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Volume 8. August 1961

Full text : Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

aufgestellt. Neben dem kirchlichen Kleingerät umfasst
 der Bestand in vermehrter Menge: Möbel,
Denn die Zeiten hatten sich auch in wirtschaftlicher
Beziehung geändert. Waren in der romanischen Zeit
die Kirche und (zum geringeren Teile) die Fürsten die
alleinigen Auftraggeber und Abnehmer für reicheres
kunstgewerbliches Gerät gewesen, so änderte sich
dies vom 14. Jahrhundert ab. Die Städte erstarkten
so, die Bürger selber wurden wirtschaftlich So
kräftig, dass sie immer mehr als Abnehmer der
kunstgewerblichen Produktion in den Vordergrund
rücken. Die Rathäuser und die Zunftstuben vor
allem, aber auch das bürgerliche Wohnhaus werden
reicher eingerichtet, man sieht auf eine „Wohnungsausstattung‘
 vom Getäfel der Wand, über die Möbel
und Teppiche bis zum Tischgerät, und der Ausführende
 selber ist nun längst nicht mehr ein Mitglied
der Kirche oder irgendeiner Klostergemeinschaft, sondern
 Genosse einer selbstbewussten Zunft. So ist
der Auftraggeber wie der Kunstgewerbsmann selbständiger
 geworden, unabhängiger in seinem Fühlen
und in seinem Schaffen; und so kommt von der gotischen
 Zeit an ein persönlich reicheres Leben in
die Werke, Nicht mehr so leicht wie im Romanischen
 ist das einheitliche Grundgefühl zu fassen;
allgemeiner muss man sagen, dass ein stark strömender
 Reichtum des Fühlens, der sich nicht gerne
in klar begrenzte Formen binden lassen will, die
Zeit beherrscht. .
An der rechten Wand fälit ein reich geschnitztes,
viersitziges Chorgestühl auf, aus der Kölner Gegend
ınd vom Beginn des 14. Jahrhunderts. Es ist in

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