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Volume 4. November 1948

Full text: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1948 (Public Domain)

Seite 155 
Nr. 72—74 
Ausgabezwecke April/Oktober November April/November 
v. 4. v.H. v.B. 
g) Unterabschnitt A 83 06 — Friedhöfe — 
Haushaltsstellen 
300 — Pflanzen, Sämereien USW. — 3} 7 ; 
301 — Materialien für Belegung von Grabhügeln — ö > 
307. — Wasser — . 80 85 
” Unterabschnitt A 83 10 — Gartenverwaltung — 
Haushaltsstellen 
300 — Materialien, Gehölze — . 
303 — Pflanzen und Sämereien für Gärtnerei und! 85 85 
Baumschule — ., . 
301 — Wasser für Gärtnerei — . 80 85 
Die Beachtung vorstehender Bestimmungen wird 
jedem Wirtschafter und Rechnungsbeamten zur be- 
sonderen Pflicht gemacht. Auf die Haftungsbestim- 
mungen des Artikels 29 der Vorläufigen Verfassung 
wird hingewiesen. * 
Dr. Haas 
HGrund 1 — 4102 (30.9. 1948 ] | MN-74 ] Käm12b [1 10. 1948] 
Fernruf : 5108 11 — 185 — ' . Fernruf: 425811 — 113 — 
a rn £ An die Bezirksämter 
An We Bezirksümter + die Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Dienststellen der Hauptverwaltung \ die Anstalten der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptyerwaltung 
die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften Beitreibungen im Verwaltungszwangsverfahren 
“ « un 5 * Die Vollstreckungsersuchen an die Kassen der 
Bezeichnung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin Finanzämter, die nach der Rundverfügung vom 23. 8. 1946 
Se in Abteilung I des Grundbuches — Käm I, 2a — allein für die Beitreibung im Verwal- 
7 = SE EN tungszwangsverfahren zuständig sind, dürfen nur auf den 
Nach Artikel I Abs, 1 der Vorläufigen Verfassung „orgeschriebenen Vordrucken des Landesfinanzamtes 
von Groß-Berlin ist Groß-Berlin die für das Gebiet der — WVollstr. 24 — ausgefertigt. werden. Die Vordrucke 
Stadtgemeinde Berlin alleinige berufene öffentliche Ge- können bei der Vordruckstelle beim Finanzamt Alexander, 
etskörperschal ; . ; _ Berlin NW 7, Luisenstr. 33/34, Fernruf- 42 58 91, gegen 
bi . Örpe ft. Hiernach %ı in Abteilung 7 d x Oak Quittung abgeholt werden. Es darf nur jeweils der Bedarf 
buchs bei stadteigenen Grundstücken „Gebietskörperschaft gi, „wei Monate angefordert werden. Die Anlegung von 
Groß-Berlin“ einzutragen, Vorräten ist nicht statthaft. 
De jed e +. insbesondere . s Die ersuchenden Stellen haben zur Sicherung des 
e Zusätze weber Art, nn Hlweise auf die richtigen Eingangs und genauer Buchungsunterlagen die 
zuständige Fachverwaltung oder das zuständige Bezirks“ gon Vollstreckungsersuchen anhängenden Zahlkarten so- 
amt. sind, hierbei zu unterlassen, fort bei Erteilung ‚des Vollstreckungsersuchens mit der 
On An ; tie He Anschrift, der Kontonummer und dem Geschäftszeichen 
von A auf Berich 5 Aanderslautender, ie auf dem für sie bestimmten Zahlkartenabschnitt aus- 
Berechtigung der Gebietskörperschaft Groß-Berlin aber zufüllen. 
einwandfrei - erkennenlassender Eintragungen, z. B., Die von den Dienststellen bisher benutzten, im Ab- 
Reichshauptstadt Berlin oder Stadtgemeinde Berlin ‘ist zugsverfahren hergestellten Vollstreckungsersuchen sind 
abzusehen‘ nicht mehr zu verwenden. 
DEE Im Auftrage: 
me Poetzsch 
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