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Nr. 72—74
Ausgabezwecke April/Oktober November April/November
v. 4. v.H. v.B.
g) Unterabschnitt A 83 06 — Friedhöfe —
Haushaltsstellen
300 — Pflanzen, Sämereien USW. — 3} 7 ;
301 — Materialien für Belegung von Grabhügeln — ö >
307. — Wasser — . 80 85
” Unterabschnitt A 83 10 — Gartenverwaltung —
Haushaltsstellen
300 — Materialien, Gehölze — .
303 — Pflanzen und Sämereien für Gärtnerei und! 85 85
Baumschule — ., .
301 — Wasser für Gärtnerei — . 80 85
Die Beachtung vorstehender Bestimmungen wird
jedem Wirtschafter und Rechnungsbeamten zur be-
sonderen Pflicht gemacht. Auf die Haftungsbestim-
mungen des Artikels 29 der Vorläufigen Verfassung
wird hingewiesen. *
Dr. Haas
HGrund 1 — 4102 (30.9. 1948 ] | MN-74 ] Käm12b [1 10. 1948]
Fernruf : 5108 11 — 185 — ' . Fernruf: 425811 — 113 —
a rn £ An die Bezirksämter
An We Bezirksümter + die Dienststellen der Hauptverwaltung
die Dienststellen der Hauptverwaltung \ die Anstalten der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptyerwaltung
die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften Beitreibungen im Verwaltungszwangsverfahren
“ « un 5 * Die Vollstreckungsersuchen an die Kassen der
Bezeichnung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin Finanzämter, die nach der Rundverfügung vom 23. 8. 1946
Se in Abteilung I des Grundbuches — Käm I, 2a — allein für die Beitreibung im Verwal-
7 = SE EN tungszwangsverfahren zuständig sind, dürfen nur auf den
Nach Artikel I Abs, 1 der Vorläufigen Verfassung „orgeschriebenen Vordrucken des Landesfinanzamtes
von Groß-Berlin ist Groß-Berlin die für das Gebiet der — WVollstr. 24 — ausgefertigt. werden. Die Vordrucke
Stadtgemeinde Berlin alleinige berufene öffentliche Ge- können bei der Vordruckstelle beim Finanzamt Alexander,
etskörperschal ; . ; _ Berlin NW 7, Luisenstr. 33/34, Fernruf- 42 58 91, gegen
bi . Örpe ft. Hiernach %ı in Abteilung 7 d x Oak Quittung abgeholt werden. Es darf nur jeweils der Bedarf
buchs bei stadteigenen Grundstücken „Gebietskörperschaft gi, „wei Monate angefordert werden. Die Anlegung von
Groß-Berlin“ einzutragen, Vorräten ist nicht statthaft.
De jed e +. insbesondere . s Die ersuchenden Stellen haben zur Sicherung des
e Zusätze weber Art, nn Hlweise auf die richtigen Eingangs und genauer Buchungsunterlagen die
zuständige Fachverwaltung oder das zuständige Bezirks“ gon Vollstreckungsersuchen anhängenden Zahlkarten so-
amt. sind, hierbei zu unterlassen, fort bei Erteilung ‚des Vollstreckungsersuchens mit der
On An ; tie He Anschrift, der Kontonummer und dem Geschäftszeichen
von A auf Berich 5 Aanderslautender, ie auf dem für sie bestimmten Zahlkartenabschnitt aus-
Berechtigung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin aber zufüllen.
einwandfrei - erkennenlassender Eintragungen, z. B., Die von den Dienststellen bisher benutzten, im Ab-
Reichshauptstadt Berlin oder Stadtgemeinde Berlin ‘ist zugsverfahren hergestellten Vollstreckungsersuchen sind
abzusehen‘ nicht mehr zu verwenden.
DEE Im Auftrage:
me Poetzsch
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