährt, und zwar
a) auf die noch zur Verfügung stehenden persönlichen
Verwaltungskosten
für im Rechnungsjahr 1961 fortzuführende
oder abzuschließende. Vorhaben; ;
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ES