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Volume 5. Dezember 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Area dahan am KR 49 4R 
AUSSER CDEN all D. 14. 1901 
Dienstblatf des Senats vön Berlin 
Teil I Inneres — Justiz 
In halt 
Nr. 95 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Bauverwaltungskostenrichtliniem 1.4404 
Nr.96 KEingruppierung der Angestellten im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst ...,.00 
Nr. 97 Änderung der Satzung. der Betriebskrankenkasse der Stadt Berlin Wie ss ET 
Nr.98 Neufassung des Schwerbeschädigtengesetzes; hier Beschäftigung von Schwerbeschädigten ....... 
1/1961 
Seite 285 
Nr. 95 
Seite 285 
Seite 286 
Seite 287 
Seite 289 
Fin II F 14 x Aa 
Fernruf: 24 00 11 — (982) 440 — [ 30. 10. 1961} 
Inn HIN 3 DbI 11/1961 
Fernruf: 870591 - (95) 4451 - Nr. 39‘ 
BauWohn VIB2 
Fernruf: 870591 - (95) 4657 - DPLVIAD61 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 1961 die 
nachstehenden Verwaltungsvorschriften beschlossen (Se- 
natsbeschluß Nr. 3004/61), die ich hiermit bekanntgebe. 
WOliIf 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung 
der Bauverwaltungskostenrichtlinien 
Auf Grund des 86 Abs.1 AZG wird bestimmt: 
Änderung von Staffelsätzen für persönliche Verwal- 
tungskosten 
Die Tabelle der Staffelsätze in Ziffer 8 Abs.1 der 
Richtlinien über Verwaltungskosten für die Vorberei- 
tung und Durchführung baulicher Maßnahmen (Bau- 
verwaltungskostenrichtlinien) vom 12. April 1956 
(Dbl I Nr. 47 — II Nr. 15 — VI Nr. 17) wird wegen 
der im Tiefbau eingetretenen Änderung der Relation 
zwischen Baukosten und persönlichen Verwaltungs- 
kosten wie folgt neu festgesetzt: 
Anrechnungsfähige Hochbau Sonstiger Gartenbau 
Staflel Baukostensumme 1) Straßenbau Tiefbau » 
v. H. der anrechnungsfähigen Baukostensumme .(Mindest-DM-Beträge 
in Klammern) 
I über 
II über 
III über 
IV über 
V über 
VI über 
VII über 
VIII über 
IX über 
5000 bis 100000 8,0 
100 000 bis 250000 7,5 (8000) 
250 000 bis 500000 7,0 (18750) 
500 000 bis 1000000 6,5 . (35 000) 
1000 000 bis 2500000 6,0 (65000) 
2500000 bis 5000000 5,5 (150 000) 
5000 000 bis 7500000 5,0 (275 000) 
7500 000 bis 10000000 4,8 (375 000) 
10 000 000 4,5 (480 000) 
9,5 2) 5,5 
9,0 (9500) 2) 4,0 (5500) 
7,5 (22500) 7,5‘ (22500) 3,5 (10000) 
6,5 (37500) 6,5 (37500) 3,0 (17500) 
5,5 (65000) 5,5 (65000) 2,5 (30000) 
5,0 (137500) 5,0 (137500) 2,0 (62500) 
4,0 (250 9 4,0 (250.000) 
3,8 (400 000) 
1) gegenüber’ der bisherigen Fassung unveränderte v.-H.-Sätze und Mindestbeträge. 
2) nach dem tatsächlichen Bedarf zu veranschlagen. 
Regelung für neu zu erstellende Bauausführungsunter- 
lagen 
Bei der Aufstellung neuer Bauausführungsunterlagen 
für Vorhaben äes Tiefbaues sind ab sofort die neuen 
Staffelsätze anzuwenden. 
Regelung für bereits erstellte Bauausführungsunter- 
lagen 
(1) Um umfangreiche Einzelberechnungen zu vermei 
den, wird als Übergangsregelung bei den Vorhaben des 
Tiefbaues, für die die Bauausführungsunterlagen be- 
reits aufgestellt sind und bei denen die Bauverwal- 
tungskosten nach den bisherigen Staffelsätzen berech- 
net wurden, zur Angleichung der persönlichen 
Verwaltungskosten an die neuen Staffelsätze ein 
einheitlicher Zuschlag von 20 v.H. gewährt, und zwar 
a) auf die noch zur Verfügung stehenden persönlichen 
Verwaltungskosten 
für im Rechnungsjahr 1961 fortzuführende 
oder abzuschließende. Vorhaben; ; 
RE 
ES
	        
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