Path:
Volume 18. August 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

71/1961” 
Seite 191 
Nr. 73—714 
z In HM C3a 
| 1-73 ] Fernruf: 870591 — (95) 44 45 — [ 22.7: 1961 | 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung 
öffentlicher Verwaltungen, Betriebe und gemein- 
wirtschaftlicher Unternehmungen in Berlin (AV Berlin) 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Vereinbarung gemäß 8 1 Abs.?2 BMT-G 
über die Verhältnisse der Handwerkerlehrlinge; 
hier: Erhöhung der Lehrlingsentgelte 
ab 1. April 1961 
— Dbl 1/1960 Nr. 36 — 
Zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber- 
verbände und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Trans- 
port und Verkehr — Hauptvorstand — wurde mit Datum vom 
15. Mai 1961 ein Tarifvertrag über die Erhöhung der Lehr- 
lingsentgelte abgeschlossen. 
Nach diesem Tarifvertrag, den die Mitgliederversammlung 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände 
(VKA) am 27. Juni 1961 einstimmig genehmigte, treten mit 
Wirkung vom 1. April 1961 folgende Änderungen der Ver- 
einbarung gemäß 81 Abs.2 BMT-G über die Verhältnisse 
der Handwerkerlehrlinge vom 2. November 1953 in der am 
31. März 1961 geltenden Fassung ein: 
Die Absätze 2 bis 5 des 88 erhalten folgende Fassung 
„(2) Das Lehrlingsentgelt beträgt im ersten Lehrjahr 
a) bei Lehrbeginn vor Vollendung des 18. Le- 
bensjahrtes 14.0404 H EEE EEE KERN ER 77 DM 
b) bei Lehrbeginn nach Vollendung des 18. Le- 
bensjahresS ....0.0 00004 0a sel 96 DM 
monatlich. 
(3) Im zweiten Lehrjahr erhöht sich das Lehr- 
lingsentgelt um 30% 
im Falle des Absatzes 2a auf ..........-.- 
und im Falle des Absatzes 2b auf ......... 
(4) Im dritten Lehrjahr erhöht sich das Lehr- 
lingsentgelt um 65% 
im Falle des Absatzes 2a auf ...........-. 
und im Falle des Absatzes 2b auf ......... 
(5) Im vierten Lehrjahr erhöht sich das Lehr- 
lingsentgelt um 100% 
im Falle des Absatzes 2a auf ............ 
und im Falle des Absatzes 2b auf ........-. 
100 DM 
125 DM 
127 DM 
158 DM 
154 DM 
192 DM‘ 
1l. 
8 26 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
„(2) Die Lehrlingsentgelte können selbständig mit einer 
Frist von einem Monat zum Schluß eines Kalenderviertel- 
jahres, frühestens zum 31. März 1962, gekündigt werden.“ 
Im Auftrage 
Schröder 
fü FinH Aal 
|_1714 | Fernruf: 240011 — (982) 437 — [ 7.8. 1961 | 
Inn IL M 3 Dbl 11/1961 
Fernruf: 87 0591 — (95) 4452 — Nr. 32 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin - 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an die Eigenbetriebe r 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 1. August 1961 die nach- 
stehenden Verwaltungsvorschriften beschlossen (Senats- 
beschluß Nr. 2816/61), die ich hiermit bekanntgebe. 
Wolff 
Allgemeine Anweisung 
über Termine für die Einreichung von Unterlagen 
für die Haushaltsplanaufstellung 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
1. Festgesetzte Termine 
(1) Für die Einreichung von Unterlagen für die Haus- 
haltsplanaufstellung werden folgende Termine verbind- 
lich festgesetzt: 
a) Entwürfe für den Haushaltsplan des kommenden 
Rechnungsjahres 
10. April 
Einreichung der Entwürfe beim Senator für 
Finanzen 
b) Besondere Unterlagen für die Haushaltsplan- 
aufstellung 
1. Februar 
Einmalige Ausgaben für Grund- 
stücksgeschäfte 
Einreichung der Anmeldungen für den Kauf von 
Grundstücken und für Grundstücksübertragun- 
gen innerhalb des Vermögens Berlins im kom- 
menden Rechnungsjahr beim Senator für Finan- 
zen 
ı. Februar 
Einmalige Ausgaben für Bau- 
maßnahmen 
Einreichung der Anmeldungen für die Vorpla- 
nung des übernächsten Rechnungsjahres bei den 
beteiligten Stellen 
1. Dezember 
Einreichung der Haushaltsunterlagen bei den 
beteiligten Stellen für neue Baumaßnahmen mit 
Gesamtkosten von mehr als 10000 DM, die im 
Entwurf des Haushaltsplans für das übernächste 
Rechnungsjahr berücksichtigt werden sollen 
ı, Februar 
Einmalige Ausgaben für 
Beschaffungen 
Einreichung der Anmeldungen beim Senator für 
Finanzen für Beschaffungen, die im Entwurf des 
Haushaltsplans für das kommende Rechnungs- 
jahr berücksichtigt werden sollen 
10. Dezember 
Personalbedarf 
Einreichung der Anmeldungen zum Stellenplan 
für das übernächste Rechnungsjahr beim Sena- 
tor für Inneres oder beim Senator für Finanzen 
(je nach Zuständigkeit) 
{
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.